Zusammenfassung:
Die Grafschaft kennt neben den Ratsämtern diverse Sonderämter: Gesundheitsbeauftragte, EBV-Leitung, Kulti, Außenhandelsbevollmächtigter, Archivar etc pp Nicht alle sind besetzt oder werden es in naher Zukunft vermutlich wieder.
Bis zur Abschaffung in der letzten Ratsperiode fand sich im Gesetz auch noch das Sonderamt des Hafenbevollmächtigten. Durius als ehemaliger Baumeister war so gut eine Aufgabenbeschreibung auszuarbeiten, ähnlich dieser, die wir für unsere anderen Sonderämter bereits haben:
Durius hat geschrieben:
Auf Wunsch des Regenten hier der Vorschlag zum Sonderamt des Hafenbevollmächtigten:
Zitat:
Hafenbevollmächtiger- Unterstützung des Baumeisters im Bereich der Provinzhäfen.
- Auswertung der Logbücher im Hafengelände.
- Aktualisierung der Handbücher und Übersichten im Hafengelände.
- Kommunikation mit dem Baumeister und den Hafenmeistern.
- Hafenmeistern und vor Anker liegenden Schiffsmannschaften gegenüber weisungsbefugt.
- Genehmigt Schiffsreparaturen und Schiffsbauten.
Gibts dazu noch Vorschläge, Anregungen, Kritik?
Die übrigen Aufgabenbeschreibungen sind
hier hinterlegt. Duris Ausarbeitung diente dazu, den Hafenbevollmächtigten - auch wenn er derzeit nicht benötigt wird - ebenso dort zu verankern für künftige Räte, die ihn vielleicht mal wieder brauchen, als Arbeitserleichterung.
Letztlich diskutierten wir um die Notwendigkeit, weil das Amt nicht notwendig sei.
Da ich mir aber das Urteil nicht erlaube, dass Räte in den nächsten 100 Jahren dieses Amt nicht benötigen, wäre ich trotzdem für eine Hinterlegung getreu dem Motto: Haben ist besser als brauchen.
Findet das Konsens?
Dann könnte hier nämlich zu und auch diese Aufgabe wäre erledigt! :)