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Re: Richtlinien zur Verteilung der Ämter

Sa 18. Mär 2017, 17:19

Ich wäre für eine Ergänzung

Sa 18. Mär 2017, 17:19

Re: Richtlinien zur Verteilung der Ämter

Sa 18. Mär 2017, 19:26

Adesha hat geschrieben:Nach der Meinungsumfrage in der Weinstube, möchten wir gerne einen Punkt in die Richtlinien mit aufnehmen. Unser Vorschlag wäre dieser..


Richtlinien zur Verteilung der Ämter

1. Sämtliche Ämter sollen im Interesse der Grafschaft und nach der Kompetenz der Amtsträger vergeben werden und nicht nach den Interessen der Parteien oder einzelnen Ratsmitgliedern.

2. Ein Regent soll nicht zeitgleich Bürgermeister sein. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, soll er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen. Eine erneute Kandidatur für das Bürgermeisteramt ist ihm während seiner Regentschaft untersagt.

3. Zum Gewähren der Unabhängigkeit der Justiz, dürfen Graf und Staatsanwalt nicht von der gleichen Fraktion wie der Richter gestellt werden.

4. Der Armeeführer darf nicht im Sicherheitsbereich des Rates tätig sein.

5. Es muss vermieden werden, dass eine Fraktion alle Ämter eines Bereiches innehat (Wirtschaft, Justiz, Militär)


Den Satz sehe ich auch wirklich nicht.

Und um Celis Frage zu beantworten: Ich wäre grundsätzlich dagegen.

Ana, mein Satz
Da kommen EBV und Kulti hoch: Wieso aktive Leute ausbremsen? Wenn sie es doch gut machen? Und wenn nicht wird der Rat schon sturm laufen. Auch dafür sind es schließlich 12 und nicht einer.

meint, dass ich mit so einer Richtlinie doch Aktive benachteilige. Das ist ein Schuss ins eigene Knie. Ein Bm muss sich zweimal überlegen, ob er kandidiert, obwohl er Potenzial hat und Ahnung und womöglich auch die Zeit. Als Ratsmitglied muss ich mir zweimal überlegen, ob ich meiner Heimatstadt helfe und kandidiere, weils vielleicht kein anderer kann im Moment. Dadurch schaffe ich Nachteile, die die Vorteile (es wird sichergestellt, dass der Regent sich aufs regieren konzentriert und nicht noch den Bm-Posten) nicht aufwiegen können. Zumal - und das meinte ich - der Rat sich schon beschweren wird, wenn der Regent zu wenig Zeit zeigt. Das ist genug Schutzmechanismus in meinen Augen.

Re: Richtlinien zur Verteilung der Ämter

Sa 18. Mär 2017, 20:08

sini die bm sind ja nur dann etwas im nachtreffen wenn es um den Regentenposten geht
als ratsmitglied auf irgendeinem Posten wird kein bm ausgegrenzt

der Regent hat aber nunmal einiges um die ohren
den kontakt nach außen, das Führen der gespräche, die Privaten audienzen (fragesteller die immer wieder kommen), das Prestige, die Kontrolle der Ratsämter

als bm kämen da dann ncoh aktiver handel für das dorf, mandatsabklopfungen, sicherheitscheks, fragen im bürro des bm ececpp

auch konfrontieren sich dabei einige Punkte

der Regent kann einen bm absetzen zb weas dann ja net geht weil er da nicht unbefangen ist und es gibt da ncoh ne janze menge mehr

Re: Richtlinien zur Verteilung der Ämter

Sa 18. Mär 2017, 21:50

Sini, es geht um Regent+BM. Nicht um Ratsmitglied+BM. Es war ja von Anfang an deutlich gesagt, dass eben das nach der Umfrage, in unsere Augen, ein Kompromiss ist. Kultis und EBVs waren gar nicht Thema.
Dabei geht es nicht darum, irgendwen auszugrenzen. Ich verstehe gar nicht, wieso das so negativ angesehen wird.
Es wurden mehrere Punkte aufgezählt, bei denen ein Interessenkonflikt für den Regenten entstehen kann, wenn er gleichzeitig ein Dorf verwaltet. Es geht viel mehr vorallem darum, auch den Regenten zu schützen. Wenn ich weiß ich möchte Regent werden, sollte ich mir die BM Kandidatur doch vllt überlegen. Aus Vernunft. Joe hat damit nicht gerechnet, hat dann aber dennoch vernünftig gehandelt im Nachgang.
Wofür plädierst du jetzt eigentlich genau, Sini? Dass Regenten auch BMs sein sollen gleichzeitig weil es angeblich keinerlei Bürger mehr gibt? Seit Joe kein Bürgermeister ist, haben wir aufjedenfall neue Kandidaten gefunden in Falten und das sind auch garantiert nicht die einzigen. Ich denke, der Punkt "Bürger gibt es nicht" wird gleich als erste Keule geschwungen mittlerweile. Egal ob es wirklich daran liegt oder nicht.
Ich finde es müßig, dass all diese Punkte nicht einmal im Ansatz beachtet werden und wir jetzt nochmal erklären müssen, dass es nur um Regent und BM geht und warum.

Um etwas weiterzukommen:
Ich wäre ebenfalls für eine Ergänzung, wobei nicht zwingend der erste Vorschlag der Verte genommen werden muss. Man kann da durchaus dran feilen in meinen Augen.

Celis Vorschlag finde ich nach wie vor gut:

Celi hat geschrieben:2. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, sollte er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen. Eine erneute Kandidatur für das Bürgermeisteramt muss während seiner Regentschaft vermieden werden.

Re: Richtlinien zur Verteilung der Ämter

Sa 18. Mär 2017, 22:06

Das war ein Missverständnis Ana, Kultis und EBV meinte ich auch nicht, nur, dass beides in mir hoch kam, wenn man Aktive ausbremsen möchte.

Dass es nur um Regent+Bm ging, habe ich durchaus erlesen.

Kann mir jemand nochmal einen Überblick über die Interessenkonflikte geben?

Re: Richtlinien zur Verteilung der Ämter

Sa 18. Mär 2017, 22:13

Klar:

Janski hat geschrieben:Wenn ein Regent gleichzeitig Bürgermeister ist, gibt es zu viele Widersprüche.
BM kann anklagen, Regent kann begnadigen - wäre iin der Kombi BM=Regent ein Interessenskonflikt
- BM kann ein Dekret erlassen, Regent kann dieses aufheben - wieder ein Interessenskonflikt
- angenommen ein Regent hat vom BM-Amt die Schnauze voll, dann könnte er sich selbst den Rücktritt genehmigen. Egal ob es für das Dorf förderlich ist oder nicht. Wäre ein erneuter Interessenskonflikt
- Wenn der Regent Waren verfeiert, wie z.B. Fisch, dann könnte er als BM die Waren an die GS verkaufen und seine Bürger vermehrt zum Angeln aufrufen. Dies könnte gegenüber den anderen Dörfern ein Wettbewerbsvorteil sein
- Nur der Regent kann einen BM absetzen. Was passiert, wenn er als BM einen schwerwiegenden Fehler begeht oder sein Amt vernachlässigt? Setzt er sich selber ab? Interessenskonflikt
- Die Amtseide kollidieren. Stell ich nun das Wohl des Dorfes oder der GS in den Vordergrund?

Re: Richtlinien zur Verteilung der Ämter

Sa 18. Mär 2017, 22:27

Holla, das ist mir wohl untergegangen zwischen den Vorwürfen über Wahlwerbung...

Danke!

Und ganz ehrlich? Überzeugt!

Mit der Formulierung:
Celi hat geschrieben:2. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, sollte er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen. Eine erneute Kandidatur für das Bürgermeisteramt muss während seiner Regentschaft vermieden werden.

wobei ich eher ein
2. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, sollte er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen. Eine erneute Kandidatur für das Bürgermeisteramt soll während seiner Regentschaft vermieden werden.

draus machen würde, stünde ich dem nicht im Wege. Ich habe zwar Bauchschmerzen damit potenziellen Bm+Regenten den gesunden Menschenverstand abzusprechen und eine weitere Richtlinie zu schaffen, an die sich nur so halbherzig gehalten wird (siehe unsere derzeitige Ämterverteilung), aber gut.
Vielleicht ist es allen nicht so deutlich, wie ich anfangs dachte.

Re: Richtlinien zur Verteilung der Ämter

Sa 18. Mär 2017, 22:47

Sehr gerne. Sowas kann unter solchen Umständen wie sie hier herrschten, recht schnell untergehen.

Aus dem "muss" kann meines Erachtens auch gerne ein "soll" gemacht werden. Passt, weil Richtlinie, sogar noch besser.

Re: Richtlinien zur Verteilung der Ämter

So 19. Mär 2017, 08:48

Gerade wegen der vielen Interessenkonflikte bin ich auch der Meinung, dass etwas her muss. Allerdings bleibe ich immer wieder an einem Ort hängen. Nämlich hier.

2. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, sollte er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen.


Welches Ende der Wahlperiode ist hier gemeint? Das Wahlende der BM-Wahl oder das Wahlende der Ratswahl?

Das mit dem normalen Menschenverstand ist so eine Sache. Da hat jeder eine eigene Ansicht, was normaler Menschenverstand ist. Darauf kann man sich leider nur schwer verlassen.

Re: Richtlinien zur Verteilung der Ämter

So 19. Mär 2017, 10:15

Sini_brachenau hat geschrieben:Holla, das ist mir wohl untergegangen zwischen den Vorwürfen über Wahlwerbung...

Danke!

Und ganz ehrlich? Überzeugt!


Schön das endlich gesehen wird, dass es sich nicht im Wahlwerbung handelt sondern bei dem Thema wirklich Handlungsbedarf besteht.

2. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, sollte er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen. Eine erneute Kandidatur für das Bürgermeisteramt soll während seiner Regentschaft vermieden werden.


Ich kann damit auch gut leben. Vielleicht ist Wahlperiode auch nicht das richtige Wort. Wahlperiode steht für mich eigentlich für die Wahlzeit in der man sich für das BM-Amt aufstellen kann. Müsste es nicht Amtszeit sein? Oder wir schreiben er darf als Regent nicht erneut für den Bürgermeister kanidideren.
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