Zitat:
III. Ausschluss von Ratsmitgliedern
(1) Liegen Sicherheitsbedenken oder Störungen des Ratsfriedens durch Beleidigungen, Drohungen oder Angriffe auf andere Ratsmitglieder vor, kann der Graf den Ausschluss eines Ratsmitglieds aus dem Schloss veranlassen.
(2) Der Ausschluss muss im Rat unter Vorlage von Beweisen begründet werden.
(3) Jedes Ratsmitglied kann nach der Entscheidungsverkündung des Grafen Einspruch erheben. Eine Abstimmung zur Aufhebung des Auschlusses ist dann unverzüglich zu eröffnen.
(4) Wenn ein Ratsmitglied sein Amt nicht entsprechend seiner Pflichten erfüllt, kann der Graf das Ratsmitglied mit sofortiger Wirkung seines Amtes entheben. Ein entsprechender Antrag kann auch von jedem Ratsmitglied beim Grafen eingereicht werden.
Ich bedauere diesen Schritt gehen zu müssen, doch stelle hiermit offiziell den Antrag nach Art. III Abs. 3 GO zum Ausschluss meiner Person aus Teilbereichen des Schlosses, hier dem Büro des Regenten, da meine Fristsetzung zur Klärung bis zum heutigen Morgen leider ereignislos verstrichen ist.
Es mangelt bereits an diversen Formerfordernissen und ist insbesondere in der Sache unbegründet und unverhältnismäßig.
Mondlicht hat geschrieben:
Sini,in dem Brief wird nicht von Beratungen vom Rat sondern unter den Regenten gesprochen. Es ist nicht an Euch, in dieser Sache Entscheidungen zu treffen und auch nicht, diesen Brief von meinem Schreibtisch in den Rat zutragen. Es wäre höflich gewesen, bei mir nachzufragen, ob der Brief im Rat diskutiert werden soll.
Ich werde zeitnah entscheiden, wer hier für Württemberg an den Verhandlungen teilnimmt.
Sini_brachenau ich erteile Euch hiermit eine Verwarnung
dieser wird auch im Büro des Regenten hinterlegt
Es fehlt an der Begründung aus Abs. 2
Ferner stelle ich in Frage, ob bei fehlender Abwesenheitsmeldung der Regentin die Stellvertreterin hier überhaupt hätte handeln dürfen.
Zuletzt mangelt es an Sicherheitsbedenken oder Störungen des Ratsfriedens durch Beleidigungen, Drohungen oder Angriffe:
Sini_brachenau hat geschrieben:
[...]
Habe ich den Briefwechsel öffentlich ausgehangen? Nein. Habe ich ihn da ausgehangen, wo die Rätlinge Zugang haben, die exakt auch den Zugang zum Büro des Regenten haben? Ja. Lag der Brief als Verschlusssache beim Schriftverkehr? Nein. Lag er beim Prestigevertrag als weiteres Dokument? Mhm. [...]
Es ist unverzüglich, das bedeutet gemeinhin ohne schuldhaftes Verzögern, eine Abstimmung zu eröffnen. Ich bedanke mich im Voraus.