Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Mo 9. Mai 2016, 19:53 
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Nabend zusammen.

Ich hab durch die neusten Urteile von der Diskussion hier erfahren und muss mich allen Ernstes fragen, ob ihr von allen guten Geistern verlassen seid.

Dass ihr hier beschlossen habt euch über die ständige Rechtsprechung des RKGs hinweg zu setzen und eigenmächtig - ohne Rechtsklärung! - den Richtervertrag uminterpretiert mal bei Seite gelassen, habt ihr euch in den neusten Urteilen in Sachen Unverhältnismäßigkeit so weit übertroffen, dass selbst Mala besser geurteilt hatte - und die wurde wegen Missachtung des Richtervertrags verurteilt.

Ironischerweise hat Mala damals die gleiche falsche Interpretation zu Grunde gelegt. Lässt sich hier nachlesen. Da wurde ein Bauer (Niveau 1) zu 6 Tagen Kerker verurteilt, der zuvor noch nicht straffällig wurde. Höchststrafe wären laut Richtervertrag 3 Tage gewesen.

Jetzt bin ich auf den Fall von Farmer gestoßen. Der wurde auf dem gleichen Niveau (!) zu 10 Tagen Kerker und 500 Taler, wovon er 320 nicht zahlen kann, verurteilt. Ein Blick in die Urteilsbegründung:

Zitat:
Somit ergeht eine Verurteilung nach § 3 des Strafgesetzbuches Württemberg mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, da er auch noch in einem weiteren Fall angeklagt ist.


1. Die Anklage in einem weiteren Fall ist kein Schuldspruch (siehe 1463-026-K und den Rechtsklärungen zur Gruppenanklage und der Unschuldsvermutung im allgemeinen, speziell im württembergischen Recht). Kuno hat sich hier falsch ausgedrückt. Zur eigentlichen Aussage gleich in Punkt 3.

2. Die besondere Schwere der Schuld ist nichts, was ein Richter willkürlich oder "wegen eines weiteren Falles" festlegen kann. Hier gibts 2 Möglichkeiten
    1. Die Feststellung, dass der Tatbestand der Wegelagerei als "spezielle Straftat" erfüllt ist. (Siehe meinen Kommentar zum Richtervertrag unter "2. Die Kerkerhaft" für eine genauere Erklärung der "speziellen Straftaten")
    2. Die Feststellung eines besonders schweren Falles nach § 3 Abs. 3 StGB
Die Wegelagerei ist bei zwei Raubüberfällen zweifelsfrei erfüllt, ändert aber nichts an der Strafhöhe: Da Farmers Niveau nach wie vor auf 1 ist, darf er nicht über 3 Tage hinaus verurteilt werden.
Der besonders schwere Fall der StÖF - ob der vorliegt ließe sich diskutieren, wohl eher aber nicht - ändert aber auch an der Höchststrafe von 3 Tagen nichts.

3. Es wurden zwei verschiedene Raubüberfälle angeklagt. Beide Fälle sind gemäß der Rechtsklärung zur Todesstrafe in einem Prozess zusammenzufassen. Da das hier aber nicht möglich war, muss zumindest die Strafe eine Gesamtstrafe sein (Siehe Rechtsklärung). Die wurde hier auch gefällt. Die Gesamtstrafe muss aber auch dem Richtervertrag genügen! Damit hätte sie nicht höher sein dürfen als 3 Tage! Man kann nicht einfach zwei Strafen addieren, und selbst wenn: das wären höchstens 6 Tage, nicht 10!

Soviel zur Kerkerstrafe.

Dann die 500 Taler Strafe, die auch Guntwin traf und wahrscheinlich auch Anrrique und Liza_mae treffen wird. Zählt man die Beute der Raubüberfälle zusammen hat man letztendlich einen Wert von etwas über 2000 Talern. Davon etwa 1900 Taler und einige Waren. Wenn man das durch 4 teilt hat man genau das raus, was hier als Strafe verhängt wurde: 500 Taler. Das ist unverhältnismäßig, selbst als reine Geldstrafe ohne eine Kerkerhaft. So widersinnig es klingen mag, letztendlich muss der Räuber nach dem Richtervertrag etwas verdienen, sonst lief bei der Abwägung etwas schief. Das kann auch ruhig unter dem Mindestlohn liegen, wenn der Räuber aber Miese macht, ist's ein Verstoß gegen den Richtervertrag. Die Kerkerhaft muss man zusätzlich einberechnen, immerhin verliert man dadurch auch so einiges an Geld. Man muss auch Körperschäden der Opfer in die Abwägung einbeziehen, aber trotzdem ist 500 Taler samt Kerkerhaft hier viel zu viel.

Ganz unabhängig von eurer Interpretation zu Minusurteilen ist hier schon der Richtervertrag ganz massiv verletzt worden. In einem Umfang, der Württemberg letztendlich einiges kosten würde, wenn die Verurteilten Berufung einlegen.


Nun möchte ich aber noch was zu den Minusurteilen sagen. Es gibt seit Jahren Anfragen an die kaiserliche Administration und teilweise variiert deren Meinung. Rabi wurde mal wegen wenigen Hellern im Minus abgemahnt. Ich kenne viele alte Kollegen, die wegen sowas mal Stress hatten und auch viele Kollegen, die gerade deswegen keinen Stress hatten. Das ist eine Grauzone im Hinblick auf die kaiserliche Administration, nicht jedoch im Hinblick auf das RKG. Da sagt man seit vielen Jahren das einzig Vernünftige, was ich auch voll unterstütze: Man weiß nicht, was die kaiserliche Administration als nächstes sagt, man weiß aber, dass man mit Geldstrafen, die nicht ins Minus gehen, nichts falsch macht. Deswegen habe ich damals als Regent meinen Richtern explizit Minusurteile untersagt, weil man als Regent eben die Gesamtverantwortung für den Rat - auch die Urteile - trägt. Sowas kann bis zur endgültigen Todesstrafe durch die kaiserliche Administration für Graf und Richter führen, wenn man Pech hat. Deswegen ist der vernünftigste Minimalkonsens: Wir wissen nicht, ob Minusurteile in Ordnung sind, oder nicht, verzichten aber freiwillig darauf. Warum auch nicht? Man kann mit normalen Geldstrafen, Kerkerhaft, Verbannung, Folter, Pranger, Bergwerks und Todesstrafe genügend andere legitime Optionen ausschöpfen, um Kriminelle zu bestrafen, da muss man nicht auf etwas zurückgreifen, was einem selbst möglicherweise den Kopf kostet. Warum so unkreativ und herausfordernd? Dafür gibt es absolut keinen Grund.

Ich rate dringend davon ab, die jetzige Rechtsprechung so fortzuführen. Das wird einem irgendwann um die Ohren fliegen, und bei den derzeitigen Urteilen wird das nicht so lang dauern.

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mo 9. Mai 2016, 19:53 


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BeitragVerfasst: Di 10. Mai 2016, 00:32 
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Nach meiner Analyse zu einem Fall wurde ich eben von verschiedenen Seiten ermutigt mir mal andere Fälle anzuschauen. Insbesondere die Fälle um den Rathaussturm in Reutlingen wurden mir nahegelegt. Wie ihr sicher wisst, bin ich schon der Anwalt von Sini und nicht minder erstaunt von der Anklage gegen sie, wobei ich mir bisher jegliche Kommentare erspart habe. Nach dem was ich jetzt aber in den Fällen Mirabel, Serafine, Elena, Lennard, Tino, Carney und Loreena gelesen habe, schäme ich mich ganz offiziell für die württembergische Justiz.

Die Fälle schlagen dem Fass den Boden aus und sind nicht mehr nur Verstöße gegen den Richtervertrag, sondern ganz direkt gegen jegliche Gesetze, rechtliche Grundsätze und so ziemlich allen Rechtsklärungen, die ich kenne.

Mal ganz ehrlich, ich habe am Sturmtag, wie zuvor fast jeden Tag seit gut einem Monat das Rathaus verteidigt. Leicht verdiente 18 Taler - ein Lohn, den ich immer noch für zu hoch erachte. Werde ich jetzt auch angeklagt? Weil ich in IRGENDEINER Weise eine Verbindung mit dem Sturm hatte? Oder weil ich möglicherweise mal den Stürmern versehentlich auf der Straße begegnet bin? Das was da geführt wird, sind nicht einmal mehr Indizienprozesse, das ist reine Willkür. Ein Staatsanwalt, der nicht einmal annährend ermittelt hat und ein Richter, der komplett ohne Beweise die Angeklagten schuldig spricht. Ich werde mal die einzige Zeugenaussage analysieren, die in den Fällen abgegeben wurde:

Tharkun hat geschrieben:
Die Anklage ruft Tharkun in den Zeugenstand
Hier seine Zeugenaussage:

Hohe Gericht

am 27 vergangenen Monats erhielt ich eine Nachricht unseres Grafen Janski89 mit der Bitte den Rücksturm des Reutlinger Rathauses zu unterstützen.

Während der 2 Tage in welchen ich das Amt des Bügermeisters inne hatte lag unser Hauptaugenmerk darauf, das Rathaus wieder an die legitimen Vertreter der Grafschaft zu übergeben.
Am 30. wurde ich dann von Nadja_tol_galen abgelöst.
Entsprechend habe ich leider keinen Zugriff mehr auf die Bücher des Rathauses.
Von den Angeklagten kann ich mich lediglich daran erinnern dass ein Großteil des Rathauinventars an Ladyarya über Käufe und Verkäufegegangen ist.

Folgendes Inventar habe ich nach dem Sturm festgestellt und dem Grafen gemeldet:
160.46 Taler
2 Brotlaibe
5 Doppelzentner Stein
8 Wollknäuel
2 Fässer Tokajer
2 Datteln
Während des Sturmes konnte ich keine Verteidiger erkennen.


Es gibt keine Warenverzeichnisse, keine Verkaufsbescheinigungen, keine Register und alles was gesagt wird ist, dass er meint sich zu erinnern, dass Ladyarya das Rathaus geplündert haben. Das ist keine verwertbare Zeugenaussage. Und erst recht keine Grundlage für alle anderen Prozesse!

Dass der Staatsanwalt auch keine Anstalten gemacht hat, um die Fälle zu ermitteln, wird hieraus deutlich:

Tharkun hat geschrieben:
Während des Sturmes konnte ich keine Verteidiger erkennen.


Ich danke für diese Aussage, denn damit kann ich als Sinis Verteidiger viel anfangen. Sini wurde nämlich angeklagt, weil sie angeblich nicht verteidigt hatte. Leider kam Galaresch aber nicht auf die Idee bei mir mal anzufragen, ob ich Sini am Sturmtag am Rathaus gesehen habe, wie sie ihre Gendarmeriearbeiten erledigte. Ich habe mich nämlich am Tage des Sturms im Vasallensalon gemeldet und meine Hilfe angeboten, nachdem ich berichtet habe, dass ich die Nacht verteidigt habe. Und ich habe Sini gesehen, wie sie das Rathaus verteidigt hat, auch wenn Carlson's Schreiberling gegenteiliges behauptet. Der Schreiberling des Bürgermeisters schien nämlich ähnliche Tomaten auf den Augen zu haben, wenn er mich nicht gesehen hat. Meinen Lohn habe ich komischerweise erhalten. Mit mir haben übrigens 4 Milizen das Rathaus geschützt und dennoch wird Sini vorgeworfen, dass sie sich "ihrer Pflichten entledigt habe"...

Dass hier etwas ziemlich stinkt, fällt euch nicht auf? Es stinkt sogar so sehr, dass mir umso mehr stinkt, dass ihr nicht nur sämtliche suspekte Personen ohne Beweise anklagt, sondern auch noch Sini - die Bürgermeisterin, die - wie ich weiß - nichts von dem getan hat, was ihr vorgeworfen wird. Ich habe mich extra nicht zum Fall Sini weitergehend geäußert, weil ich gehofft habe, dass man auf mich noch zukommt und mich befragt und ohne das - so dachte ich zumindest - würde man wenigstens keine Klage erheben. Ich habe mich geirrt. Jetzt kann man sagen, dass ein Gerichtsverfahren ja gerade dazu dient, die Schuld oder Unschuld festzustellen, aber seien wir ehrlich: Jan hält sie für verurteilt, er nahm ihr ohne zu zögern das Amt der Kulturbeauftragten. Außerdem verbannte er bereits im vorhinein alle, die seiner Meinung nach am Sturm beteiligt waren und sprach vom "Absitzen ihrer Strafen". Galaresch ermittelt in allen Fällen nur in eine Richtung, ohne die widersprüchlichen Beweise zu würdigen und Kuno? Der verurteilt fleißig Leute, weil sie mit Ladyarya mal im Wirtshaus waren (Fall Serafine) oder "plötzliche Vermögenssteigerungen" (Fall Mirabel) hatten.

Jungs, das ist nicht mal mehr lächerlich und mir fehlen die Worte für so ein Vorgehen.


Jetzt möchte ich noch etwas ansprechen, was ich eben schon angesprochen habe: Die Verhältnismäßigkeit.

Mirabel: Wegen ihrer "sprunghaften Vermögensverhältnisse", die ja angeblich keine Zweifel an ihrer Schuld übrig lassen, wurde sie zu 1850 Talern Strafe verurteilt.
Serafine: Sie ist Handwerkerin (Niveau 2) und wurde, ohne zuvor je in Erscheinung getreten zu sein, wegen ihrer "Bekanntschaften", was in einer Rechtsklärung vom Reichskammergericht als unzulässiger 'Beweis' betitelt wurde, zu lächerlichen 10 Tagen Kerkerhaft und 200 Talern Geldstrafe, wovon sie knapp 150 nicht bezahlen kann, verurteilt.

Beide Schuldfragen seien mal dahingestellt, die Strafe kann man nicht mal als drakonisch bezeichnen. Drakonisch war ich zu Leuten, die mir kackendreist ins Gesicht gelogen haben. Das hier ist offensichtlich rechtswidrig. Daran gibt es keinen Zweifel. Der Richtervertrag wurde in den Fällen mehr als deutlich missachtet. Ich belege das gerne auch noch am Richtervertrag selbst, denke aber, dass alle anwesenden Personen schlau genug sind, das selbst herauszufinden.


Und deswegen mache ich mich jetzt richtig unbeliebt und fordere folgendes:

Als Anwalt von Sini die sofortige Einstellung des Rechtshilfeverfahrens wegen fehlender Beweise. Ich habe eben ganz deutlich alles widerlegt, was Galaresch in der Anklage gegen Sini vorgebracht hat. Die Klage aufrecht zu erhalten wäre eine Verleumdung und eine vorsätzliche Amtsvernachlässigung. Und soviel sei gesagt: Ich werde Sini zur Klage raten, sollte das nicht passieren. Wenn man versucht offen komplett unschuldige verdiente Bürger zu diffarmieren, werde ich stinksauer.

Als Vasall von Württemberg die Rückkehr zur Verhältnismäßigkeit und der Beachtung des Richtervertrages. Sollte das nicht passieren, werdet ihr einen Vasallen haben, der sich nicht zu schade ist, jedem der ungerecht behandelten Angeklagten vor dem Reichskammergericht zu ihrem Recht zu verhelfen.

Als Bürger Württembergs die gräfliche Begnadigung von Serafine und Mirabel, damit verbunden die Rückzahlung der Geldstrafen und eine Entschädigung für die Kerkerhaft sowie die Aufhebung der Verbannung gegen beide. Zudem die gräfliche Teilbegnadigung von Farmer und Guntwin zu der richtervertraglichen Höchststrafe und einer Absenkung der Geldstrafe.
Außerdem die Einstellung der Prozesse gegen Tino, Elena, Carney und Loreena, ebenfalls wegen fehlender Beweise. Galaresch spricht sogar von einer Verurteilung, nur weil die Angeklagten geschwiegen haben, was dem Grundsatz "Actori incumbat probatio" - auch vom Reichskammergericht anerkannt - widerspricht. Außerdem die Aufhebung der Verbannung.

Es tut mir im Herzen weh, nur einen Stürmer, nämlich Ladyarya, eindeutig zu identifizieren, aber wir können nicht sämtliche rechtliche Grundsätze außer Acht lassen und willkürlich unbescholtene Bürger zu Sündenböcken erklären. Das hat man damals bei den Barbaren gemacht, wir sind dafür zu zivilisiert!


Jan, du kannst die Farce beenden. Wenn mein Rat und mein Wort bei dir noch Gewicht haben, dann glaub mir bitte. Sprich ein Machtwort und bring die offensichtliche Ungerechtigkeit in Ordnung.

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BeitragVerfasst: Di 10. Mai 2016, 07:38 
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Zunächst einmal danke ich dir für deine Ausführungen, Freas.

Es findet sich vieles darin, darunter auch Kritik an meiner Person, der ich meine Zustimmung nicht verwehren kann. Einigen Einschätzungen muss ich Rechnung tragen, dass es Urteile gibt, welche bei einer zweiter Betrachtung eine ausführlichere Erläuterung in den Urteilen bedingt hätten.

Der Grundsatz, den ich bei meiner bisherigen Rechtsprechung verfolgt habe, ist, wie ich es geschworen habe, Schaden von der Grafschaft abzuwenden. Du machst hier in großen Umfang den Vorwurf der Rechtsbeugung, ja der Rechtsbrechung geltend. Ein immer wiederkehrender Anklagepunkt ist die Nichtbeachtung der Einzelfallentscheidungen des RKG. Eine Frage stellt sich mir hierbei: Stehen die Entscheidungen des RKG über dem Richtervertrag? Deiner Ansicht nach schon, denn anders wäre die Rechtsauffassung nicht zu vertreten. Das wiederum würde aber aus meiner Sicht das Amt des Provinzrichters ad absurdum führen, da er keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen könnte, wie es ihm im Richtervertrag zugesichert wurde:

Zitat:
Die Stille des Gesetzes
Bei Fehlen eines spezifischen Gesetzes, muss der Richter auf der Basis seines juristischen Sachverstandes sein Urteil fällen. Das Rechtssystem der Renaissance Königreiche ist eher ein Gewohnheitsrecht, das hauptsächlich nicht niedergeschrieben ist aber die Aufgabe der Akteure des Rechtssystems besteht darin, für ein Minimum an Ordnung zu sorgen (Ohne der Freude der Spieler - inklusive der Delinquenten - zu schaden)


In wie weit ich dem letzten hier genannten Punkt entsprochen habe, das ist der Punkt, an dem ich dir recht gebe. Hier kann man wirklich unterschiedlicher Meinung sein. Und dafür halte ich auch gerne meinen Kopf hin.

Was mich aber schon sehr verwundert, ist die Tatsache, dass ein erfahrener Jurist hier fordert, dass wir das Recht brechen und einen Prozess einfach einstellen oder ihn gar nicht erst eröffnen. Wenn ich mich recht entsinne, stellt eine Anklage noch keinen Schuldspruch dar. Jedoch liegen auf Grund der besonderen Konstellation hier durchaus Anhaltspunkte dafür auf dem Tisch, die genauere Untersuchungen zwingend erfordern. Oder wie darf die Tatsache gewertet werden, dass Sini außerplanmäßig genau vor dem Sturm ein Verzeichnis der Waren angelegt hat, und anschließend in Begleitung der Rathausstürmerin (die anderen kann ich hier weglassen, bei der "Übergangsbürgermeisterin ist es ja zweifelsfrei erwiesen) auf Reisen geht, und das offenbar bis in die Steiermark. Hier nicht anzuklagen, würde uns selbst vor Gericht bringen wegen Amtsvernachlässigung.


Zum Schluss kann ich aber gerne die Frage in die Rund stellen, vor allem an dich Jan, wie hier weiter verfahren werden soll. Denn nicht zuletzt wird hier auch ins Felde geführt, dass ich mit meiner Rechtsprechung auch dich als Grafen in Bedrängnis bringen könnte. Doch so ich nicht einer gräflichen Weisung unterliege, werde ich mit dem Urteilen im Grundsatz nach in eigenem Ermessung fortfahren, wenn ich auch die Kritikpunkte von Freas hier zu bedenken suche.

Wird jedoch eine andere Gangart gewünscht, so sehe ich mich genötigt, Treu des Schwures, den ich leistet, um meine Abberufung zu bitten, da ich dies dann nicht mit meinem Gewissen in Einklang bringen kann.

Beide Möglichkeiten werde ich ohne Nachteil und ohne Verdruss akzeptieren.


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BeitragVerfasst: Di 10. Mai 2016, 09:10 
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Danke schonmal für deine Antwort Kuno.

Der Richtervertrag gibt einen relativ unbestimmten und damit großen Rahmen für die Richter, ihr Ermessen auszuüben. Seltenst verstößt etwas gegen den Richtervertrag, wobei ich dir allein bezüglich der Kerkerhaft mindestens 3 Urteile von dir zeigen kann, die in der Hinsicht gegen ihn verstoßen. Der Richtervertrag ist aber nicht das Einzige, was du beachten musst. Gesetze und Rechtsklärungen schränken den Richter - in zulässiger Weise! - bei der Auslegung ein, nämlich legen sie die Interpretation einer Straftat fest. Damit liegt genau eben das, worauf du dich berufst - die Stille des Gesetzes - nicht vor. Du kannst nicht einfach willkürlich - trotz der deiner Meinung nach aller besten Begründung - gegen ein Urteil oder eine Rechtsklärung des RKG entscheiden. Ebenso wenig kannst du gegen ein württembergisches Gesetz entscheiden oder es außer Kraft setzen. Das ginge nur, wenn eine Rechtsklärung oder ein Gesetz über den Richtervertrag hinaus Richterrechte zugestehen würde, also selbst rechtswidrig wäre, etwa wenn eine Rechtsklärung beschließen würde, dass fortan Richter 20 Tage Höchststrafe vergeben dürfen. Das ist aber bei keiner Rechtsklärung der Fall.

Hier ist die Definition der Rechtsklärung:

Zitat:
Eine Rechtsklärung ist die Klärung eines konkreten Sachverhaltes auf Basis der zum Zeitpunkt der Rechtsklärung geltenden Gesetze. Sie ist von bindender Natur und umfasst jedenfalls die Auslegung von Gesetzen, die Feststellung von Widersprüchen zu höheren Gesetzen sowie die Prüfung der korrekten Anwendung von Gesetzen.


Es kommt nicht selten vor, dass das RKG seine Meinung ändert. Das ist mit wechselnden Richtern völlig normal. Aber du kannst intakte Rechtsklärungen nicht einfach übergehen, weil du der Meinung bist, dass sie nicht stimmen. Damit machst du dich im schlimmsten Fall des Hochverrats am deutschen Königreich schuldig:

Zitat:
die Bestrebung oder Handlung eines Provinzrates oder eines Regenten, die die Nichtanerkennung einer Reichsinstitution, der Reichsbulle oder des rechtmäßig gewählten Königs zur Folge haben



Dann zu meinen Forderungen, die du als Rechtsbruch siehst: Die Prozesse, die ich mir angeschaut und aufgezählt habe, sind illegitim. Die Beweislage hätte NIEMALS für eine Anklage reichen dürfen. Wenn der Unterpunkt "Beweise", wie so häufig, leer bleibt, dann sollte man sich mal fragen was da gerade passiert. Man kann nicht einfach jemanden ohne Beweise anklagen! Und erst recht nicht verurteilen!

Die aufgezählten Anklagen sind genau so dämlich, unbegründet und beweislos wie die Anklagen von Artair. Sie hätten so niemals eröffnet werden dürfen. Schau dir Galareschs Anklageschriften doch mal an. Er hat nicht einen Beweis genannt und behauptet später im zweiten Plädoyer, dass ja das Schweigen vor Gericht die Schuld beweisen würde. Das ist doch keine Beweisführung. Oder klagen wir neuerdings mal auf Gutdünken jeden an und schauen dann, ob der Angeklagte muckt oder nicht?

Und selbst wenn sie mucken: Darauf geht Gala oder du gar nicht ein. Mirabel und Serafine haben beide gemuckt. Gala hat dem nichts entgegen gesetzt und sie wurden trotzdem verurteilt - von dir.

Das selbe gilt für Sini. Es wurde in eine Richtung ermittelt. Und die 'Beweise' die vorgelegt wurden, kann ich selbst, mit meiner eigenen Wahrnehmung, widerlegen. Ich weiß, dass Sini unschuldig ist, ich hab sie gesehen. Gefragt wurde ich nicht. Die Anklage hätte so niemals ergehen dürfen. Man stelle sich vor man wird nach all dem, was man für Württemberg getan hat, ohne Beweise für etwas angeklagt, was völlig falsch ist. Traurige Wahrheit für Sini.
Wer übrigens glaubt, ich sage das nur, weil ich ihr Anwalt bin, der sollte mal darüber nachdenken, warum ich ihr Anwalt bin.

Ich rede hier nicht von etwas, was man auslegen kann, wo man streiten kann, wo man anderer Meinung sein kann, ich rede von objektivem Schwachsinn. Die Anklagen, Urteile und Strafen sind nicht vertretbar. Und genau deswegen ist dein Grundsatz hier nicht nur missachtet, nicht nur verletzt, sondern vergewaltigt worden. Wenn die Urteile nämlich in Berufung gehen, was nicht unwahrscheinlich ist, spätestens dann darf Württemberg nicht nur die Geldstrafen aus eigener Tasche zurückzahlen, sondern auch eine Entschädigung für dadurch erlittene Schäden.

Deswegen: Stellt die Verfahren ein und geht auf die zu, die fälschlich oder zu hart verurteilt wurden, bevor sie in den Angriff gehen. Das wäre nicht nur ein finanzieller, sondern ein riesiger Rufschaden für die Justiz von Württemberg.

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BeitragVerfasst: Di 10. Mai 2016, 09:44 
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Wie ich deiner Definition entnehmen, scheint hier bei mir eine andere Auffassung des Wortes "konkret" vorzuliegen. Man mag es mir nachsehen, aber wird durch diese Wortwahl nicht die Allgemeingültigkeit verneint?

Die andere Sache, die mich stutzig macht:

Zitat:
Ebenso wenig kannst du gegen ein württembergisches Gesetz entscheiden oder es außer Kraft setzen.


Auch wenn ich hier lästig oder begriffsstutzig erscheinen mag, wo ist dies bei meinen Urteilen der Fall gewesen? Ich möchte das nicht als Trotz oder Zorn oder dergleichen verstanden wissen. Ich versuche nur nachzuvollziehen, wo in diesem Fall mein Fehler liegt, mal losgelöst von der Ansicht, dass ich aus deiner Sicht übermäßige Geldstrafen verhängt habe.

Um meine Gedanken fortzuführen...es liegt mir fern, das RKG als nicht zuständig zu erklären oder sonst auf eine Weise zu beschneiden...meine Rechtsauffassung ergibt sich aus der von mir genannten Definition von "konkret". Auch hier nehme ich einen etwaigen Fehler selbstredend auf meine Kappe, darf aber doch darauf hinweisen, dass dies keine Bösartigkeit von mir ist, sondern eine abweichende Rechtsauffassung meinerseits. Wenn diese nicht zutreffen sollte oder jemand dies verneint, so bin ich gerne bereit, mich eines besseren belehren zu lassen, was dann eine Hinzuziehung des RKG und der großkaiserlichen Administration erforderlich macht.

Eine andere Sache noch: Wie kann oder soll ich mich als Richter verhalten, wenn ich eine entsprechende Klage, wie hier von dir genannt, auf den Tisch bekomme? Weder kann noch will noch darf ich sie dann einfach vom Tisch wischen, sondern der Prozess muss seinen regulären Gang gehen, weil ich mich ansonsten in der Tat der Rechtsbeugung schuldig mache. Worauf wir uns hier vielleicht einigen können: Es wurde ein Rathaus gestürmt, die Stürmerin ist sowohl nach Aussage von Sini als auch der Stürmerin selbst die "Beste Freundin" von Sini, und beide reisen nach der Tat gemeinsam und nach Aussage von Sini vollständig freiwillig durch das Reich. Wenn dies keinen Anfangsverdacht darstellt, dann weis ich auch nicht mehr weiter. Jedoch: Als Richter nehme ich keinerlei Einfluss darauf, wen der Staatsanwalt anklagt und wen nicht. In diesem einen Punkt dürfe ich der falsche Ansprechpartner für die geäußerte Kritik sein.


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BeitragVerfasst: Di 10. Mai 2016, 10:15 
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Mit einem "konkreten Sachverhalt" ist gemeint, dass sich die Frage auf ein tatsächliches Problem beziehen muss und nicht völlig abstrakt sein darf. Die Richter wollen ein 'Beispiel' haben, wo das Problem zu tragen kommt. Rechtsklärungen sind aber allgemeingültig, weil sie Gesetze und auch den Richtervertrag bindend auslegen. Da werden Prinzipien festgestellt, die bei der Judikative zum Tragen kommen. Wie etwa das Anklägerprinzip.


Ich zitier mal unsere Gesetze:

Zitat:
Der Richter muss den Vorgaben des Richtervertrages zwingend Folge leisten.


Zitat:
Im Falle eines Schuldspruchs steht es dem Richter frei nach pflichtgemäßem Ermessen Sanktionen zu verhängen.


Zitat:
Bei der Strafzumessung ist die Wirkung der Strafe auf das zukünftige Leben des Täters zu berücksichtigen und die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander abzuwiegen.


Dass die erste Regelung wiederholt und massiv verletzt wurde, habe ich ja schon dargelegt.
Dass zum Ermessen auch eine Abwägung zur Angemessenheit gehört, habe ich schon erklärt. Und angemessen sind deine Urteile nicht.
Dass du eben so wenig das Leben des Täters, sein Niveau, die Tatumstände, die fehlenden Beweise oder den bisher einwandfreien Leumund berücksichtigst, habe ich auch schon erklärt.

Auf die 3 Gesetze möchte ich hinaus.


Und ich spreche auch nicht von dir, wenn ich sage, dass die Prozesse eingestellt werden sollen. Das ist Galas und / oder Jans Aufgabe.
Deine Aufgabe ist es nur, die Beweise zu würdigen und zu urteilen. Und wenn die Beweise nicht vorhanden sind, dann sollst du dir keine aus dem Ärmel zaubern. Und wenn es an die Strafe geht, sollst du den Richtervertrag beachten. Mehr erwarte ich nicht von dir. Bei dem Punkt habe ich nicht dich, sondern Gala und Jan angesprochen. Mit der Rechtsbeugung bin ich da deiner Meinung, hätte ich auch nicht gemacht.

Dass Sini und die Stürmerin 'Beste Freundinnen' sind, darfst du mir gerne belegen. Ich hab da gegenteilige Aussagen. Und selbst wenn: Wenn ich jetzt das Reutlinger Rathaus stürmen würde, dann wäre Sha mit dran, weil sie meine Schwester ist? Das ist kein Beweis für eine Beteiligung, ja nicht mal ein Indiz. Und sie reisen auch nicht zusammen rum, du darfst mir gerne auch die Aussage von Sini geben, wo sie das zugibt und sagt, dass das freiwillig ist. Und selbst wenn: Laut Rechtsklärung ist eine Gruppenzugehörigkeit kein Beweis für einen Sturm.
Zumal: Was wirft man Sini überhaupt vor? Freundschaft mit den Stürmern? Nein. Beihilfe zum Sturm. Und wenn das Rathaus erwiesenermaßen so gesichert war, wie es immer war, ja sogar noch besser, was will man ihr dann noch vorwerfen? Da ist dann meine Frage: Anfangsverdacht für was?

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BeitragVerfasst: Di 10. Mai 2016, 11:10 
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Will mich hier nicht einmischen, da ich null Ahnung von diesen Dingen habe. Das Rathaus war in der Nacht des Sturmes nicht erwiesener Weise gesichert, da Sini in der Nacht nicht ihre Genda angetreten hat. Das kann ich beeiden. Auszug aus dem OFR Büro am Morgen nach dem Sturm:

Gruppe geführt von Sini_brachenau: 1 Feldjäger.
Ortsbestimmung: Reutlingen.
Gestern vorgenommene Aktion: Nichts

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BeitragVerfasst: Di 10. Mai 2016, 11:18 
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Jup. Ich glaube dir auch, Carlson, aber du warst an dem Tag in Ulm, wer hat das also überprüft? Dein Schreiberling. Und Schreiberlinge machen scheinbar Fehler, denn der Schreiberling des Bürgermeisters hatte selbiges zu Milizen gesagt:

Tharkun hat geschrieben:
Während des Sturmes konnte ich keine Verteidiger erkennen.


Ich war aber in der Miliz, und kann das sogar beweisen. Und ich hab auch Sini dort gesehen, am Rathaus, am verteidigen.

(( Ich gehe stark davon aus, dass das ein Bug ist. Es ist buchstäblich nicht möglich, dass niemand verteidigt hat. Es ist auch verdammt ungewöhnlich, dass NIEMAND eine Sichtung hatte. Dass das bei den Milizen auch so angezeigt wird, beweist, dass es ein Bug sein muss. Und ich hab ja verteidigt, das erkennt ihr auf dem Lohnscreen. Nirgends bekommt man sonst um 4 Uhr, pünktlich zum Tageswechsel, 18 Taler ausbezahlt. ))

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BeitragVerfasst: Di 10. Mai 2016, 14:16 
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So ganz kann ich deine Einschätzung nicht nachvollziehen, Freas:

Zitat:
Dass Sini und die Stürmerin 'Beste Freundinnen' sind, darfst du mir gerne belegen. Ich hab da gegenteilige Aussagen. Und selbst wenn: Wenn ich jetzt das Reutlinger Rathaus stürmen würde, dann wäre Sha mit dran, weil sie meine Schwester ist? Das ist kein Beweis für eine Beteiligung, ja nicht mal ein Indiz. Und sie reisen auch nicht zusammen rum, du darfst mir gerne auch die Aussage von Sini geben, wo sie das zugibt und sagt, dass das freiwillig ist. Und selbst wenn: Laut Rechtsklärung ist eine Gruppenzugehörigkeit kein Beweis für einen Sturm.


Nur um das ganze aus meiner Sicht darzulegen: Sini wird nicht der Sturm aufs Rathaus vorgeworfen. Die Freundschaft der beiden ist unter anderem mir persönlich bekannt, auch kann eine Reihe von Leuten dies notfalls unter Eid bestätigen. Da dies auch am Abend vor dem Rathaussturm von mir persönlich so wahrgenommen wurde, erlaube ich mir die Aussage, dass jedwede andere Ansicht jeglicher Grundlage entbehrt.
Auch wird es ihr nicht zur Last gelegt, dass sie mit einer zwielichtigen Gruppe reist, das alleine ist in der Tat durch die von dir aufgestellte Unschuldsvermutung gedeckt. ABER: Dies nicht als Indiz zu werten, da kann ich dir nicht folgen. Ich bekomme also von jemanden einen "Schlag in die Fresse" und gleich danach gehe ich mit eben jener Person auf reisen, melde mich von dort aus mehrmals zu Hause und "bin mir keiner Schuld bewusst sowie im Moment zufrieden mit dem Gang der Dinge?". Bitte um Entschuldigung, aber wenn das kein Hinweis ist, dem man nachgehen musst, zuzüglich des Schriftverkehrs der Stürmerin, dann bin ich mit meinem Wissen am Ende.


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BeitragVerfasst: Di 10. Mai 2016, 14:48 
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Du hast meine Frage nur halb beantwortet. Sini wird also nicht der Sturm auf das Rathaus vorgeworfen, sondern? Was? Indizien und Beweise sind immer relativ auf die vorgeworfene Tat. Würdest du Sini eine Freundschaft mit der Stürmerin vorwerfen, dann hättest du Beweise, aber keinen Tatbestand, würdest du Sini einen Mord vorwerfen, dann hättest du nicht mal Indizien, aber einen Tatbestand. Was wird ihr also vorgeworfen? Aus der Anklagerede wird das leider nicht deutlich, weil Gala einfach den kompletten Hochverratsparagraphen zitiert hat, nach dem Motto: Irgendwas wird schon passen - oder passend gemacht.

Ich hab das ganze StGB durchgeschaut und finde nichts, wofür es Beweise gäbe, dass sich Sini dessen strafbar gemacht hat. Garnichts! Und das sogar, wenn ich das von dir gesagte als Fakt hinstellen würde. Es ändert nichts daran, dass Sini de facto keine Straftat begangen hat.

Das hätte niemals zur Anklage führen dürfen. Genau so wenig bei Carney, Tino, Loreena, Elena, Serafine, Mirabel und Lennard. Man sucht schlicht und ergreifend verzweifelt einen Sündenbock.

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