Ich verstehe da einige Argumente nicht. Ich hab aber den Verdacht, es ist wie beim letzten Vorschlag: Man will etwas nicht, weil man grade damit zutun hatte und würde man das nun wollen, würde man ja eingestehen, dass man vorher doch nicht so ganz richtig lag. Darum geht es nicht!
Den Grund nach dem Warum, würde Rabi Biergarten finden. Es geht also nicht darum etwas zu tun nur um was zu tun zu haben, sondern weil ganz konkret ein Grund vorliegt. Auch ihr Einwand mit der Steuerliste passt nicht. Denn
Zugelassen und genutzt werden dürfen lediglich solche Darstellungen, die eine dokumentierbare Tatsache abbilden und somit in Schriftform dokumentiert werden können. Z.B. reine Warenverzeichnisse oder Dokumente.Eine reine Klickmeldung in den Ereignissen ist aber kein Dokument, was in Schriftform etwas dokumentieren würde. Würde man dieses Ereigniss z.b. als kurzen Brief an den Sta melden, dann wäre es wieder etwas dokumentiertes.
Zitat:
Der wichtigste Grund im Off für mich ist, dass man an der Vogtei als Zeuge eine klägliche Wortmeldung bzw. als Angeklagte/r und Staats immerhin ganze 2 Wortmeldungen und nichts weiter hat.
Es ist nicht so wie am RKG, wo Platz für RP, Rückfragen und geschickte Argumentation ist. Da kann gelten: Der bessere RPer gewinnt.
An der Vogtei ist das schwierig.
Die Konsequenz wäre ganz klar, dass Räuber weniger verurteilt werden.
Ähm, watt?????? Und ja sicher gewinnt der, der RP macht. Der gewinnt auch, wenn wir wie Rabi meint, dem Richter vertrauen, der keinen Screen wertet. Der gewinnt auch, wenn er mit einem falschen Urteil ans RKG geht und sagt, er wurde angeklagt nur aufgrund eines Screens, denn am RKG ist das ebenfalls verboten, seit Jahren. Und dort sind die Räuber meist immer noch die Verlierer.
Aus diesen "kläglichen" Wortmeldungen kann man einiges machen, wenn man will und das ergibt dann sicher mehr als ein "kläglicher" Screen als Wortmeldungsersatz.
Rückfragen sind in der Vogtei übrigens bestens möglich, nennt man "Briefe schreiben und nachfragen und ggf. in ein Plädo mit einbringen". Sorry, wenn ich eine "Anklage" hingerotzt bekäme von jemandem, der nichtmal den nötigsten Anstand für ein "guten Tag", "bitte", "Hilfe", "danke" besitzt, den würde ich wie Luft behandeln. Und in den letzten 10 Jahren hat es in der Regel ausgereicht, wenn man Anzeige und Aussage formulierte und die wenigsten sind ungerecht behandelt worden. Wir haben übrigens, ausser dem RKG auch Nachbarprovinzen mit dieser Klausel. Wie schaffen die das bloss?
(Selbst für einen RP-Muffel sollte das nicht zuviel verlangt sein. Selbst ein RP-Muffel sollte wissen, dass er hier niemanden (auch nich die Sta) wie nen dummen Lakaien behandeln kann. Ich bin übrigens Morgenmuffel, ich gehe trotzdem nicht wortlos in die Bäckerei, leg nen Zettel auf den Tisch (
2 normale, 2 Körner, 1 Croissant), dreh mich rum und warte dann vor der Tür in dem Glauben, die werden schon hüpfen.)
Kein einziger Räuber würde hier anders verurteilt werden, wenn wir solche Screens weglassen.