Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Mi 2. Aug 2017, 20:26 
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Hallo liebe Kollegen,

ich habe einfach nur eine Information für euch und alle, die es interessiert, die ich nicht verheimlichen will. Ich möchte das hier ausdrücklich nicht zur Diskussion stellen (weil sinnlos; RKG bleibt RKG bleibt stur).

Es gab eine Rechtsklärung über eine Abstimmung, durchgeführt auf "Burg Skype":

Zitat:
Verfahren:
[1465-037-R] Antrag auf Rechtsklärung + einstweilige Verfügung

Verfahrensgegenstand:
Rechtsklärung gem. § 7 (1) RJG

Antragsteller:
* Marthe. i.V. (Draven)

Antragsgegner:
-

Aktenzeichen:
1465-037-R

Antrag:
Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung:
Formale Prüfung:
Der Antragssteller ist Bürger Bayerns sowie des DKR und vom Gesetz (Bayerisch-Landständische Verfassung + AHB) betroffen und somit antragsberechtigt.
Die formalen Voraussetzungen sind somit erfüllt.

Inhaltliche Prüfung:
Der Inhalt bezieht sich auf Geschehnisse die außerhalb der weltlichen Gerichtsbarkeit liegen und somit weder geklärt, noch nachvollzogen werden können.

PhenomTaker von Wanyan
Oberster Richter

Stuttgart, am 28.07.1465


Heißt: Skype ist rechtsfreier Raum. Nichts, was da Gutes oder Böses passiert, interessiert die RK-Juristerei!

Die Frage, auf die Dino mich - zu Recht! - brachte: Was ist mit dem Schloss-Forum? Zumal die neue Rechtsklärung meines oder unseres Erachtens einer alten widerspricht, nämlich dieser:

Zitat:
Das Reichskammergericht stellt fest:
Die Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses durch den württembergischen Rat ist gültig und somit rechtswirksam. Der Beschluss gilt als Gesetz und steht somit über der Dienstanweisung, weshalb die Dienstanweisung keine Gültigkeit mehr besitzt.

Aushänge außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der großkaiserlichen Administration dürfen nicht für die Rechtssprechung innerhalb des DKR herangezogen werden und besitzen keinerlei Gültigkeit.


Begründung
Das Schloss sowie die Kaserne der Grafschaft Württemberg liegen außerhalb der Überwachung der großkaiserlichen Administration und somit außerhalb der Gerichtsbarkeit der Provinz und des DKR. Somit besitzen dort ausgehängte Gesetze, sowie Anweisungen, keine Gültigkeit und können deswegen nicht als Grundlage für Anklagen/Berufungen etc. innerhalb des DKR herangezogen werden. Einzig veröffentlichte Gesetze in der württembergischen Weinstube bzw. in dem dafür vorgesehen Bereich „Gesetze und Verordnungen für Württemberg“ finden somit Anwendung.

Der Ratsbeschluss wurde öffentlich in der Weinstube ausgehängt, nicht jedoch die Dienstanweisung. Letztere ist daher bereits aus diesem Grund nicht gültig. Zudem ist der Beschluss aber auch als Gesetz zu werten, welches in der Normhierarchie über einer Dienstanweisung steht. Auch aus diesem Grund ist die Dienstanweisung nicht mehr anwendbar.

Dem Rat von Württemberg wird aber ans Herz gelegt, in seinen Gesetzen zu verankern, ab wann und wie ein Gesetz seine Gültigkeit erhält, denn aus dem §5a des Gesetzbuches geht dies nicht hervor – lediglich für Dekrete besteht eine Regelung, in der jedoch auch der expliziten Charakter „ab der Veröffentlichung tritt das Dekret in Kraft" fehlt.

Zitat:

5b Dekrete
4. Neue Regelungen müssen öffentlich verkündet werden. Nicht öffentlich verkündete Dekrete sind gegenstandslos.


Das Reichskammergericht sieht in diesem Fall mit der Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses das gleichzeitige Inkrafttreten des Beschlusses und somit der Gültigkeit des Gesetzes. Wie bereits die Provinzjustiz festhielt, ist aber trotzdem möglichst ein aktueller und umfassender Aushang aller gültigen Gesetze in der Weinstube erstrebenswert.

Die Rechtsklärung wurde mehrheitlich durch die Reichsrichter Juni0rluke, DesMerlinsSohn, Beara, LarsWallenstein und Ebendie, gegen die Stimme des Reichsrichters Georien beschlossen. Dieser gab als Begründung für seine Gegenstimme an, dass er die Auffassung vertreten würde, dass bei Anerkennung dieser Rechtsklärung das System der internen Dienstanweisungen in Provinz und Armee in Frage gestellt wird. Es befreit nach seiner Auffassung die Verantwortlichen von der Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Dienstanweisungen, da niemand in die Pflicht genommen wird, wenn alte Anweisungen nicht aktualisiert würden. Zudem moniert er, dass die Gültigkeit aller im Schloss veröffentlichten Gesetze und Anweisungen fraglich würde, da es sich auf externen Ländereien befindet.


Bernd DesMerlinsSohn von Salem, Graf von Fürth
Oberster Richter

Stuttgart, den 24.10.1462

Weiterhin eine Klarstellung - im Off - dazu:

Phenomtaker hat geschrieben:
((Kurz gesagt, Schlösser sind in Ordnung, Skype nicht. Wir hatten Gespräche mit dem Chefmod bezüglich der Anträge. Letztendlich hat sich ergeben, dass Skype nicht mit RK in Verbindung gebracht werden kann, da es sowohl gegen Forenregeln verstößt, dies anzusprechen, als auch verständlicherweise Screenshots von Messengern nicht erlaubt sind.

Daher: "Ingame", or it didn't happen.
Die Schlösser, welche ausschließlich für RK genutzt werden und in der Rechtsklärung angegeben sind*, sind in Ordnung. Das wurde damals ja auch entsprechend mit der Administration abgeklärt. Aber Skype geht auf keinen Fall.


MfG,
User von PhenomTaker))

*Anmerkung: Eine Rechtsklärung hat ein paar externe Foren explizit zu "ingame" erklärt. Das Württemberger Schloss ist nicht dabei, macht aber nichts, solang es artähnlich zu den anderen genannten ist (ist es).

Ich finde die Argumentation etwas... na ja, aber kanns nachvollziehen. Für Verständnisfragen stehe ich gern zur Verfügung. Wie gesagt: Eine Diskussion möchte ich nicht, damit kommen wir einfach nicht weit. Wenn keiner was dazu sagen möchte, kann hier gern auch zu.

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Verfasst: Mi 2. Aug 2017, 20:26 


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BeitragVerfasst: Mi 9. Aug 2017, 14:35 
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BeitragVerfasst: Do 14. Sep 2017, 09:00 
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Zusammenfassung:

Ich wollte die Kollegen über ein neues RKG-Urteil informieren, es lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Sini_brachenau hat geschrieben:
Heißt: Skype ist rechtsfreier Raum. Nichts, was da Gutes oder Böses passiert, interessiert die RK-Juristerei!


Ich bitte auch die neuen Kollegen nochmals um entsprechende Beachtung.

Ansonsten kann hier aber auch zu!

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BeitragVerfasst: Sa 16. Sep 2017, 16:11 
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