Di 8. Nov 2016, 17:20
Beschlussfassung vom 19.10.1464
Vergabe von Kirchenstipendien
Die Grafschaft Württemberg gewährt Kirchenstudenten, die den Priesterweg suchen, auf Antrag Beihilfe in Form von Talern (Voll- oder Teilübernahme der Vorlesungskosten), vergünstigten Nahrungsmitteln, Geleitschutz usw. Die Unterstützung wird individuell nach Bedarf ermittelt.
Voraussetzung dafür ist der ernsthafte Wille, den Weg der Kirche bis zum Ende zu gehen und die Fürsprache des Mentors, der die Ausbildung bisher geleitet hat. Zusätzliche Vereinbarungen müssen vertraglich festgehalten werden.
Der Rat von Württemberg
Di 8. Nov 2016, 17:20
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