In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Öffentlich zugängliches Archiv der angelegten Sitzungsprotokolle des Rates.
Celi, ich hoffe, ich enttäusche dich da nicht. Wir haben nur die Reha-Liste, keine Räuber-Liste...
Davon ab: Die Justizler müssen im Turm arbeiten. Sollten die nicht entscheiden? Ich verstehe eure Argumentation grundsätzlich. Sie hat momentan noch den Haken mangelnder Aktivität der Büttel... ((davon ab, allein aus Arbeitserleichterungsgründen, wäre es denn möglich ein shadow-topic als quasi Verlinkung im gericht zu hinterlassen der dann halt in den büttel-bereich führt?))
Doch du enttäuscht mich.^^ Dann frage ich mal anders...wäre es möglich dass der Richter eine Räuberliste anhand des Strafregisters und der Rehaliste erstellt, diese aktuell hält und uns dann rüber schiebt in den Nachrichtendienst?
Und zu den Bütteln, ich denke auch sie sollten hier mit reden dürfen, denn es geht ja um sie. Was nutzt es ihnen mehr Spielraum zu geben den sie vielleicht gar nicht nutzen wollen? Ihre Meinung dazu wäre wichtig.
Dann beantrage ich jetzt offiziell Rederecht für alle Württembergischen Büttel!
Ob das möglich ist, Celi, müsste Moony entscheiden, ob sie das als jetzige Richterin leisten kann. Ich sag mal so: Das Strafregister umfasst gerade 127 Akten, also 127 Personen, wenn ich richtig hochgerechnet habe. Ich geh die nicht durch...
Vielleicht könnte man sagen ab Sommer letzten Jahres werden alle Räuber gelistet? Eure bisherige Aufstellung im Nachrichtendienst erscheint mir aber viel umfangreicher. Die Räuber müssen ja nicht zwangsläufig auf Württemberger Boden straffällig geworden sein um sich eine eigene Akte zu verdienen.
Ich muss hier kurz korrigieren. Es gibt eine Räuberliste im öffentlichen Nachrichtendienst. Die pflegt Atlanter. Nur leider fehlen da meines Erachtens welche. Vielleicht könnten sich da Atlanter und jemand aus dem Justizbereich zusammen setzen.
Sini hat geschrieben:Wenn man Dinos Argumentation logisch zu Ende führt, müsste man den Bütteln auch Zugang zu den Strafregistern geben. Wollen wir ja wohl nicht oder?
Mir war doch so, danke Sha. Ich bin gern bereit zu helfen, wenn Atlanter mir vielleicht sagt, was genau er braucht oder was fehlt.
Davon ab wäre ich da entschieden dagegen, Ana. Es sind eben alle Akten, teils 3 Jahre alt. Und das sind 8 weitere Augenpaare, die keinen Eid geschworen haben, die da fröhlich anderen ans Bein pinkeln könnten. Ich will gar nichts böses unterstellen, lege meine Hand aber auch nicht für 8 Büttel ins Feuer.
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Edit: Na offenbar brauch der Atlanter da keine Hilfe.
Atlanter hat geschrieben:Update 22.02.1465: Aktuelle Räuber/Stürmergruppen aufgenommen und Räuberliste mit dem Strafregister abgeglichen.
die sache is ja janz einfach wenn ein büttel im bereich dekret eine verwarnung aussprechen wills ollte er zumindest wissen ob derjenige ein ersttäter ist oder schon dreck am stecken hatte die meldung nach der verwarnung geht ja dann sowiso an den sa raus nur sieht das dof aus wenn ein büttel verwarn und anschließend man feststellt das derjenige schon in anderen dörfern dauerproblematiker ist
Ich muss hier kurz korrigieren. Es gibt eine Räuberliste im öffentlichen Nachrichtendienst. Die pflegt Atlanter. Nur leider fehlen da meines Erachtens welche. Vielleicht könnten sich da Atlanter und jemand aus dem Justizbereich zusammen setzen.
Ganz genau, wir haben eine Liste im öffentlichen Nachrichtendienst. Der Nachrichtenoffizier Atlanter führt die Liste und versucht sie aktuell zu halten. Und richtig da fehlen dann wahrscheinlich auch welche. Darum fände ich es sinnvoll wenn NO und Justiz da zusammen arbeiten. Wozu haben wir einen Nachrichtendienst und Melder, wenn die keine aktuelle Liste haben wonach sie arbeiten können und gegebenenfalls warnen können. Und Atlanter würde sich da über Hilfe freuen Sini.
Davon ab wäre ich da entschieden dagegen, Ana. Es sind eben alle Akten, teils 3 Jahre alt. Und das sind 8 weitere Augenpaare, die keinen Eid geschworen haben, die da fröhlich anderen ans Bein pinkeln könnten. Ich will gar nichts böses unterstellen, lege meine Hand aber auch nicht für 8 Büttel ins Feuer.
nur sieht das dof aus wenn ein büttel verwarn und anschließend man feststellt das derjenige schon in anderen dörfern dauerproblematiker ist
Aber dafür benötigt es sicher keinen Zugang zu den Akten der Justiz. Denn das sehe ich wie eh und je her als problematisch an. Und da findet sich sicher eine andere Lösung.
Galaresch hat geschrieben:nur sieht das dof aus wenn ein büttel verwarn und anschließend man feststellt das derjenige schon in anderen dörfern dauerproblematiker ist
Ich denke auch dafür ist ein Zugriff aufs gesamte Strafregister etwas zu gut gemeint. An anderer Stelle diskutieren wir die Änderung des § 8 StGB und wollen den Bütteln mehr zusprechen; das ist gut und richtig so. Trotzdem ist ja der Passus drin, dass der Staatsanwalt zu unterrichten ist. Und wer der dann sagt "nein, das ist kein Ersttäter mehr", dann muss eben doch angeklagt werden.