Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Mi 28. Sep 2022, 21:12 
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Fly dann würde ich nur dem der dann auch die Arbeit macht "entlohnen" da ja bei der Wahl man sich vorher Gedanken macht ob man überhaupt vom Volk die nötige Unterstützung hat


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 28. Sep 2022, 21:12 


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BeitragVerfasst: Do 29. Sep 2022, 15:33 
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Nur der, der die Wahl gewinnt. Siehe den Vorschlag von Mucky, dass eine Entschädigung erst nach einigen Monaten im Amt erfolgen sollte.


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BeitragVerfasst: Fr 30. Sep 2022, 21:46 
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Jorik_baerentatze hat geschrieben:
Nur der, der die Wahl gewinnt. Siehe den Vorschlag von Mucky, dass eine Entschädigung erst nach einigen Monaten im Amt erfolgen sollte.


Genau, wenn wir dies befolgen, sollte es kein Problem geben. Verliert der Kandidat vorher eine Wahl, so hat er leider keinen Anspruch mehr dafür.


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BeitragVerfasst: Sa 15. Okt 2022, 19:29 
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Die LP ist zu Ende. Wir sollten schauen, dass wir dies langsam zur Abstimmung bringen, bevor es vergessen wird. An den Mitgliedern des Rates wird sich nicht ganz viel tun, trotzdem sollten wir den dazu stoßenden nochmal die Möglichkeit geben und anschließend hiermit zur Abstimmung. Bitte :)


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BeitragVerfasst: So 23. Okt 2022, 15:00 
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Haben sich alle Ratsmitglieder eine Meinung dazu gemacht? Ich eröffne dann ein einfaches Meinungsbild, um uns die Abstimmung zu sparen. Die Bürgermeister sind ausdrücklich dazu eingeladen, ebenfalls ihre Meinung dabei abzugeben.

Meinungsbild:

Zitat:
1) Sollen die Württemberger Bürgermeister ihre Wahlkampfgebühren (50 Taler) erstattet bekommen?

a) Ja

b) Nein

c) Enthaltung.

2) Sollten auch andere Amtsträger wie Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung bekommen?

a) Ja

b) Nein

c) Enthaltung

Das Meinungsbild beginnt am 23.10 und endet am 27.10.1470


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BeitragVerfasst: So 23. Okt 2022, 16:00 
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Ich denke bei mir ist das Meinungsbild klar. Wir sollten uns aber nochmal Gedanken über den zweiten Teil der Aufwandsentschädigung unterhalten. Das haben wir nämlich gar nicht getan, daher fällt es mir schwer hier mit Ja zu antworten

Zitat:
1) Sollen die Württemberger Bürgermeister ihre Wahlkampfgebühren (50 Taler) erstattet bekommen?


Ja

Zitat:
2) Sollten auch andere Amtsträger wie Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung bekommen?

Nein


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BeitragVerfasst: So 23. Okt 2022, 17:16 
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1) Sollen die Württemberger Bürgermeister ihre Wahlkampfgebühren (50 Taler) erstattet bekommen?
:arrow: ja

2) Sollten auch andere Amtsträger wie Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung bekommen?
:arrow: nein

_________________
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BeitragVerfasst: Mo 24. Okt 2022, 10:50 
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Zitat:
1) Sollen die Württemberger Bürgermeister ihre Wahlkampfgebühren (50 Taler) erstattet bekommen?
:arrow: ja

2) Sollten auch andere Amtsträger wie Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung bekommen?
:arrow: nein


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BeitragVerfasst: Mo 24. Okt 2022, 18:08 
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Zitat:
1) Sollen die Württemberger Bürgermeister ihre Wahlkampfgebühren (50 Taler) erstattet bekommen?

Nein


2) Sollten auch andere Amtsträger wie Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung bekommen?

b) Nein


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BeitragVerfasst: Mo 24. Okt 2022, 18:10 
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Registriert: Do 8. Apr 2010, 20:03
Beiträge: 11347
Zitat:
1) Sollen die Württemberger Bürgermeister ihre Wahlkampfgebühren (50 Taler) erstattet bekommen?

Nein


2) Sollten auch andere Amtsträger wie Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung bekommen?

b) Nein

_________________
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