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Re: Ergänzung GO

Mo 29. Aug 2016, 19:56

Dino hat geschrieben:und hier beantrage ich ebenfalls ne Abstimmung

Ragnagor_babenco hat geschrieben:Ich sehe das hier auch so. Ihrgendwo an anderer stelle hab ich das auch schon gesagt.

Auch ich fordere hier eine Abstimmung.

Und ich beantrage gegenteiliges, bis Ihr mir mal erklärt, wie Ihr auf die Idee kommt, dass soetwas - wie es derzeit ausformuliert ist - in die GO gehört.
Und darüber hinaus: Seid Ihr Euch wirklich ganz sicher, dass Ihr das so in GO einfügen wollt?
Und bevor einer fragt: Ich frage ganz bewusst nun einfach mal provokativ und weise zur Abwechselung mal nicht darauf hin wieso ich so frage und was ich mir beim Lesen des aktuellen Vorschlages denke. Und ja, ich bin gegen diese Änderung, aber wieso... erkläre ich später.

Mo 29. Aug 2016, 19:56

Re: Ergänzung GO

Di 30. Aug 2016, 10:40

VI Gesetzgebung

(1) Die Gesetzgebung obliegt dem Rat. könnte raus, da es schon im WGB so drin steht.
(1) Jede Änderung der Gesetze muss im Einzelnen begründet und durch Abstimmung im Rat mehrheitlich beschlossen werden.
(2) Bei umfassenden Änderungen kann eine Kommission eingesetzt werden.
(3) Rechtsklärungen auf Provinzebene erfolgen durch eine Kommission, ohne den amtierenden Richter und Staatsanwalt.



Verdamt. Ich habe den letzten Punkt glatt übersehen. Ab genau aus diesem Grund brauchen wir dennoch eine Änderung. Ich ziehe den abstimmungswunsch erst mal zurück. Hier ist mehr klarungsbedarf.
Das erste könnte raus. Ja steht so schon im Gesetz.
Der zweite erste Punkt da müsste das Wort mehrheitlich raus weil die Abstimmung selbst auch im Gesetz abgeklärt ist.
Punkt 3. Klar könnte man. Ein kann Paragraph ist aber kein muss. Nutz so also derzeit nicht viel. Müsste also r anders ausformuliert werden.
Punkt 4.. Das wort rechtsklärung kenn ich nicht und kennt mein Duden nicht.
Ich weiss jetzt nicht warum der Satz noch hinzugekommen ist.
Hier bitte ich um eine verständlichere Formulierung.

Re: Ergänzung GO

Di 30. Aug 2016, 10:40

VI Gesetzgebung

(1) Die Gesetzgebung obliegt dem Rat. könnte raus, da es schon im WGB so drin steht.
(1) Jede Änderung der Gesetze muss im Einzelnen begründet und durch Abstimmung im Rat mehrheitlich beschlossen werden.
(2) Bei umfassenden Änderungen kann eine Kommission eingesetzt werden.
(3) Rechtsklärungen auf Provinzebene erfolgen durch eine Kommission, ohne den amtierenden Richter und Staatsanwalt.



Verdamt. Ich habe den letzten Punkt glatt übersehen. Ab genau aus diesem Grund brauchen wir dennoch eine Änderung. Ich ziehe den abstimmungswunsch erst mal zurück. Hier ist mehr klarungsbedarf.
Das erste könnte raus. Ja steht so schon im Gesetz.
Der zweite erste Punkt da müsste das Wort mehrheitlich raus weil die Abstimmung selbst auch im Gesetz abgeklärt ist.
Punkt 3. Klar könnte man. Ein kann Paragraph ist aber kein muss. Nutz so also derzeit nicht viel. Müsste also r anders ausformuliert werden.
Punkt 4.. Das wort rechtsklärung kenn ich nicht und kennt mein Duden nicht.
Ich weiss jetzt nicht warum der Satz noch hinzugekommen ist.
Hier bitte ich um eine verständlichere Formulierung.

Re: Ergänzung GO

Di 30. Aug 2016, 11:16

Grundsatzentscheidungen des Reichskammergerichts sind Rechtsklärungen und Urteile die Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals klären oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der Interpretation geltenden Rechtes vornehmen. Die Entscheidungen des Reichskammergerichts sind für alle Gerichte des Deutschen Königreiches bindend.


Das blöde ist, es gibt laut RJG auch Rechtsklärungen auf Provinzebene. Und bevor du eine am RKG beantragst, musste die in der Provinz beantragen. Und ich habs in der Vergangenheit mehrfach erlebt, dass der Richter sich vor einem Verfahren die dazu passende Rechtsklärung selber schrieb. Und dieses Vorgehen finde ich falsch. Am RKG werden wenigstens 3 Neutrale für eine Rechtsklärung eingesetzt, in der Provinz nicht, hier schreibt sich der Richter, was er braucht. Klar kann man das dann zur Prüfung ans RKG geben, aber bis die dann wieder überprüft haben vergehen Monate.

Stell dir mal folgendes vor: In der Provinz gehts um die Frage, ob der Richter Leibesvisitationen bei allen hübschen Weibern vornehmen darf. Ich als Richter finde das toll und schreibe mir meine eigene Rechtsklärung, dass ich das natürlich darf. Dann befummel ich die nächsten 6 Monate alle Weiber, bis das RKG mal sagt, ja darf er echt, oder nein er darf natürlich nicht. Solche Rechtsklärungen auf Provinzebene müssen ebenfalls von neutralen Personen verfasst werden, nicht vom Richter.

Re: Ergänzung GO

Mo 5. Sep 2016, 18:50

nächster Versuch

VI Gesetzgebung

(1) Jede Änderung/Erschaffung von Gesetzen muss im Einzelnen begründet und durch Abstimmung im Rat beschlossen werden.
(2) Bei umfassenden Änderungen kann eine Kommission eingesetzt werden, die aus mind. 3 Personen besteht.
(3) Rechtsklärungen auf Provinzebene erfolgen durch eine Kommission, der der amtierende Richter und Staatsanwalt, der Neutralität halber, nicht angehören dürfen.


bei 2) habe ich das kann dringelassen. Die GO enthält einige Kann-Regeln. Das sie nicht angewendet werden müssen, macht sie noch nicht sinnlos. Es wäre dann Sache des gesunden Menschenverstandes, dass wenn Ratsmitglieder Änderungen oder neue Gesetze nicht verstehen, dies offen sagen und eine Kommission verlangen, bevor sie was abstimmen.

Re: Ergänzung GO

Mi 7. Sep 2016, 19:47

Gut, wie erklär ich das am besten... ich labber einfach mal drauf los und hoffe, dass verständlich ist, was ich meine.
Es gibt die GO alias "Geschäftsordnung des Rates von Württemberg". Diese ist nicht automatisch gleichzusetzen mit einem Gesetz von WB. Darüber hinaus steht sie unter dem Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg. Nun, wie komme ich darauf, dass es kein Gesetz ist und unter dem Gesetzbuch steht? Ganz einfach, das Gesetzbuch sagt folgendes:
2. [...] Gemeinsam geben sie sich eine Geschäftsordnung.

Soweit also sogut. Nun kommt folgendes dazu: Man beachte "Geschäftsordnung des Rates von Württemberg". Sprich die GO soll eigentlich, so wie ich es verstehe, Abläufe des Rates regeln. Wenn du nun also eine Rechtsklärung durch eine Kommission machen lassen willst, gehört das wo anders rein (meiner Meinung nach).
Zu den Gesetzen:
"[...]durch Abstimmung[...]" ist unnötig, da es nicht anders gemacht werden kann.
Der erste Teil ist zwar schön und gut, aber auch da gibt es ein Problem... jeder Rat kann ja Gesetze und Änderungen begründen wenn er will. Aber sollte ein Rat einfach keine Lust darauf haben, ändert er halt erst die GO und streicht den Teil und ändert dann die Gesetze. Das bringt also nicht wirklich was.
Der Teil mit der Kommission für die Änderung von Gesetzen: Ebenfalls unnötig. Was genau willst du damit bezwecken? Es ist nicht wie die anderen Teile in der GO ein "regelmäßiger" Ablauf und hat auch recht wenig mit dem Rat selbst zu tun, find ich. Klar, kann man reinschreiben, aber ich sehe da ehrlicher Weise keinen wirklichen Nutzen von. Bisher wurde auch immer eine Kommission gebildet, wenn dies für nötig erachtet wurde, oder etwa nicht?

Re: Ergänzung GO

Mi 7. Sep 2016, 22:04

Naja ob immer eine Kommission gebildet wurde, wenn sie nötig war, das ist Auslegungssache. Meiner Meinung nach wurde genau das nicht getan.

Mit deinen Argumenten, die ganze GO sein kein Gesetz, könnte man sie auch komplett in die Tonne kloppen, denn man muss sich ja dann praktisch an garnix halten. Du kannst zickezacke Hüherkacke reinschreiben, damit hättest du dem Gesetz genüge getan und eine GO wäre vorhanden, Inhalt egal, da kein Gesetz. Du und auch deine Vorgänger haben sich aber auf Paragrafen der GO berufen, z.B. um die Sonderämter zu verteilen. Auch Abstimmungen sind darin geregelt. Heisst das jetzt, es gibt garkeine Regeln für Abstimmungen weil die in der GO stehen, die kein Gesetz ist?

Für mich ist die GO schon ein Gesetz. Sie wird im Gesetz genannt, sie ist Bestandteil des Gesetzes und es wird traditionsgemäss damit gearbeitet. Sie wurde am RKG schon als Beweis vorgelegt und auch akzeptiert. Also isse gültig. Kein Zickezacke.

Wenn es darum geht zu Regeln, wie Rechtsklärungen oder Gesetze erschaffen oder verändert werden, dann ist das doch dort genau richtig. Es sind Abläufe der Ratsarbeit. Rechtsklärungen und Gesetze sind Teile der Arbeit des Rates.

Und doch, Gesetzesänderungen sind ein regelmässiger Teil der Arbeit des Rates. Schau ins Archiv, immer wieder werden Gesetze geändert, ergänzt, gekürzt. Es kommt nicht regelmässig einmal die Woche vor, aber über die Jahre hinweg immer wieder.

Ich glaube nicht, dass ein Rat eine GO zusammenkürzt, um sich das Leben wieder schwerer zu machen. Und selber Gesetze zu verfassen, wenn Teile des Rates sagen, sie haben keine Ahnung von Gesetzen, macht ihnen das Leben doch schwerer. Es ist sehr viel einfacher, wenn man Gesetze von einer Gesetzeskommission bearbeiten und dem Rat vorstellen und erklären lässt, die aus ehemaligen Juristen besteht, als wenn da Hauptmann, Kämmerer und Wortführer (hab ich jetzt mal willkürlich gewählt) die Köppe zerbrechen und nicht wissen, was richtig oder gut ist. Wir haben eine Menge ehemaliger Juristen in WB zur Verfügung. Konsar, Mais, Freas, Kaylis, BelgV, Beara...

Das mit dem Begründen habe ich Eingangs schonmal erwähnt. Gesetze ändert man, wenn es nötig ist. Wenn Lücken enthalten sind, wenn Fehler drin sind, wenn sich Umstände geändert haben, wenn zuviele Unklarheiten vor dem RKG gelandet sind. Aber ein vollständiges Gesetz zu überarbeiten und einem Rat vorzulegen mit der Begründung "mir war langweilig und ich wollte immer schonmal ein Gesetz überarbeiten", das ist das Lächerlichste, was ich je als Begründung gehört haben. Schick mal die Vasallen auf Schitzeljagt oder die lass die Armee rosa Unterwäsche tragen, weil dir langweilig ist und du das immer mal machen wolltest. Da wirste sicher Applaus kriegen.

Und das ein Richter sich nicht selber seine eigenen Rechtsklärungen schreibt, womöglich noch zu aktuellen Fällen, zu denen er 2 Tage später dann das Urteil spricht, das sollte selbstverständlich sein.

Re: Ergänzung GO

Do 8. Sep 2016, 21:41

Und angenommen wenn man nun Kommissionen haben will/muss... wer setzt diese zusammen?

Re: Ergänzung GO

So 11. Sep 2016, 11:41

Die Frage versteh ich nicht wirklich. Wer hat denn das sagen? Die Metzgergilde? Die Versammlung der Waschfrauen? Der Rat? Der Regent?

Re: Ergänzung GO

Di 13. Sep 2016, 17:06

Dino hat geschrieben:Der Rat? Der Regent?

Einer dieser zwei Optionen... ist eben nun die Frage ob sich der Rat da erst "einig" werden muss/soll oder es einfach vom Regenten festgelegt wird. Rein theoretisch ist beides denkbar, auch wenn für mich der Regent mehr Sinn macht, da es dann schneller geht. Dennoch sollte das so oder so mit rein.
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