Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Mo 21. Okt 2013, 19:55 
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Aktualisiert am 08.01.1462
1. Aktuelles
2. Handel und Lizenzen
3. Mindest-, Höchstpreise und Richtpreise
4. Holz
5. Erz
6. Schmiede
7. Löhne
8. Feld-, und Berufsempfehlung
9. Steuern & Hafengebühren
10. Sonstiges

1. Aktuelles
Ab dem 01.01.1462 wird es für Esslinger Jungbürger Brotverkauf auf dem Markt zu 5.50 Taler geben.Jeder Esslinger Jungbürger der nicht älter als 3 Monate ist darf sich für 5.50 Taler 1 Brot pro Tag vom Markt nehmen.
Alle nicht berechtigten Personen die Brot zu 5.50 Talern kaufen müssen eine Spende noch am gleichen Tag ans Rathaus zahlen oder mit rechtlichen Schritten rechnen.


Bitte schaut, ob es noch eine freie Stelle bei der Stadtwache gibt,damit Esslingen immer ausreichend geschützt ist.Wer es in einer Woche hintereinander schafft sich fünf mal bei der Stadtwache zu melden bekommt einen Preis.
Das Rathaus wird jeden Abend gesichert.

############
Die Stadtwachen mir bitte eine Kopie Ihrer Ereignisse(Sichtungen)zukommen lassen,wenn es keine Umstände macht.(Kopie ausreichend)


Oberbüttel:Galaresch
Hilfsbüttel: Gung und Agarwen

Liebe Bürger und Reisende,unser Wald bringt gutes Holz hervor,was geschlagen werden müsste.
Hinweis:Äxte werden erst nach Einstellung der Bürgerwehr ausgegeben.
1.11.1461
Holz für produzierendes Gewerbe (Bäcker ,usw.) melden sich wenn Holz brauchen.
Rathaus hält günstiges Holz bereit,damit Brote nicht zu teuer werden.Rathaus kauft dann die Brote auf um Jungbürgern oder in Not geratene Bürgern zu helfen.


~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
Ereignisse und Festlichkeiten können mir jederzeit zugeschickt werden. Ich werde diese dann dem entsprechend veröffentlichen.

gez.Ragga
Bürgermeister von Esslingen
----------------------------------------

2. Handel und Lizenzen
#######################
Fisch darf nur vom Rathaus verkauft werden.
Das Rathaus kauft bei Bedarf Fische und Früchte usw.
Weizen ist nur für die einheimischen Müller bestimmt
oder für den Bürgermeister zur Weiterleitung an die
Provinz.

Um den Handel zwischen Bürgern,Reisenden und dem Rathaus nicht nur über Mandate auszuführen,ergeht folgender Erlass.Ein Verstöss zieht rechtliche Schritte nach sich.

Weizen von 11.00 Taler bis 11.50 Taler darf nur das Rathaus kaufen.
Gemüse von 8.00 Taler bis 8.50 Taler darf nur das Rathaus kaufen.
Mais von 2.50 Taler bis 2.85 Taler darf nur das Rathaus kaufen.
Milch von 8.00 Taler bis 8.50 Taler darf nur das Rathaus kaufen.

Ergänzung: falls Bürger oder Händler zu den oben genannten Preisen Handel treiben möchten ist dies im Bürgermeisterbüro(Forum) schriftlich festzuhalten.

•Anfrage bitte per Brief an den Bürgermeister oder im Forum
•Alle weiteren Waren dürfen frei verkauft werden




3. Richt- , Höchst- & Mindestpreise
#########################
Mindest- & Höchstpreise gelten für den Markt.
Bitte alle Waren immer nur 0,05 Heller günstiger einstellen als das nächst Höhere, um unnötigen Preisverfall zu verhindern.
Die Richtpreise dienen der Orientierungshilfe und sind keine Festpreise.


Preise für erträumte Waren:
Kleine Leiter 20 Taler
Große Leiter 60 Taler
Ruder 20 Taler
Boote 90 Taler

Alle anderen Waren unterliegen derzeit keiner Preisbeschränkung

Richtpreise :
Holz 4,00Taler
Brot 6,00 Taler
Mais 3,00 Taler
Gemüse 9,00 Taler
Milch 9,00 Taler
Fleisch 17,50 Taler
Weizen 11,50 Taler
Mehl 13,50 Taler
Doppelzentner Kuhgerippe 31,00 Taler
Zentner Schweinegerippe 15,50 Taler

4. Holz
#######
Das Rathaus kauft Holz bis maximal 3,80 Taler auf.
Der Preis kann je nach Bedarf schwanken.

5. Erz
#######

Erz auf dem Dorfmarkt, deckt lediglich den Bedarf der ortsansässigen Schmieden. Sollte jemand handelsbedingt Interesse an Erz oder Steinen haben, so sorgt der Bm gern für größere Menge und entsprechenden Konditionen.

6. Äxte
#######
Das Rathaus verkauft die stumpfen Äxte für 139 Taler an die Schmiede und kauft diese geschliffen für max. 159 Taler wieder zurück !
Da Rathaus erteilt einen Auftrag zum produzieren von neuen Äxten und kauft diese bis max. 159 Taler auf.

7. Löhne
########
+++ Mindestlöhne! +++
15 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten (14,70 T)
17 Taler bei geforderten 8 -17 Attributspunkten (16,66 T)
19 Taler bei geforderten 18+ Attributspunkten (18,62 T)

8.Feld-, und Berufsempfehlung
#############################
Stand:06.01.1462
Es wird das Feld des Kuhzüchters empfohlen

19 Maisfelder
41 Weizenfelder
18 Gemüsefelder
6 Kuhzüchter
4 Schafzüchter
4 Schweinezüchter
-----------------------------------------------------------
7 Müller
7 Bäcker
8 Fleischer
6 Schmiede
5 Schneider
4 Zimmermänner
2 Bildhauer
2 Gärtner

Berufs- und Feldempfehlungen variieren von Zeit zu Zeit, bitte beim Bürgermeister nachfragen.


9. Steuern & Hafengebühren
##########################
Steuern


Steuerordnung
1) Jeder Bürger, der ein Feld oder eine Werkstatt in Esslingen besitzt ist steuerpflichtig.
(2) Die Höhe der Steuer wird vom örtlichen Bürgermeister selbstständig festgelegt.
(3) Der Bürger hat spätestens 14 Tage nach der Erhebung, die Steuer vollständig, mit den Säumniszinsen die ab dem 7. Tag erhoben werden, an das Rathaus zu entrichten.
(4)
a) Kommt ein steuerpflichtiger Bürger dennoch der Zahlungsauforderung nicht nach so wird er wegen Betrug (Steuerhinterziehung) vor dem Gericht der Grafschaft von Württemberg angeklagt.
b) Die Strafe wird an der höhe der Steuerschuld bemessen und kann den geschuldeten Betrag bis zu 50% übersteigen.

(5)
a)Ein Aufenthalt im Kloster entbindet nicht von der Steuerpflicht.
Die Steuern nebst Säumniszinsen sind nach Rückkehr aus dem Kloster innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Maßgeblich ist das Datum der letzten Sichtung der Person in der Stadt (LogIn). Ausnahmen von dieser Frist kann der Bürgermeister auf Antrag zulassen.
b) Sollte sich ein Steuerschuldner nach längerem Klosteraufenthalt in einer finanziellen Notlage befinden, liegt es im Ermessen des Bürgermeisters, die Steuern oder angefallenen Säumniszinsen ganz oder teilweise zu erlassen.
Der Steuerschuldner hat dabei seine Notlage in geeigneter Form glaubhaft zu machen.

Hafen
*****
Gesetzestext bitte dem Gesetzesbuch der Grafschaft entnehmen.

10. Spekulation

Spekulation (Aufkauf von Waren zum Weiterverkauf zu erhöhten Preisen) ist verboten und wird grundsätzlich immer zur Anzeige gebracht!
Auch die Spekulation auf dem Bodenmarkt (Ankauf von billigen Feldern und teurerer Verkauf) ist nicht erlaubt und wird zur Anzeige gebracht!

Das Rathaus ist von dieser Regelung ausgenommen.

11. Sonstiges
#############
Vom Rat,Info und Ablauf Raubopferfond:
Werte Bürger,

Was ist der Fond?

Der Fond ist eine Ersthilfe für Opfer von Raubüberfällen.

Was bekommt ein Opfer, wenn es die Hilfe des Fonds in Anspruch nimmt?

Das Opfer bekommt ein Ersthilfepaket.
Dieses besteht aus:
max. 20 Talern oder 2 Broten

Ist das alles, was der Fond macht?

Nein. Der Fond sucht immer nach freiwilligen Helfern, die einem Opfer eine besser bezahlte Stelle zukommen lassen oder ihm anderweitig unter die Arme greifen.

An wen wendet man sich?

Am besten an den Büttel oder Bürgermeister des Ortes, welchen man am Tag nach dem Überfall betritt.

Hochachtungsvoll

Long

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Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 19:55 


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