Sa 18. Mär 2017, 17:19
Sa 18. Mär 2017, 17:19
Sa 18. Mär 2017, 19:26
Adesha hat geschrieben:Nach der Meinungsumfrage in der Weinstube, möchten wir gerne einen Punkt in die Richtlinien mit aufnehmen. Unser Vorschlag wäre dieser..
Richtlinien zur Verteilung der Ämter
1. Sämtliche Ämter sollen im Interesse der Grafschaft und nach der Kompetenz der Amtsträger vergeben werden und nicht nach den Interessen der Parteien oder einzelnen Ratsmitgliedern.
2. Ein Regent soll nicht zeitgleich Bürgermeister sein. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, soll er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen. Eine erneute Kandidatur für das Bürgermeisteramt ist ihm während seiner Regentschaft untersagt.
3. Zum Gewähren der Unabhängigkeit der Justiz, dürfen Graf und Staatsanwalt nicht von der gleichen Fraktion wie der Richter gestellt werden.
4. Der Armeeführer darf nicht im Sicherheitsbereich des Rates tätig sein.
5. Es muss vermieden werden, dass eine Fraktion alle Ämter eines Bereiches innehat (Wirtschaft, Justiz, Militär)
Da kommen EBV und Kulti hoch: Wieso aktive Leute ausbremsen? Wenn sie es doch gut machen? Und wenn nicht wird der Rat schon sturm laufen. Auch dafür sind es schließlich 12 und nicht einer.
Sa 18. Mär 2017, 20:08
Sa 18. Mär 2017, 21:50
Celi hat geschrieben:2. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, sollte er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen. Eine erneute Kandidatur für das Bürgermeisteramt muss während seiner Regentschaft vermieden werden.
Sa 18. Mär 2017, 22:06
Sa 18. Mär 2017, 22:13
Janski hat geschrieben:Wenn ein Regent gleichzeitig Bürgermeister ist, gibt es zu viele Widersprüche.
BM kann anklagen, Regent kann begnadigen - wäre iin der Kombi BM=Regent ein Interessenskonflikt
- BM kann ein Dekret erlassen, Regent kann dieses aufheben - wieder ein Interessenskonflikt
- angenommen ein Regent hat vom BM-Amt die Schnauze voll, dann könnte er sich selbst den Rücktritt genehmigen. Egal ob es für das Dorf förderlich ist oder nicht. Wäre ein erneuter Interessenskonflikt
- Wenn der Regent Waren verfeiert, wie z.B. Fisch, dann könnte er als BM die Waren an die GS verkaufen und seine Bürger vermehrt zum Angeln aufrufen. Dies könnte gegenüber den anderen Dörfern ein Wettbewerbsvorteil sein
- Nur der Regent kann einen BM absetzen. Was passiert, wenn er als BM einen schwerwiegenden Fehler begeht oder sein Amt vernachlässigt? Setzt er sich selber ab? Interessenskonflikt
- Die Amtseide kollidieren. Stell ich nun das Wohl des Dorfes oder der GS in den Vordergrund?
Sa 18. Mär 2017, 22:27
Celi hat geschrieben:2. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, sollte er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen. Eine erneute Kandidatur für das Bürgermeisteramt muss während seiner Regentschaft vermieden werden.
2. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, sollte er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen. Eine erneute Kandidatur für das Bürgermeisteramt soll während seiner Regentschaft vermieden werden.
Sa 18. Mär 2017, 22:47
So 19. Mär 2017, 08:48
2. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, sollte er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen.
So 19. Mär 2017, 10:15
Sini_brachenau hat geschrieben:Holla, das ist mir wohl untergegangen zwischen den Vorwürfen über Wahlwerbung...
Danke!
Und ganz ehrlich? Überzeugt!
2. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, sollte er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen. Eine erneute Kandidatur für das Bürgermeisteramt soll während seiner Regentschaft vermieden werden.
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