Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: Sa 27. Apr 2024, 10:40

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Dorfdekrete Rottweil - 22.05.1460
BeitragVerfasst: Do 20. Okt 2011, 20:08 
Offline

Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
Beiträge: 5407
[quote=]1. Ansprechpartner
2. Gemeinderat
3. Markt und Spenden
4. Preise des Rathauses
5. Äxte
6. Hilfsprogramme in Rottweil
7. Gesetze und Dekrete
-----------------------------------------------------------------------------------
1. Ansprechpartner im Überblick:

Soziales: Thomasius
Mitarbeiter:
Delyria (EBV, Grundstücksverwaltung)
Slaufa (EBV)
Selden (Kirchenangelegenheiten)

Büttelei: Selden (Oberbüttel)
Slaufa (Büttel)

Handel: Selden
Mitarbeiter:
Thomasius (Schifffahrt)
Maliander (Geleitschutz)
Selden (Handelsgilde)
Maxichron (Hafenmeisterei)

Gendamerie: Selden

Stadtkommandantin: Ryuusei_amaya
-----------------------------------------------------------------------------------
2. Gemeinderat:

Es ist jedem Bürger erlaubt, sich im Gemeinderat zu den Themen zu äußern und neue Themen zu eröffnen.
2. Forum - Die Grafschaft von Württemberg - Bürgerrat Rottweil
-----------------------------------------------------------------------------------
3. Markt und Spenden - Der Rottweiler Markt ist lizensfrei!

Höchstpreise (Verkaufspreis plus Steuern):
Mais - 3,14 Taler (entspricht 3,05 plus 3%)
Weizen - 11,95 Taler (entspricht 11,95 plus 0%)

Bitte bunkert keine Waren. Was wir überproduzieren versuche ich an die anderen Städte der Provinz zu exportieren.

Inzwischen kann man bis zu 50 Taler auf ein Mal direkt an das RH spenden.
-----------------------------------------------------------------------------------
4. Preise des Rathauses

Dar Rathaus kauft Waren zu folgenden Preisen automatisch auf:

Fleisch zu 15,50 Taler
Kuhgerippe zu 28,00 Taler
Schweinegerippe zu 14,00 Taler
Leder zu 15,00 Taler
Holz zu 3,60 Taler

-----------------------------------------------------------------------------------
5. Äxte:

Nur für das Rathaus geschliffene Äxte dürfen zu einem Preis von 160 Talern auf dem Markt stehen.
Die ungeschliffenen Äxte stellt das Rathaus zu 140 Talern auf den Markt. Diese dürfen ausschließlich von den rottweiler Schmieden auf- und zu 160 Talern wieder verkauft werden.
-----------------------------------------------------------------------------------
6. Hilfsprogramme in Rottweil:

Neubürgerhilfe: max. 7 Brote
- wird vom EBV jedem angeboten und läuft über Slaufa (EBV Leiterin)

Raubopferhilfe: max. 20 Taler
- wird jedem Raubopfer angeboten und läuft über das Rathaus, nachdem die Büttel mir bescheid gegeben haben
((Wichtig! Die Hilfe wird nur gewährt, wenn ein Screen vom Überfall vorliegt.))
-----------------------------------------------------------------------------------
7. Gesetze und Dekrete:

§1 Geltungsbereich und die Zuständigkeiten

Alle hier aufgeführten Gesetze und Dekrete gelten innerhalb unseres Dorfes Rottweil für alle Mitbürger, Reisende, Organisationen, Parteien und jegliche Art von Vereinigungen.
Strafverfolgungen geschehen durch die hiesigen Büttel oder dem Bürgermeister.

Vertöße gegen unsere Dorfgesetze werden vom Bürgermeister strafrechtlich verfolgt.
Verstöße gegen das Württembergische Gesetz werden vom Staatsanwalt strafrechtlich verfolgt.
****************************************
§2 Gesetzeshierarchie

Die Kaiserdekrete und Reichsgesetze stehen über den Gesetzen von Württemberg sowie den Dorfdekreten.
Die Gesetze der Grafschaft von Württemberg stehen über den Dorfdekreten.
Mit der Verkündung der Gesetze, treten diese in Kraft, soweit nicht anders verfügt.
****************************************
§3 Handel

Es ist nicht nötig eine Handelslizenz zu erbitten oder eine Meldung in unseren Hallen zu machen.

Der amtierende Bürgermeister behält sich jedoch vor, in gewissen Fällen den Verkauf, auch unbegründet, zu verbieten. Der Verstoß gegen ein solches Verbot steht unter Strafe.
Die Höchstpreise sind unbedingt einzuhalten! Bei Nichteinhaltung der Höchstpreise folgt eine Anzeige durch die hiesigen Büttel oder den Bürgermeister.
++++++++++++++++++++++++++++++++++
Spekulation (Aufkauf von Waren zum Weiterverkauf zu erhöhten Preisen) ist verboten, und wird grundsätzlich zur Anzeige gebracht!
Auch die Spekulation auf dem Bodenmarkt (Ankauf von billigen Feldern und teurerer Verkauf) wird zur Anzeige gebracht!
****************************************
§4 Steuerregelung

Jeder Bürger Rottweils hat eine Steuerpflicht für seine Felder und seine Werkstatt.
Steuern werden vom amtierenden Bürgermeister festgelegt.

Der Bürger hat spätestens 14 Tage nach der Erhebung, die Steuer vollständig, mit den Säumniszinsen die ab dem 7. Tag erhoben werden, an das Rathaus zu entrichten.

Der säumige Steuerpflichtige wird zeitnah, mind. aber nach 4 Wochen, nach dem verstrichenen Zahlungsziel vom Bürgermeister oder dem Zollwachtmeister schriftlich angemahnt. Eine Ausgleichsmöglichkeit gem. § 28 WBG wird dem säumigen Steuerpflichtigen vor einer Anklage geboten.

Kommt ein steuerpflichtiger Bürger dennoch der Zahlungsauforderung nicht nach so wird er wegen Betrug (Steuerhinterziehung) vor dem Gericht der Grafschaft von Württemberg angeklagt.
Die Strafe wird an der Höhe der Steuerschuld bemessen und kann den geschuldeten Betrag bis zu 50% übersteigen.

Kommt der Steuerpflichtige während des Prozesses der Steuerschuld nach gilt dies als strafmildernder Umstand. Ist dem der Fall darf die Strafe nur in einem Rahmen zwischen 5 und 50 Taler liegen. Dabei sind die §§ 25 und 26 WG zu beachten.

Ein Aufenthalt im Kloster entbindet nicht von der Steuerpflicht.
Die Steuern nebst Säumniszinsen sind nach Rückkehr aus dem Kloster innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Maßgeblich ist das Datum der letzten Sichtung der Person in der Stadt (LogIn). Ausnahmen von dieser Frist kann der Bürgermeister auf Antrag zulassen.

Sollte sich ein Steuerschuldner nach längerem Klosteraufenthalt in einer finanziellen Notlage befinden, liegt es im Ermessen des Bürgermeisters, die Steuern oder angefallenen Säumniszinsen ganz oder teilweise zu erlassen.
Der Steuerschuldner hat dabei seine Notlage in geeigneter Form glaubhaft zu machen.

Das Rathaus beauftragt ... als Zollwachmeister. Hiermit hat Sie die Befugnis, Steuerschuldner sowohl anzuschreiben als auch vor Gericht anzuklagen.
****************************************
§ 11 - Mindestlohn
(1) a) In Württemberg gilt ein Mindestlohn von 15 Talern.
b) Der Standardlohn der Bergwerke beträgt 16 Taler. Lohnänderungen in einzelnen Bergwerken sind durch den Rat möglich
(2) Verstöße gegen den in Absatz 1 aufgeführten Mindestlohn
werden als Sklaverei geahndet.

-> Beachtet bitte, dass dieser Lohn von 15 Talern auch trotz der Steuern bestehen bleibt! Ergo darf es keine Stellenangebote von weniger als 15,68 Talern auf dem Stellenmarkt geben.
----------------------------------------------------------------------------------
22. Mai 1460
Drachenblut
Bürgermeister zu Rottweil[/quote]

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Do 20. Okt 2011, 20:08 


Nach oben
  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

Dorfdekrete Zwiefalten - Stand 9.7.1460
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Rabi_de_Granezia
Antworten: 0
Dorfdekrete Stuttgart - 28.03.1460
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Rabi_de_Granezia
Antworten: 0
Dorfdekrete Zwiefalten - 06.01.1460
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Rabi_de_Granezia
Antworten: 0
Problematik Dorfdekrete
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Anastasia
Antworten: 147

Tags

ORF

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz