Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Räubercodex
BeitragVerfasst: Mo 5. Jun 2017, 08:47 
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Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
Beiträge: 10279
Der ein und andere wird sich noch an die Existenz dieses Codex' erinnern.
Ich kenne viele, die schwärmen heute noch davon.
Nachteile sehen wir keine. Die die sich dazu "verpflichten" und mitmachen, bekommen vor Gericht eben eine andere Behandlung als die die es nicht tun.
Die Hoffnung bei dieser Idee einer neuen Einführung ist, dass das Miteinander wieder fairer wird.

Lest es euch bitte einmal durch, lasst es einen Augenblick sacken. Vielleicht mögt ihr euch das noch iwie in der Praxis einmal gedanklich vorstellen. Eure Meinung dazu interessiert mich sehr.
Ich persönlich würde es schon gerne mal wieder versuchen.

Info vorab, dieser Codex wurde leider vor sieben Jahren vom damaligen Rat mit 9 Für-Stimmen abgewählt.

Hier kann man die sehr überschaubare Diskussion ansehen, sowie das Abstimmungsergebnis. Grund damals war, dass es nur noch 11 Räuber gab (was ich aus heutiger Sicht nicht mehr wenig finde) und diese wohl nicht mehr so recht am Codex blieben.
Ein neuer Versuch ist es aber doch wert, glaube ich. Das Ganze liegt nun 7 Jahre zurück und ich kann mir vorstellen, dass es Räuber gibt, die das annehmen würden.

Zitat:
Erlass des Grafen vom 28 Sep 1456
Räubercodex der Grafschaft Württemberg


I. WIRKSAMKEIT:

1. Der Codex wird mit gesetzlicher Inkraftsetzung in der Grafschaft Württemberg anerkannt und gilt für alle Codexräuber, die auf der von der Führung der g.i.c.a. geführten Liste zu finden sind sowie für die verantwortlichen und mit der Jagd verbundenen Institutionen.
2. Der Codex kann von der Grafschaft Württemberg mit einer Frist von sieben Tagen ab schriftlicher Verkündung der Aufhebung gekündigt werden. Die Codexräuber sind durch Mitteilung im Kommunikationspunkt über die Aufhebung des Codex und deren Gründe zu unterrichten.
3. Die Anerkennung dieses Codex durch die Grafschaft Württemberg ist nicht als Anerkennung einer Organisation zu verstehen, die nach Gesetzeslage als verboten gilt. Die codextreuen Räuber werden also nicht als militärische Einheit oder Orden im Sinne des Gesetzes angesehen.
4. Der Codex ist in seiner Wirkung auf die Grafschaft beschränkt.


II. VERPFLICHTUNGEN:

1. Anerkennung als codextreuer Räuber
Als codextreuer Räuber wird nur anerkannt, wer
1.a) in der ersten Zeile seines RK-Profils "<Name> ist ein Räuber. Er lebt nach dem Räubercodex." schreibt
1.b) seine Felder verkauft oder verkauft hat und keinen Beruf und kein Handwerk ausübt. Als Einnahmequelle bleiben ihm somit nur noch die eines Taglöhners.
1.c) nicht Mitglied der Armee der Grafschaft Württembergs oder einer Miliz der Gemeinden der Grafschaft Württemberg, dies gilt ebenfalls für die Gendarmerie der Grafschaft ist.

2. Verzicht auf Tötung
2.a) Codextreue Räuber verpflichten sich, auf die Option "den Gegner töten" zu verzichten.
2.b) Die Armee der Grafschaft Württemberg verpflichtet sich, bei gezielter Jagd auf codextreue Räuber auf die Option "den Gegner töten" zu verzichten.
3. Kampfeinstellung
Die codextreuen Räuber verpflichten sich bei der Einstellung zum Raub die schwierigste Option zu wählen. (Jemanden überfallen, der... "...nicht mehr als 3 Kampfpunkte mehr hat").


III. FESTNAHME UND ANZEIGE:

Wurde eine Straftat des Raubes oder der Wegelagerei (Codex-Verbrechen") von einem codextreuen Räuber begangen, erfolgt bis zu einer ordnungsgemäßen Festnahme keine Anklageerhebung vor Gericht.

Ersatzweise wird folgendes Verfahren festgelegt:

1. Ein codextreuer Räuber kann festgenommen werden, wenn er
1.a) in einem Kampf gegen einen oder mehrere Bürger verliert
1.b) einem Vertreter oder einer Gruppe der Miliz/Armee unterwegs begegnet oder im Kampf gegen diese unterliegt
1.c) durch einen Vertreter oder eine Gruppe der Miliz/Armee im Wirtshaus (ausgenommen Räuberwirtshaus) angetroffen wird und ihm noch dort die Festnahme (Darstellungsnotwendigkeit) erklärt wird.
Es ist für die Räuber unzulässig das Wirtshaus zu versperren oder durch Eigentümer/Wirt versperren zu lassen, solange kein Fehlverhalten nachweisbar ist, welches ein Lokalverbot rechtfertigt.
(Die Kick- oder Bannfunktion darf nicht benutzt werden, um sich vor Verhaftung oder Entdeckung zu schützen).
1.d) als direkter Kaufs-/Verkaufspartner am Markt oder als Arbeitnehmer vom Verkäufer, Käufer oder Arbeitgeber die Festnahme erklärt erhält.
1.e) bei der Einreise in eine Gemeinde von den Wachen/Miliz gesehen wird

2. Festnahmeverfahren
Die Festnahme gilt nur als verbindlich erfolgt, wenn noch am selben Tag
- ein Brief mit der Belehrung (Erklärung der Festnahme, bei erfolgtem Kampf zusätzlich Tatvorwurf) an den Räuber gesandt wurde.
- Screenshots von den Ereignissen ist als Beweis im Kommunikationspunkt hinterlegt wurden (maßgeblich ist der Einstellungszeitpunkt).
Sind die benannten Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt die Festnahme als nicht erfolgt.

3. Anzeige von Straftaten durch einen codextreuen Räuber („Codex-Verbrechen“)
3.a) Unter den Codex fallen nur Straftaten des Raubes und der Wegelagerei („Codex-Verbrechen“). Für alle anderen Vergehen gelten die Verfahren entsprechend dem Gesetz.
3.b) Sobald die Anzeige des Codex-Verbrechens erfolgt ist, wird vom Staatsanwalt in der betreffenden Weinstube ein Thread mit dem Topic: Verfolgung des [Name des Räubers] eröffnet. In diesem Thread muss der Räuber dann ein RP zu seiner Flucht etc. durchführen.
3.c) Ab Eröffnung der RP-Jagd darf der Räuber die Grafschaft 14 Tage lang nicht verlassen. Sollte er die Provinz verlassen, fällt er mit rückwirkend für die im Thread angezeigte Tat aus dem Räubercodex heraus. Seine Bestrafung erfolgt dann – unabhängig vom Ort seines Aufenthalts – auf den regulären Gerichtsweg.
3.d) Der Räuber verpflichtet sich, in den 14 Tagen der Verfolgung mindestens drei mal, Waren am Markt zu kaufen oder zu verkaufen oder eine Arbeitsstelle anzunehmen.
Diese Transaktionen sind mit Screenshots zu belegen. Der Kaufs-/Verkaufspartner kann durch Schwärzen anonymisiert werden, der Screenshot muss eine Systemzeit anzeigen.
3.e) Eine Verhaftung erfolgt ausschließlich nach den Regeln des Festnahmeverfahrens.
3.f) Nach Beendigung der 14-Tage-Frist ist der codextreue Räuber frei, bis zum Eintritt der Verjährung entsprechend VIII.

4. Sonstige Regelungen
4.a) Entstehen bei einem Zusammentreffen einem Vertreter oder einer Gruppe der Miliz/Armee Schäden oder Verluste und ggf. der Tod, erfolgt wechselseitig kein Ausgleich.
4.b) Die Stellenangebotslisten des Dorfes zählen nicht als Beweis.
4.c) Eine Festnahme im Kloster ist nicht zulässig. Sollte während der Flucht ein Klosteraufenthalt notwendig sein, gilt dieser als Unterbrechung der Frist.
4.d) Eine Anklage vor dem Gericht der Provinz wegen Straftaten, die nicht als Codex-Verbrechen gelten, ist keine nach dem Codex zulässige Festnahme.


IV. RÄUBERWIRTSHAUS

1. Wenn ein codextreuer Räuber ein Wirtshaus eröffnet und es im Anschlag erkennbar als "Räuberwirtshaus" kenntlich macht, wird durch die Organe der Provinz als solches angesehen.
2. Ein Räuberwirtshaus muss von einem codextreuen Räuber geführt werden und einen codextreuen Räuber als Wirt haben.
3. Das Räuberwirtshaus ist eine straffreie Zone, d.h. hier kann ein gesuchter codextreuer Räuber nicht festgenommen werden, es sei denn, im Rahmen einer Razzia des Militärs. Hierbei ist eine gewisse Gewichtung der Kräfte zu beachten, welche im Verhältnis Soldat : Räuber bei 2:1, 4:2 oder 5:3 liegen muss. Das Räuberwirtshaus unterliegt sonst in allen Punkten den normalen Gesetzen.


V. KIRCHLICHE WÜRDENTRÄGER:

1. Sonderregelung für kirchliche Würdenträger
1.a) Die codextreuen Räuber verpflichten sich, von Überfällen auf kirchliche Würdenträger abzusehen
1.b) Als kirchlicher Würdenträger gelten ausschließlich die Bischöfe der für die Provinz zuständigen Diözesen sowie die Pfarrer der Gemeinden der Diözesen der Provinz
1.c) Um als kirchlicher Würdenträger auf Reisen erkennbar zu sein, muss dieser seine Reiseroute vorab an Sefira oder Muriam bekannt geben.
1.d) Die Sonderregelung gilt nur für allein reisende kirchliche Würdenträger.
1.e) Kirchliche Würdenträger versichern mit der Meldung der Reiseroute nach V.1.c) am Kommunikationspunkt ohne gesonderte Angabe unter Leistung eines heiligen Eides, dass sie nicht in Handelsdingen oder im Auftrag für Waren- und Geldtransfers unterwegs sind.

2. Ersatzverfahren für kirchliche Würdenträger
2.a) Sollte trotz Bekanntgabe der Reiseroute ein kirchlicher Würdenträger von einem codextreuen Räuber überfallen werden und den Kampf verlieren, so ist dem kirchlichen Würdenträger durch den codextreuen Räuber Schadenersatz zu leisten.
2.b) Die Ersatzleistung für Geld und Warenwert ist auf einen Gesamtwert von 500 Talern beschränkt, da anderenfalls von einer Handelstätigkeit ausgegangen werden muss.
2.c) Für verlorene Eigenschaftspunkte erfolgt durch den codextreuen Räuber eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 20 Talern je Punkt. Der Nachweis durch Einstellung in den Kommunikationspunkt innerhalb von drei Tagen nach dem Ereignis per Screenshot obliegt dem geschädigten kirchlichen Würdenträger. Eine bilateral abweichende Vereinbarung ist zulässig.
2.d) Die Ersatzleistung durch den codextreuen Räuber muss innerhalb von drei Tagen nach Geltendmachung im Kommunikationspunkt erfolgen.
2.e) Eine Anzeige durch den Geistlichen wird nur dann zur Anklage beim Gericht der Provinz zugelassen, wenn die Schadenersatzleistung nicht oder verspätet erfolgt.
2.f) Der Nachweis über die erfolgte Schadenersatzleistung obliegt dem codextreuen Räuber durch Einstellung in den Kommunikationspunkt.


VI. GERICHTSVERFAHREN UND VERURTEILUNG:

1. Nach einer ordnungsgemäßen Festnahme wird der codextreue Räuber entsprechend dem Gesetz vor Gericht gestellt, dabei ist er zur Führung einer RP-Verhandlung verpflichtet - geregelte Strafmilderung findet hier keine Anwendung.
2. Mit seiner Festnahme kann ein codextreuer Räuber wegen aller angezeigten und nicht verjährten Codex-Verbrechen angeklagt werden.
3. Neben den für sonstige Gerichtsverfahren in der Provinz geltenden gesetzlichen Regelungen wird im Rahmen der Anklage und des Gerichtsverfahrens im entsprechend III. 3.b) eröffneten Thread ausdrücklich die Durchführung einer hochnotpeinlichen Befragung sowie das zur Schaustellen des angeklagten codextreuen Räubers gestattet.
4. Sollte das Urteil des Gerichts der Provnz auf Tod lauten, wird das Urteil in RK vollstreckt, im entsprechend III. 3.b) eröffneten Thread aber ersatzweise eine öffentliche körperliche Bestrafung durch den Scharfrichter vollzogen.
5. Bei Geldstrafen wird die Angemessenheit entsprechend Richtervertrag berücksichtigt.


VII. KOMMUNIKATIONSPUNKT UND DARSTELLUNGSNOTWENDIGKEIT

1. Als Kommunikationspunkt wird folgender öffentlich zugängliche Ort festgelegt.
Das Gasthaus im Wald:
Forum 2 -> In den Wäldern (Zwischen den Bäumen) -> Das Hinterzimmer im Wirtshaus
http://forum2.diekoenigreiche.com/viewt ... p?t=132549
2. Sofern im einzelnen aufgeführt, hat die Darstellungsnotwendigkeit im Form des RP zu erfolgen.
3. An diesem Kommunikationspunkt hinterlegen die Codexräuber auch eine aktuell zu haltende Liste der vom Lager anerkannten Codexräuber.


VIII. VERJÄHRUNG

1. Hat sich ein codextreuer Räuber über einen Zeitraum von 3 Monaten nach Begehen einer Straftat erfolgreich nicht festnehmen lassen, so kann er wegen dieser Straftat nicht mehr belangt werden. Die Tat gilt als verjährt und kann nicht mehr nach den Regelungen des Codex oder im Rahmen der sonstigen gesetzlichen Regelungen bei Gericht angeklagt werden.


Stuttgart, 28. September 1456
Dejima von Baumgarten
Graf von Württemberg

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Verfasst: Mo 5. Jun 2017, 08:47 


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 Betreff des Beitrags: Re: Räubercodex
BeitragVerfasst: Mo 5. Jun 2017, 10:54 
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Wer ist denn "wir", Ana?

Die Idee finde ich grundsätzlich interessant.

Probleme habe ich mit der Abhandlung über die Kirchler und Würdenträger. Das halte ich für unrealistisch. Wem würden wir das melden lassen? Sind Reisewege so gut vorher zu sehen? Wie lang könnte man Reisewege blocken? Da sind zu viele Fragen offen.

Den Kommunikationspunkt finde ich interessant.

Ehe wir hier ernsthaft drüber nachdenken, wüsste ich gern, welche Räuber sich an den Codex halten würden. Nicht zwingend namentlich aber eine Anzahl.

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 Betreff des Beitrags: Re: Räubercodex
BeitragVerfasst: Mo 5. Jun 2017, 11:49 
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Absolut und komplett dagegen. Der damalige Räubercodes war nur ne Besserstellung von arroganten Räubern die sich mit Schummeln eh jeder Verhaftung widersetzten und sich nicht an ihre Regeln hielten. (Rabi wurde am ersten Tag als sie reisen konnte auf dem Weg nach Stuttgart von einer Codexräuberin getötet. Und als ich sie kontaktierte bekam ich die Antwort, man spiele nicht mit Noobs). Festnahmen endeten einfach, indem man das WH sofort verliess, wenn wer von der Armee reinkam etc.

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 Betreff des Beitrags: Re: Räubercodex
BeitragVerfasst: Mo 5. Jun 2017, 12:01 
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Sini, wieviele, das weiß ich nicht. Ich habe mit keinem darüber gesprochen bislang. Außer in der Verte wurde es thematisiert und von dort habe ich den Gedanke auch hierher getragen. Ich weiß nicht, wie es andere machen, aber wir arbeiten oft vorher intern, entscheiden erst, ob die Idee überhaupt Sinn macht oder nicht und tragen sie dann in den Rat. Das ist nicht immer so. Manchmal sind Themen auch aus eigener, persönlicher Intension hier gelandet. Aber manchmal ist es ein "Grpprojekt" oder eine "GrpIdee", so wie in diesem Fall. Dann rede ich von einem "Wir."

Grundsätzlich sieht man ja, dass dieser Codex von 1456 ist. Also 9 Jahre alt. Ich denke schon, dass es überarbeitet werden müsste. 1:1 sollte es nicht übernommen werden, was ja gar nicht geht.
Da steht z.B. noch Sefira drin, bei der man sich melden sollte, wegen Kirchen und Würdenträgern. Die gibs ja gar nimmer.

Rabi, ich habe schon viel Gutes darüber gehört, selbst aber keine Berührungspunkte gehabt. Es ist gut zu wissen, dass nicht jeder Codexräuber sich an den Codex hielt. Eben diese Kritik kam auch in der damaligen Diskussion, die ich hier hinterlegt hatte. Ich finde es natürlich daneben, dass dir das damals geschehen ist.
Aber deshalb würde ich nicht grundsätzlich von einer doofen Räuberin damals, auf alle schließen. Ist ein Stück auch nicht fair denen gegenüber.

Soweit können wir finde ich jtz zwar noch nicht denken, aber sollten wir diesen Codex überarbeiten, erneuern, unserer Zeit anpassen und es wirklich versuchen, gehören Codexler sofort aus dem Codex geworfen, wenn sie gegen diesen verstoßen. Sowas steht ja auch schon in dem Entwurf vom Grafen Dejima damals - der HERR hab ihn selig.

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 Betreff des Beitrags: Re: Räubercodex
BeitragVerfasst: Mo 5. Jun 2017, 13:42 
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also ich sag mal meine erfahrungen
als der codex aufgelöst wurde haben sich dennoch einzelne dörfer ncoh daran gehalten esslingen gehörte bis zuletzt zu jenen die das taten
das lag schlichtweg daran das man auch bei problemcodexern sich an die obrigkeit der räuber (räuberlager) wenden konnte und somit die verluste für die geschädigten meist gut reduzieren konnte
im austausch für ein faires rp und gute behandlung bekam man auch mitgeteilt wenn jene einen überfallen wollten die nicht dem codex angehörten
und in kriesenzeiten konnte man von den räubern davon ausgehen das sie der gs zumindest soweit gut entgegen kamen um raubzüge kurzfristig einzustellen oder selbst sich bei der verteidigung mit einbrachten
nach dem zerfall blieb nur noch wenig davon übrig und s leid mir das tt zu sagen derzeit haben wirüberhaupt keine möglichkeit mit den Räubern iwi konform zu kommen
strafen düe einem räuber im codex auferlegt wurden zb die kirche iene woche lang zu putzen oder im bw zu arbeiten wurden im rp mit eingebunden und auch abgeleistet sowwas gibs heute nimmer
ps die gs hat damals sogar vom schwarzmarkt wärend der siedlungskriese provitiert nur mal so angemerkt

ich seh den codex eher als einfördermittel wieder auf ner sachilicheren ebene rp mit ihnen zu betreiben

ach ja jene die sich nicht daran hielten aber sich codexräuber nannten wurden meist ausgeschlossen oder von den räubern selbst bestraft


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 Betreff des Beitrags: Re: Räubercodex
BeitragVerfasst: Mo 5. Jun 2017, 13:47 
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ps ich stell grad fest das ich langsam echt nen alter sack werd wenn ich mich an so alte kamellen zurückerinnern kann


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 Betreff des Beitrags: Re: Räubercodex
BeitragVerfasst: Mo 5. Jun 2017, 16:29 
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Das Problem ist halt, jeder kann sich Codex-räuber nennen. Ob er sich dran hält kann man aber nicht vorschreiben. Genauso kann man nicht jedem Raubopfer vorschreiben, dass es auf Anzeigen und normale Prozesse zu verzichten hat, nur weil ein Rat das so mit ein paar Räubern ausgehandelt hat. Letzlich ist der, der sich dran hält immer der Dumme wenn der andere nicht mitmacht.

Von mir gibt es absolut keine Zustimmung.

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 Betreff des Beitrags: Re: Räubercodex [+AF]
BeitragVerfasst: Mo 5. Jun 2017, 16:56 
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:arrow: Ragnagor hat hier freies Rederecht

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 Betreff des Beitrags: Re: Räubercodex
BeitragVerfasst: Mo 5. Jun 2017, 17:30 
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Da hat Rabi leider Recht.

((und wenn ich die Räuber-User so im Biergarten erlebe...
ne danke. weniger, weil ich ihnen das Handwerkszeug zu gutem RP absprechen will, aber ganz ehrlich einfach, weil nach dieser Banalität mit dem Screen ja schon ein "nein, mit dem und dem will ich jetzt auch nicht mehr rp'n" kam. das ist keine Größe. wieso Zugeständnisse machen? letztlich ist es wie rabi zurecht sagt, dass "die guten" damit auf die nase fallen wenn XY sich aus Animositäten nich mehr an den Codex halten will))

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 Betreff des Beitrags: Re: Räubercodex
BeitragVerfasst: Mo 5. Jun 2017, 17:53 
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Nabend zusammen. Ich hab hier als Armeeführer rederecht beantragt. Danke das dem entsprochen wurde.
Ich werde hier also nur als Armeeführer sprechen.

Zitat:
2. Verzicht auf Tötung
2.b) Die Armee der Grafschaft Württemberg verpflichtet sich, bei gezielter Jagd auf codextreue Räuber auf die Option "den Gegner töten" zu verzichten.
3. Kampfeinstellung


Ich weiss nicht wie die Technischen möglichkeiten von vor 9 Jahren waren.

Heute gestaltet sich das durchaus Schwirig.

Eine Gruppe oder Lanze kann ja nicht gezielt Jagen.
Ein Banner hat keine einstellung "Nicht Töten"
Erst mal hier die kleine beruhigung. Ohne das der Regent "Räuber" als Feinde einstuft kann die Armee eh nicht angreifen.
Sollte es dennoch mal dazukommen das ihrgend ein Regent jemals "Räuber" welcher art auch immer zu Feinden Württembergs erklärt,
können und werden wir nur mit Banner auf die Jagt gehen. Nun könnte es dann leider Passieren das Räuber dabei getötet werden. Das lässt sich nicht vermeiden.

Bevor jemand auf die Idee kommt.

Jeder Soldat könnte generell in seiner Einstellung die Option "Nicht Töten" zu wählen.

So muss ich hier klar sagen. Dies wird solange ich lebe und Soldat bin nicht Passieren.
Alleine schon weil es mehr als Reichlich Unholde gibt die nicht darauf achten und sie einen entschiedenen Nachteil für unsere Soldaten bedeuten würde.

Ich werde generell mich nicht dazu äussern ob ich so einen Vertrag gutheissen würde oder nicht. An einer mitarbeitung und ausarbeitung bin ich natürlich interessiert. Die Gründe sollten klar auf der hand liegen.

Wie genau ist dieser Satz zu verstehen?

Zitat:
4. Sonstige Regelungen
4.a) Entstehen bei einem Zusammentreffen einem Vertreter oder einer Gruppe der Miliz/Armee Schäden oder Verluste und ggf. der Tod, erfolgt wechselseitig kein Ausgleich.


Weil Soldaten werden im Einsatz egal welcher Art immer für ihre Verluste entschädigt. Ich musste schon eine Deckelung hinnehmen. Auf einen Verzicht sicher nicht.

Ansonsten freue ich mich auf eine rege, sportliche und faire Disskusion. ;)

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*Einsatzorden Blunzngröstl 1461*
*Orden der Grafschaft 1463*
*Imperial Campaign Cross for France 1463*
*Phalerae Aurea 1463*
*Stern des Engagements in Gold*


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