In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Öffentlich zugängliches Archiv der angelegten Sitzungsprotokolle des Rates.
Galaresch hat geschrieben:also sozusagen ne Zusammenfassung aus der Diskussion warum man was geändert hat.
Ja und nein.
Natürlich sollte jede Änderung, jeder einzelne geänderte Satz oder I-Punkt, begründet sein, damit der Rat überhaupt sieht was er da warum ändert und obs nötig ist. Aber es spart doch unnötige Arbeit und Diskussionen, wenn man sich vorher mal klar macht, wann ein Gesetz zu ändern ist. Gibts sinnvolle Gründe? Wenn ja, dann wirds geändert, wenn nein, dann nicht. Langeweile ist für mich kein wirklich sinnvoller Grund.
Und zum Inhaltlichen: Ich verstehe zwar, was Dino meint, aber ich halte es nicht für nötig, dies in die GO aufzunehmen.
Ist ein Gesetz wirklich aus Langeweile geändert worden? Ohne Begründung?
Wie kann ein Rat das dann beschließen? Was hat ihn dazu bewegt, wie kann das passieren?
Und selbst wenn es in der GO niedergeschrieben stünde, wer garantiert, dass dies jemand vorbringt und dadurch eine Gesetzesänderung verhindert?
Wenn ein Rat mit einer einfachen Erklärung und gedankenlos einer Gesetzesänderung zustimmt, dann macht er seine Arbeit einfach nicht gut. Und das würde nicht besser dadurch, dass irgendwo geschrieben steht, dass dies so nicht sein sollte.
nur für das Verständniss für nachkommende Generationen sollte man wie schonmal vorgeschlagen einen Kurzen grund oder zusammenfassung bei der Abstimmung mit reinschreiben dann is alles Kompakt und verständlich
Mezcalina hat geschrieben:Ist ein Gesetz wirklich aus Langeweile geändert worden? Ohne Begründung?
Die Begründung, mit der das gesamte, überarbeitete WBG dem Rat vorgelegt wurde, war tatsächlich weil mir langweilig war und ich das schon immer mal machen wollte.
Mezcalina hat geschrieben:Und selbst wenn es in der GO niedergeschrieben stünde, wer garantiert, dass dies jemand vorbringt und dadurch eine Gesetzesänderung verhindert?
naja eine GO garantiert im Grunde garnix und ein Rat kann sich jederzeit wieder so überrumpeln lassen. Nur trifft das eigentlich auf alle Punkte der GO zu und würde sie damit theoretisch überflüssig machen
"Hier möchte wohl niemand mehr etwas dazu sagen? Ich bin der Meinung, dass eine Ergänzung der GO nicht notwendig ist. Wenn ich es richtig gesehen habe, teilt auch die Mehrheit diese Auffassung. Sollte hier kein Widerspruch kommen, werd ich deswegen das Thema die nächste Zeit schließen."