Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Diskussion-Hafenbelegung
BeitragVerfasst: Mi 29. Dez 2021, 10:51 
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Ich nehme gerne die Anregung Adriaanas zum Anlass, eine Diskussion darüber zu starten, wie wir mit der Hafenbelegung umgehen wollen in Zukunft.

Ich darf zitieren:

Adriaana hat geschrieben:
...

Allgemein habe ich mir die Logbücher der Häfen gerade mal angeschaut und man sollte da allgemein mal die Hafenmeister dran erinnern, dass sie aktuell gehalten werden sollten, dann könnte man sagen, wo wie Platz wäre und immer auch bedenken, das man Ankerplätze für Händler frei halten sollte. Wir haben da einige Schiffe (sofern es noch aktuell ist) liegen, die nicht einmal von Württenberger Bürgrn sind, sollten das Dauerparker sein, sollte man da vielleicht mal nett drauf hinweisen, dass genau diese bitte Naturhäfen aufsuchen sollten.
...



Ich möchte gerne unsere Bedingungen für die Schiffsbesitzer überarbeiten, wir haben zwar die Auflage, sich auf Aufforderung weg zu bewegen, jedoch wird das kaum sanktioniert, wenn der Schiffskapitän das ignoriert und wochen- oder monatelang oder sogar jahrelang trotzdem in einem Hafen liegt und diesen Platz blockiert.

Könnten wir vielleicht mit jedem Schiffseigner/Kapitän einen Vertrag aufsetzen, in dem festgehalten wird, welche Bedingungen für die Belegung eines Hafenplatzes in Württemberg gelten.

Zum Beispiel:
Kein Anspruch auf einen Hafenplatz im Heimatort
Kein Anspruch auf einen Hafenplatz in Württemberg
Kein Anspruch auf einen Dauerliegeplatz
Man könnte auch hineinnehmen, nach welcher Zeit man sein Schiff wieder wegbewegen muss.

Sollten Kapitäne sich ins Ausland (ausserhalb von WB) begeben, sollten Personen des Vertrauens das Schiff übernehmen, die sich weiterhin in WB aufhalten müssen, um gegebenenfalls das Schiff weg bewegen können.
Ansonsten können diese Schiffe nur in einem Naturhafen liegen.
Wir haben 4 davon.

Die Hafenmeister sollten 1 Hafenplatz für Händler freihalten müssen.
Ausländische Schiffe müssen angeben, wie lange sie im Hafen zu liegen gedenken und müssen danach wieder wegfahren.
Wir sollten eine Maximalzeit festsetzen.

Ich habe schon erlebt, dass jemand angelegt hat und dann monatelang nicht weggefahren ist, weil er im Ausland war.

Ich bitte um eure Meinung!

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 29. Dez 2021, 10:51 


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion-Hafenbelegung
BeitragVerfasst: Do 30. Dez 2021, 17:28 
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Da es zu dieser Diskussion passt, möchte ich deinen Brief ansprechen, Ava, den du - ich vermute mal - allen Hafenmeistern geschickt hast mit der Bitte das Logbuch zu aktualisieren.

Festgehalten sei: Dazu besteht keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht. Das Gesetzbuch sagt, dass der Baumeister den Hafenmeistern weisungsbefugt ist.

Zitat:
Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg

IV. Häfen der Grafschaft


§ 12 Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche

1. Die Hafenverwaltung aller Württemberger Häfen obliegt der Grafschaft Württemberg gemäß der Aufgabenverteilung des Rates.

2. Die örtlichen Hafenmeister werden vom Baumeister der Grafschaft eingesetzt oder entlassen. Er ist den Hafenmeistern gegenüber weisungsbefugt.


Vielleicht kann man die Meldepflicht davon ableiten.

Ich antwortete, dass ich bei Änderungen Meldung mache (ausgenommen meine hier gemeldete Abwesenheit).
Ich erhielt die Antwort, 2 Monate (mir fällt gerade auf, so alt ist meine letzte Meldung nicht mal... nur 30 Tage) würde nicht reichen; ich habe mich zu kümmern.

Nein. Punkt.

Hafenmeister ist ein absolut undankbarer Job. Man hat auf den ersten Blick wenig zu tun, muss aber täglich - bestenfalls mehrmals - zum Hafen eilen und nach Anfragen sehen. Kommt eine uneindeutige herein, ist man am klären, ob da zwielichtige Gestalten anlegen wollen. Das alles unter dem Druck, dass der Kapitän natürlich möglichst bald Antwort erhält. Lohn: Nichts.

Und jetzt sollen die Hafenmeister Verträge aufsetzen? Oder wessen Zuständigkeit wird das sein?
Es bleibt am Hafenmeister, die Kommunikation zu übernehmen.

Dann möchte ich darauf hinweisen, dass ich das Amt gern zur Verfügung stelle. Ich übernehme es nämlich nur in Vertretung, da sich mal wieder niemand gefunden hat. Ava, wirst du das dann übernehmen? Leute finden, einweisen und motivieren?

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion-Hafenbelegung
BeitragVerfasst: Do 30. Dez 2021, 19:39 
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Beiträge: 1076
Ich habe alle Hafenmeister angeschrieben und um die Aktualisierung des Logbuches ersucht.
Da ich es übernommen habe fand ich es sinnvoll, sie daran zu erinnern, wenn die letzte Aktualisierung schon länger zurück lag.

Der Sinn einer Aktualisierung liegt auf der Hand:

1. Man weiss im Rat , wieviele und welche Schiffe sich in den Häfen befinden
2. Man weiss, in welchem Hafen noch Platz für Handelsschiffe wäre
3. Man weiss, wo man eventuell ein Schiff bauen lassen kann
4. Man hat einen Überblick, welche Schiffe wie lange schon in dem Hafen liegen
5. Im Fall rascher Handlungerfordernis, kann man schnell die grossen Schiffe bei Bedarf in den richtigen Häfen schicken wo noch ein Trockendock frei ist.
6. Sollte eine Bedrohung auf uns zukommen, ist es nötig genau zu wissen, wo Matrosen und Kapitäne hin sollen.

gibt wahrscheinlich noch mehr Gründe
...

Ich weiss schon, dass das alles mit Arbeit verbunden ist, deshalb bat ich auch vor einiger Zeit darüber nachzudenken, ob man die HM entlohnen sollte.

Diskussion Löhne HM

Da ich nicht die erste Baumeisterin in Württemberg bin, wurde diese Aktualisierung Usus, man kann nachdenken was aktuell halten bedeutet.
Ich finde alle 2 Wochen eine Hafenaktualisierung ist nicht zuviel verlangt.
Wenn man, wie man mir miteilte, bei jeder Veränderung eine Aktualisierung machen soll, dann müsste ich fast täglich beim Anlegen oder Ablegen eines Schiffes eine Hafenmeldung erhalten, also bei jeder Veränderung im Hafen.
Ich ersuche auch den Ausguck aktuell zu halten und auch die Naturhäfen zu beobachten.

Was ich mit darauf hinweisen meine, ist, dass wir uns jetzt überlegen sollten, wie wir mit den Anlegenden kommunizieren. Einen "Vorlagebrief", ich sage "Schimmelbrief", in dem alle wichtigen Bedingungen stehen, kann man jederzeit in einen Hafenmeisterbrief eintragen und dem Anlegenden senden oder man schreibt es in den Hafenaushang, der auch aktuell gehalten sein sollte und weist auf diesen hin.

Als Baumeister, der für die Häfen auch zuständig ist, ersuche ich alle Hafenmeister natürlich, die Listen aktuell zu halten.
Sollte dazu eine gesetzliche Verankerung nötig sein, werde ich darum ansuchen, dass wir das gesetzlich festhalten.



Bitte um die Meinung der anderen Räte auch dazu!

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion-Hafenbelegung
BeitragVerfasst: Do 30. Dez 2021, 20:42 
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Beiträge: 1984
Also ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man in Bayern zum Beispiel Tage vorher einen Brief an den zuständigen Hafenmeister schicken soll mit folgenden Angaben

Zitat:
Name und Typ des Schiffes:
Kapitän:
Stadt/Provinz des Kapitäns:
Besatzung/Passagiere:
Ankunft geplant am:
Dauer des Aufenthalts:
Zwecks des Aufenthalts (bspw. Handel oder Heimathafen):
Aufenthaltswunsch auch in anderen Häfen Bayerns (bitte Nennung, wenn ja):


http://forum.renaissancekingdoms.com/vi ... 2#94090202

Das ganze haben sie auch festgehalten im Forum. So muss der Hafenmeister auch nicht täglich mehrmals schauen ob jemand um anlegeerlaubnis bittet, denn wer vorher nicht anfragt, ist selbst schuld. Die Bringschuld liegt hier eindeutig bei den Reisenden und nicht beim Hafenmeister. Es ist doch egal ob Land oder Seeweg, ein Reisender sollte sich immer erkundigen welche Bedingungen es in den Provinzen gibt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion-Hafenbelegung
BeitragVerfasst: Mi 23. Feb 2022, 00:29 
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Beiträge: 1899
"Ich denke, wir sollten das Thema in Verbindung mit dem drüben Vorschlag HM diskutieren.

Den Bayrischen Brief könnten wir aber definitiv jetzt schon einführen.


Vertragsabschlüsse durch Hafenmeister halte ich nicht für hilfreich, auch für Schniggen nicht. Man könnte zwar eine Versicherung einführen, in die alle Kapitäne einzahlen und ab einer gewissen Einzahlsumme den Bau eines neuen Schiffes raus bekämen, aber das wäre eben auch Aufwand.

Rechtliche Handhabe über Raub bei Schiffsicherung ist ebenfalls schwierig. Hierzu müsste man Schiffsbriefe ausstellen an die Besitzer, das sie eben dieses Schiff besitzen. Auch wieder nur für Württemberger Bürger zu leisten.


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