Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Do 14. Apr 2016, 20:25 
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ich denke aber, dass die Diskussion hier gezeigt hat, dass jeder den Begriff "in der Provinz veröffentlicht" anders auslegt. Wenn wir also den Gesetzestext nicht ändern wollen, sollten wir aber zumindest für die Bürgermeister eine entsprechende Regelung festlegen.


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Do 14. Apr 2016, 20:25 


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BeitragVerfasst: Do 14. Apr 2016, 20:41 
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Ich finde, es gibt schon eine Regelung:

Zitat:
Wichtig! Dorfdekrete müssen öffentlich, für Jeder man zugänglich, aushängen. Neben der Veröffentlichung im Rathaus-Aushang (der auch weitergehende Infos enthalten kann) haben wir dafür einen Bereich im Schloss geschaffen (Aushänge) und es gibt einen Bereich im 1. Forum (Forenübersicht > Dekrete Württembergs). Der Bürgermeister ist für die Aktualität dieser Aushänge verantwortlich, Unterstützung bietet hierbei der Wortführer des Württemberger Rates.


So stand und steht es im BM-Handbuch und beschreibt genau, was zu tun ist.


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BeitragVerfasst: Do 14. Apr 2016, 22:13 
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Ich stimme hier Jack zu und wenn jeder Wortführer die Bürgermeister mit den Dekreten nervt, dann dürfte es kein weiteres Problem sein

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BeitragVerfasst: Mo 18. Apr 2016, 21:37 
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Zitat:
Guten Morgen Jan,

nicht, dass ich gestern falsch verstanden wurde. Ich wollte keine Kritik an dir üben, sondern an der Sache mit der Veröffentlichung an sich. Du hattest mit deinen Erläuterungen nur den Einstieg für mich gegeben.

Ergänzend möchte ich aber noch etwas loswerden, gern auch wieder zum Aushängen. Es geht um die Dekrete an sich und was davon dem Rat gemeldet werden muss. Diese Frage wird immer wieder diskutiert.

Gerade wie dein Aushang im Dorf gestaltet ist, lässt deutlich erkennen, was Nachrichten aller Art (wie Kulturhinweise oder Sprechzeiten usw.) sind und was Dekret ist.
Im ersten Teil kann es jede Woche Änderungen geben, die müssen dem Rat nicht bekannt gegeben werden, da sie keine Gesetzeskraft haben. Der zweite (oder dritte oder letzte Teil), das eigentliche Dekret, sollte erkennbar abgetrennt davon sein und Änderungen hierin sind unverzüglich weiterzugeben bzw. vom Bürgermeister zusätzlich in der Dorfhalle (Forum) aufzuhängen.

Zwei Anregungen von meiner Seite:

1. Es gibt eine grobe Vorlage für die Bürgermeister in ihrem 'Handbuch', wie ein Aushang gestaltet werden sollte (Trennung allg. Hinweise / Dorfdekret)
2. Bei den Aushängen im Gesetzesforum und im Schloss wird nur der Teil 'Dorfdekret' ausgehängt, dann sind evtl. allg. Hinweise nicht veraltet.

Wenn dass dann noch mit dem Rat abgestimmt wird, sollte sich das über die Zeit festigen.

Viele Grüße
Mais


Ist mir damals untergegangen, Verzeihung dafür.

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BeitragVerfasst: Mo 18. Apr 2016, 23:15 
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So ich bin verwirrt und bisweilen finde ich Dinge hier schon sogar unverschähmt.

So Zäune ich das pferd nun auch von hinten auf

Gala behauptet hier dinge ,tätigt aussagen , auf nachfragen was er denn meint hüllt er sich imemr noch in schweigen ,an anderer stelle kann er sehr aktiv sein!

Ana bezieht sich hier auf teile die gar keien rolle mehr spielen,waren vor monaten erledigt,sind kagge im dekret und imme rnoch da ,bei letzterem davon zieh ihc mir den schuh an((rl geht nun mal vor shit happens)

janski der regent redet nun auch von dem zitat öffentlich verkündet im gesetzt steht aber öffentlich in der provinz verkündet

was ist nun di e provinz?

handbuch schön und gut ,das ist aber nicht das gesetz?oder irre ich mich

das soll eine hilfe sein für bms udn ja da geb ich jack recht überarbeiten wäre ma gut ,aber auch im forum denn das ist das wo man ersma nur einsicht bekommt entschliesst man sich,der herrausforderung des bm amtes zu stellen.das ma am rande

diese disskussion ist wieder ins leben gerufen worden damit unklarheiten beseitigt werden ,mir scheint aber sie werden mehr geschürrt

angefangen von eienr wf die "denkt" statt das gesetzt zu zitieren und sich dessen wissen darüber anzueignen,die sich im übrigen genauso rar macht
bitte nich falsch verstehen keiner weiss besser wie ich wie es ist nicht eingearbeitet zu werden
aber dann such ich mir hilfe,frage erst wen bevor ich aussagen tätige

nuja iwan kam dann im laufe der diskussion ,das dekret mus sim dorfforum hängen?hab ich das nun monate falsch gemacht?komm ich nun an galgen?waren die aussagen der menschen so falsch die sich meiner einer ,eines grünhörns angenommen haben?udn wenn wieso stehts nirgends?

wieso werden gesetzte in wb so dermassen gedehnt?obwohl sie eindeutig egschrieben sind
ach ne sind se ja doch nich

gehts hier nur um loyalität?partei zugehörigkeit?

anscheinend ,wie ich nach resümee nach 8 amtszeiten in anscheinbarere scheinbarkeit ziehen muss oder werde
das schloss zählt ja nich so wie ich lernte ,dann kann ich ja auch ma reden ne

dekrete haben hei rkeine rechtskräftigkeit im umkehrschluss sind auch aussagen nich anklagbar oder?

in dieser diskussion gab es punkte wi ich dahct ja jetzt is ma nen klares wort gesprochen ,der regent hat geredet nu muss es ja verstanden sein udn dann?kuhkacke nix da selbst janski hat sich in seinen aussagen wiedersprochen

aber nun ma ernsthaft wie isset denn nun?wahscheinlich frag ich nich mehr für mich ,aber vieleicht gibt es iwan irgendwo wieder so ein bescheuertes greenhorn das sich ins kalte wasser schmeisst!

Wann erhalten dekrete ihre rechtskräftigkeit
ich erinenr noch mal rechtsgültig udn rechtskräftig is ein unterschied
ah udn wo müssen se nun überall hängen?
udn wird nun das 4 augen prinzip abgeschafft?jedweilige kontrolle entsagt?
fragen über fragen^^ udn ich bin sicher auf über der hälfte keien antworten

ich wünsch euch was und seid gewiss auch ich finde jmd der briefe für mich aushängt

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BeitragVerfasst: Mo 18. Apr 2016, 23:54 
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so
Black falls ich wo was überlesen hab sorry aber ich hock wie gesagt auch an mehreren Stellen derzeit

zu dem Dekret

erstens muss das Dekret im RH (IG) Hängen
dann musst du es in deiner Amtsstube im ersten Forum aushängen
dann gibst du es per Taube dem WF
sobald dieser es im ersten forum unter den geltenden Dekreten veröffentlicht hat ist es rechtsgültig nach gesetz
(der wf trägt es noch ins schloss also hier her um es dann zu archivieren und den Rat in kenntniss zu setzen)

->sollte der WF nicht reagieren zueitnah dann schick es Bitte einem Rechtsvertreter (sa oder regent oder Richter) damit dieser es für gültig erklären kann bis es in der Weistube hängt. (so hab cih das nun verstanden)
( offiziell rechtsgültig ists wenn es also inner Weinstube hängt vom WF {ausnahme er ist verhindert}dann eben der umweg über sa oder so)

hoffe konnte helfen
und wenn nun noch was zu mir unklar ist dann bitte nochmals sagen


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BeitragVerfasst: Fr 10. Jun 2016, 11:41 
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Wie ich schonmal an die beiden Justizler gewandt hatte, erneuere ich hier nochmal meine Bitte die Stadtdekrete auf Aktualität und vor allem Konformität mit den übergeordneten Gesetzen zu prüfen, falls nicht schon geschehen.

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BeitragVerfasst: So 12. Jun 2016, 16:44 
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Ich kümmere mich darum.

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BeitragVerfasst: Di 14. Jun 2016, 20:14 
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Danke Jussi.
Wenn der Schuh drückt such dir ruhig Hilfe, einen Helfer hast du mit Freas ja definitiv.

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BeitragVerfasst: Sa 18. Jun 2016, 07:12 
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Wurde sich drum gekümmert?

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