Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: [Dekret] Über die Schwarze Liste
BeitragVerfasst: Di 22. Feb 2022, 22:52 
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Registriert: Fr 9. Dez 2016, 05:24
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"Werte Ratsmitglieder, wie bekannt sein sollte hat das Kaiserliche Dekret bzgl. der Blacklist bei In Gratebus Ämtern noch bestand.

Der Rat von Nürnberg hat deshalb ein Dekret erlassen, um die im Kaiserdekret angesprochenen Punkte für die Tagespolitik zu konkretisieren.

Derzeit haben wir keine potentiellen Kandidaten, die auf der Blacklist stehen, für die Zukunft möchte ich aber über die Vor- und Nachteile eines solchen Dekretes hier diskutieren lassen, damit wir im Fall der Fälle bereits einen Entwurf hätten.




Kaiserliches Dekret:

Zitat:
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Effects of the Blacklist


From Us, Raphaël du Bois de Cendrecourt, divina favente Clementia Electus Romanorum Imperator Semper Augustus

To all citizens of the Holy Roman Empire,
To all those who are concerned,
To all who read or hear it.


In consideration of the events in Orbetello, We have decided the following by our regulatory power to precise what effects the Blacklist has. This concerns any future case, and does not change the decision that was taken in the precise case of Orbetello that was exceptional in its nature.
From the date of the publication of this announcement,
citizens who are blacklisted must officially ask for forgiveness by the Emperor before running for office as Mayor, Councillor or Regent.
Elections will only be recognised by the Empire if the person has asked for forgiveness before the election and has been removed from the blacklist.
If a blacklisted person wins an election, it will not be recognised by the Empire.

Signed and sealed in Strasbourg on the 17th of October of the year of Grace MCDLXIX.

His Imperial Majesty Raphaël du Bois de Cendrecourt
divina favente Clementia Electus Romanorum Imperator Semper Augustus

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Nürnberger Dekret:

Zitat:
[rp]
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_______________________________________________________
Dekret der Burggrafschaft Nürnberg
_______________________________________________________


Über die Auswirkungen der imperialen „Schwarzen Liste“


Personen, die auf der imperialen Schwarzen Liste stehen oder in diese aufgenommen werden, ist es untersagt als Bürgermeister, Ratsmitglied oder Regent zu kandidieren und/oder ein solches Amt inne zu haben und in diesem Zusammenhang:
  • sich als Bürgermeister, Ratsmitglied oder Regent zu definieren
  • Siegel und Briefkopf der Stadt bzw. der Burggrafschaft zu verwenden
  • vom Wortrecht als Ratsmitglied Gebrauch zu machen
  • vom Stimmrecht im Sinne eines Ratsmitgliedes Gebrauch zu machen
  • die Stadt oder den Rat in irgendeiner Weise nach außen hin zu repräsentieren.

Zuwiderhandeln wird in allen Fällen als Hochverrat an der Burggrafschaft Nürnberg geahndet.

Diese Entscheidung gründet auf der Verlautbarung des verblichenen Kaisers Raphaël du Bois de Cendrecourt vom 17.10.1469.
Personen die auf der imperial Schwarzen Liste geführt werden haben sich selbst durch ihre Taten als Feinde des Kaiserreichs erklärt.
Auch die amtierende Königin und seine kaiserliche Majestät unterstützen die Ansicht, dass Feinde des Kaiserreichs kein Recht besitzen als Ratsmitglied oder Bürgermeister zu agieren.

Gezeichnet und gesiegelt in Eichstätt zum 22.02.1470

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Burggraf der Burggrafschaft Nürnberg
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[/rp]

[hrp]Die Vorgaben der Administration und der Forenadministration sind einzuhalten.[/hrp]


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Di 22. Feb 2022, 22:52 


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BeitragVerfasst: Mi 23. Feb 2022, 06:56 
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Registriert: Sa 19. Feb 2022, 09:06
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Hier erstmal eine Übersetzung des kaiserlichen Dekretes:
Zitat:
Von Uns, Raphaël du Bois de Cendrecourt, divina favente Clementia Electus Romanorum Imperator Semper Augustus

An alle Bürger des Heiligen Römischen Reiches,
An alle, die davon betroffen sind,
An alle, die es lesen oder hören.

In Anbetracht der Ereignisse in Orbetello haben Wir durch unsere Ordnungsmacht folgendes beschlossen, um genau zu bestimmen, welche Auswirkungen die Schwarze Liste hat. Dies betrifft jeden zukünftigen Fall und ändert nichts an der Entscheidung, die im konkreten Fall von Orbetello getroffen wurde, der in seiner Art außergewöhnlich war.
Ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
müssen Bürger, die auf der schwarzen Liste stehen, den Kaiser offiziell um Vergebung bitten, bevor sie für ein Amt als Bürgermeister, Ratsmitglied oder Regent kandidieren.
Wahlen werden vom Kaiserreich nur anerkannt, wenn die Person vor der Wahl um Vergebung gebeten hat und von der schwarzen Liste gestrichen wurde.
Wenn eine Person, die auf der schwarzen Liste steht, eine Wahl gewinnt, wird sie vom Kaiserreich nicht anerkannt.

Unterzeichnet und besiegelt in Straßburg am 17. Oktober des Gnadenjahres MCDLXIX.

Seine Kaiserliche Majestät Raphaël du Bois de Cendrecourt
divina favente Clementia Electus Romanorum Imperator Semper Augustus

Ansonsten halte ich es für einen guten Vorschlag und finde das von Nürnberg auch gut.


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BeitragVerfasst: Mi 23. Feb 2022, 08:33 
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Ich würde wohl einfach bei Nürnberg klauen, oder?
Ehrlicherweise muss ich auch sagen: Wieso warten?
Hier sollten alle Provinzen einheitlich handeln und vorgehen und eine klare Stellung beziehen.

_________________
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BeitragVerfasst: Mi 23. Feb 2022, 21:33 
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Das Dekret ist definitv am einfachsten in dieser Form zu übernehmen.

Sollte der Kaiser noch den Ausschluss von Res Parendo Institutionen beschließen, könnte man es ja entsprechend erweitern.


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BeitragVerfasst: Do 24. Feb 2022, 07:48 
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Ich habe Post zu diesem Thema bekommen:
Galaresch hat geschrieben:
Betreff: [Dekret] Über die Schwarze Liste

Sini_brachenau hat geschrieben:
Ich würde wohl einfach bei Nürnberg klauen, oder?
Ehrlicherweise muss ich auch sagen: Wieso warten?
Hier sollten alle Provinzen einheitlich handeln und vorgehen und eine klare Stellung beziehen.



hi wir hatten das ja schon einmal

ich würde das noch ergänzen und ausweiten auf alle Ämter die vergeben werden, ergo auch kein Soldat Genda oder Arbeitsgehilfe des BM

Bei den Kirchlichen ämter weis i nun niocht wie die Kirche dazu steht, vlt nimmt man da mal kontakt auf und bindet die mit ein

Grüße Gala

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BeitragVerfasst: Do 24. Feb 2022, 21:02 
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Grundsätzlich könnten wir das Dekret auf die Ämter der Bürgervertretung und dergleichen ausweiten, hier müssten wir allerdings den genauen Wortlaut der Reichsbulle dazu prüfen lassen.

Die Kirchlichen Res Parendo Ämter können wir allerdings nicht antasten, da uns diese nicht unterstehen. Die In Gratebus Hausverwaltung kann man aber ebenfalls aufnehmen - Probleme gibt es da nur wieder, wenn es sich um einen Priester handelt. Also würde ich das Thema fast auslassen.


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BeitragVerfasst: Fr 25. Feb 2022, 17:54 
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Ich würde mich da Galaresch anschließen und die Ämter möglichst weit fassen, damit alles abgedeckt ist.


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BeitragVerfasst: Sa 26. Feb 2022, 01:15 
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Major

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Rekruten der Armee haben eh als Voraussetzungen:

:arrow: Keine Mitgliedschaft in anderen militärischen oder verbotenen Organisationen
:arrow: Einwandfreier Leumund (Keine Vorstrafen)

Aber den Rest kann man entsprechend aufnehmen.

_________________
Stolzer Esslinger


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BeitragVerfasst: So 27. Feb 2022, 02:39 
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Zitat:
[rp]
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_______________________________________________________
Dekret der Grafschaft Württemberg
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Über die Auswirkungen der imperialen „Schwarzen Liste“


Personen, die auf der imperialen Schwarzen Liste stehen oder in diese aufgenommen werden, ist es untersagt als Bürgermeister, Ratsmitglied oder Regent zu kandidieren und/oder ein solches Amt inne zu haben und in diesem Zusammenhang:
  • sich als Bürgermeister, Ratsmitglied oder Regent zu definieren
  • Siegel und Briefkopf der Stadt bzw. der Grafschaft zu verwenden
  • vom Wortrecht als Ratsmitglied Gebrauch zu machen
  • vom Stimmrecht im Sinne eines Ratsmitgliedes Gebrauch zu machen
  • die Stadt oder den Rat in irgendeiner Weise nach außen hin zu repräsentieren.

Zuwiderhandeln wird in allen Fällen als Hochverrat an der Grafschaft Württemberg geahndet.

Diese Entscheidung gründet auf der Verlautbarung des verblichenen Kaisers Raphaël du Bois de Cendrecourt vom 17.10.1469.
Personen die auf der imperial Schwarzen Liste geführt werden haben sich selbst durch ihre Taten als Feinde des Kaiserreichs erklärt.
Auch die amtierende Königin und seine kaiserliche Majestät unterstützen die Ansicht, dass Feinde des Kaiserreichs kein Recht besitzen als Ratsmitglied oder Bürgermeister zu agieren.

Darüber hinaus dürfen Personen die auf der Kaiserlichen Schwarzen Liste stehen, fortan nicht mehr an der Wahl zum Amt des Bürgervertreters teilnehmen, kandidieren oder das Amt ausüben. Dies gilt in allen Städten Württembergs.

Gezeichnet und gesiegelt in Stuttgart zum XX.02.1470

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Jorik Haakonsen
Graf von Württemberg
Herzog von Baar
[/rp]

[hrp]Die Vorgaben der Administration und der Forenadministration sind einzuhalten.[/hrp]


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BeitragVerfasst: So 27. Feb 2022, 02:40 
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- Unten angefügt, da es nicht im Kontext zu den Aussagen der Krone steht.


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