Mo 28. Mär 2016, 19:08
Handhabung der Soforthilfe
Szenario: 2 Opfer melden sich beim Bürgermeister einer Stadt und teilen mit, dass sie ausgeraubt wurden und völlig mittellos sind.
Vorgehensweise: Der Bürgermeister nimmt entweder selbst die Anzeige entgegen oder weist den Opfern den Weg ins Büttelbüro, wo die Anzeige entgegengenommen wird. Danach zahlt der BM aus den RH-Beständen an jedes der Opfer bis zu 20 Taler Soforthilfe aus (natürlich nicht mehr, als der Schaden betrug, also, wenn den beiden zusammen 2 Brote und 3 Taler geraubt wurden, liegt der Schaden bei ca. 15 Talern, so dass jeder von den beiden Opfern maximal 7,50 Taler erhalten kann, also zusammen die 15 Taler). Anschliessend stellt der BM im Schloss den nachfolgenden Antrag, der durch den Kämmerer bearbeitet wird:
Zitat:
Antrag auf Auszahlung / Verrechnung einer geleisteten Soforthilfe:
Bürgermeister:
Dorf:
Auszahlung an:
Höhe der Soforthilfe:
Auszahlungsdatum:
ca. Schadenshöhe:
Anzeige erstattet am:
Anzeige aufgenommen von:
Datum/Unterschrift des BM:
und erhält entweder eine Auszahlung oder eine Gutschrift, die verrechnet wird.
Wichtig: Der BM hat nicht zu überprüfen, ob es den Überfall gegeben hat und ob die Anzeige berechtigt ist, das ist die Aufgabe des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Er hat lediglich zu überprüfen, ob Anzeige erstattet wurde, ist dies der Fall, kann er risikofrei die Auszahlung vornehmen und erhält aus Fondsmitteln vom Kämmerer die Rückerstttung. Für die Richtigkeit der Angaben haftet das "Opfer". (Wäre z.B. der Überfall eine reine Erfindung, würde dieses als Betrug verfolgt werden. Den BM würde dabei selbstverständlich keine Schuld treffen.)
Mo 28. Mär 2016, 19:08
Mo 28. Mär 2016, 19:37
Di 29. Mär 2016, 22:29
Di 29. Mär 2016, 23:35
Mi 30. Mär 2016, 06:17
Mi 30. Mär 2016, 13:23
Mi 30. Mär 2016, 16:00
Di 7. Jun 2016, 14:29
Fr 1. Jul 2016, 08:07
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