Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Di 29. Mär 2016, 02:19 
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Dino hat mich auf einen möglichen Übersetzungsfehler im Richtervertrag hingewiesen und diesen Fehler möchte ich jetzt hier ansprechen. Sollte es in dem Richtervertrag wirklich Übersetzungsfehler geben, so bitte ich diese hier ausführlich zu diskutieren bevor wir andere Räte und letztendlich das RKG auf die Fehler hinweisen.

Hier befindet sich das Original des Richtervertrages.

Laut der Übersetzung des Richtervertrages dürfen Richter den Anklagten nicht unter seine Bargeldgrenze ins negative verurteilen. In dem Passus ist die Rede von "trésorie", was soviel bedeutet wie Kämmerei oder Schatzkammer. In der deutschen Übersetzung wurde das Wort jedoch mit Bargeld übersetzt. Bargeld heißt im Französischen jedoch argent liquide. Wenn es sich hier wirklich um einen Übersetzungsfehler handelt, dann würde dies bedeuten der Anklagte dürfte wohl unterhalb der Bargeldgrenze ins negative verurteilt werden, jedoch darf die Strafe nicht höher als sein Gesamtvermögen aus der Schatzkammer sein. Schatzkammer wäre in meinen Augen die Lagerbestände aus dem Grundbesitz und Wohnungen.

Zitat:
Les amendes:
Le juge peut toujours prononcer une amende. Cependant avant de l'imposer, il doit être convaincu que la personne a la capacité de la payer. Un condamné ne doit pas se retrouver avec une trésorie négative.


Zitat:
Die Geldstrafen:
Der Richter kann jederzeit eine Geldstrafe verhängen. Doch bevor er diese verhängt muss er sicher sein, dass der betroffene Spieler die Strafe auch zahlen kann. Der Bargeldbestand eines Verurteilten darf unter keinen Umständen ins negative rutschen.


((Wenn man sich unter der Französischen Flagge einloggt, steht im Profil übrigens auch argent. Die deutsche Übersetzung ist von Celsius wohl genehmigt, aber man konnte die Übersetzung nicht zu 100% bestätigen, vermutlich wegen sprachlicher Differenzen.
Ich habe auch eine Französin gefragt und sie hat mir trésorie mit Kämmerei oder Schatzmeisterei übersetzt und argent mit Bargeld.
Wenn man den Richtervertrag beim Google Übersetzer eingibt, dann er das Wort Cash, also eher Bargeld aus. Beim zurückübersetzen kommt man allerdings nicht mehr auf trésorie. In meinen Augen ist der Googleübersetzer eh zu fehleranfällig und man sollte sich eher auf andere Quellen verlassen.

Die Franzosen verurteilen ihre Straftäter zum Teil auch in den negativen Bargeldbereich und die können mit Sicherheit deren eigene Sprache))

Wahrscheinlich verurteilen wir manche Leute seid Jahren zu lasch aufgrund eines Übersetzungsfehlers.

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 02:19 


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BeitragVerfasst: Di 29. Mär 2016, 05:59 
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Aus meiner Zeit als Staatsanwalt und auch durch die JUKO kann ich sagen, dass es durchaus auch bei uns üblich ist, ins Negative zu verurteilen. Man kann von dem Angeklagten durchaus verlagen, Schwert, Schild oder Schaufel zu verkaufen, wenn er sie bei sicht trägt. In Mainz wird oft genug auch noch der Bargeldbestand direkt nach der Anzeige festgehalten ((als Screen)) und der anklagende Staatsanwalt tätigt in seinem Plädoyer dann die Aussage, mit welchen Bargeldbeständen der Täter nach dem Überfall aufgegriffen wurde. Diese werden dann beim Urteil berücksichtigt. Grundsätzlich kann auch ein Räuber, der sich in seiner Heimatstadt befindet und Zugang zum Grundbesitz hat, härter bestraft werden.


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BeitragVerfasst: Di 29. Mär 2016, 11:58 
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TarAldarion hat geschrieben:
Betreff: Übersetzungsfehler im Richtervertrag

Sehr interessant dazu ist sicher:

http://forum.diekoenigreiche.com/viewto ... &start=225
(Forum 1-> Babel Tower-> Mercia: I need another clarification about war and justice, Seite 16)

Myrtle hat geschrieben:
Hi everyone.

Here is the answer I gave to Ruysandez's last ticket on the assistance center.

Zitat:
We, at Celsius, have the following rule : If you can pay the fine, with the money you have in your inventory, in your house, or by selling the items you have in your inventory or in your house, then the fine is not illegal, regarding the charter of justice.

So, if I refer to the accusation act of the first trial you got, you were prosecuted for creating an illegal army. This is something different from "attacking the county", so the sentence won't have to be symbolic. And as I told you on december 18th, you had enough money and goods to pay the fine, so it wasn't abusive.

We also have this rule : If you are killed in battle, you can be prosecuted for attacking the county, but the sentence can only be symbolic.
This rule does only run for "being in an army and attacking the county", if your character made some other offenses to local laws, then he can have a regular trial.

You did not mention being killed by any army, so this rule does not apply for you. And as I told you in your second ticket : Attacking a queen is a serious crime, I think it is worth a death penalty as it can be seen as an attempted regicide or something like that, which was considered as one of the heaviest crimes in the medieval times.

About the last part of your ticket, you talked about a "secret votation" and referred to an announcement made by Eddward on december 18th. "Should they make the grave mistake of committing a crime within our borders within that time frame, they will be executed by our Courts." => This does not seem to respect the charter of justice. So if something like that happens, please contact us. You already have been punished once for attacking Mercia, this would be double punishment and every infraction should get a proportionate sentence.


To summarize, for this "Mercia vs. Spanish folks" case, please write to the assistance center :

- If you were killed by an army and then sentenced for attacking the county, if the penalty was not symbolic (1 pound fine or a banishment) ;
- If you were sentenced to a fine that you cannot pay, even by combining all your money and goods (and don't try to fool us, we have pretty good tools to calculate this for us) ;
- If you were sentenced to death on the base of this december 18th edict.


Tar hat mir einen Brief geschrieben und ich will ihn hier aushängen. Es bestätigt mich nur darin, dass der Richtervertrag bei diesem Abschnitt falsch ist und geändert werden müsste.

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BeitragVerfasst: Di 29. Mär 2016, 18:04 
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also fass ich mal zusammen
seit der Rechtsklärung durch Freas am RKG das man weder Inventar noch sonnstige Gelder belangen kann urteilen wir nun Schlichtweg seit über einem Jahr falsch

hab ich das nun so Richtig verstanden?

dann meine andere Frage soll der Richter oder ich als SA da ans rkg Treten oder wollen wir unserer Königin die dort auch vertreten ist hier mal Mitrederecht einräumen
denn die Klärung muss ja dann sowiso auf Reichsweite durchgeboxt werden und jedem zugetragen werden


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BeitragVerfasst: Di 29. Mär 2016, 18:33 
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Ich würde das jetzt nicht an Freas festmachen, weil ich glaube er hat den Text nicht übersetzt. Er hat halt auch nur das gemacht, was in der Übersetzung schon falsch rübergekommen ist.

Ich würde das Thema noch etwas weiter diskutieren damit sich auch die anderen Ratsmitglieder nochmal zu Wort melden können. Danach würde ich das Thema mal im Regentenrat ansprechen, damit dann auch alle Provinzen erst einmal informiert sind und dann kann man im gesamten an das RKG herantreten.

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BeitragVerfasst: Di 29. Mär 2016, 19:08 
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gut
das er das net Übersetzt hat is mir klar
aber die meisten rechtsklärungen stammen von ihm die ein freies Urteilen schier unmöglich machen.

nimmt man den RV als grundlage hakt dann die Vorgaben der Rechtklärung ab hatt man kaum noch Spielraum danach kommt dann noch das Gesetz der GS und man hat schlichtweg fast null Möglichkeiten noch ein Urteil aus freier Entscheidung herraus zu fällen wie es ursprünglich im RV vorgeshen war.


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BeitragVerfasst: Di 29. Mär 2016, 22:16 
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((ich komm leider nur auf die RK Seite, wenn ich versuche den Link zum Richtervertrag anzuklicken... kannste mir mal den Weg zu Fuß beschreiben, Jan? Nen bisschen Französisch kann ich...))


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BeitragVerfasst: Di 29. Mär 2016, 23:36 
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(das liegt daran das der Link nicht zitirt wurde wenn du ihn auf ein Wörd oder so Kopierst geht er)


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BeitragVerfasst: Mi 30. Mär 2016, 02:20 
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darf ich hier was sagen? is mir alles nich so klar rede freiheit ja nein dann ja und nu neuer regent?will nur nich wieder was falsch machen .....

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BeitragVerfasst: Mi 30. Mär 2016, 12:58 
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(( mein klassisches Pons Wörterbuch hier auf dem Schreibtisch - und das ist wirklich nen fettes Teil - kennt das Wort "trésorie" gar nicht. Was erklären könnte, warum die Rückübersetzung bei Jan nicht geklappt hat.

Aber es gibt im Französischen das Wort "trésorerie", was neben den schon vorgenannten Bedeutungen auch die Bedeutung "Finanzen" oder "Haushaltsführung" hat.

ich verstehe das jetzt so, dass die Bilanz des Verurteilten nicht ins Minus rutschen darf. Nun frage ich mich, was ist mit Geldern und Gegenständen im Grundbesitz? Sind die anrechenbar? Denn, nicht jeder, der mit 50 Talern herumläuft ist ja ein armer Wicht. Ich find die Vorgabe der Spielemacher gerade etwas sehr "nebulös" formuliert, weil es kann alles und nichts bedeuten.))


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