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Thema gesperrt

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Mo 26. Jun 2017, 06:04

Und dann ist es meine Aufgabe, Jan, nachzufragen und Beweise zu sammeln.
Staatsanwalt halt.

Worüber reden wir hier noch?
Ich denke der Vorschlag zur Gesetzesänderung ist vom Tisch. Niemand hat sich dafür ausgesprochen. Das Thema könnte daher meines Erachtens geschlossen werden, da ich nicht denke, wir sollten hier einem Ratsmitglied vorschreiben, wie er zu arbeiten hat. Ich hätte mir mehr Rückhalt gewünscht, was aber nichts an meiner Entscheidung ändert, wie ich arbeiten möchte. Glaubt mir, eure Sorgen teile ich - keineswegs sind sie ungehört! -, ich glaube dennoch, es schaffen zu können! Es ist beispielsweise ja auch ganz frei von der Position des Richters: Wenn der den Screen eben doch als Beweis würdigt, bitte. Verschweigen werde ich Screens in keinem Fall, wenn einer eingereicht wird. Es wird halt nur nicht mehr in der Anklageschrift stehen:

Beweise:

http://www.XYZ.de

Sondern:
Beweise:
Aussage des Opfers ((http://www.XYZ.de))
etc pp

Mo 26. Jun 2017, 06:04

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Mo 26. Jun 2017, 06:52

Vielleicht weil nicht klar ist, was du vorhast? Erst sagst du gar keine screens. Jetezt sagst du, du würdest sie doch posten und der Richter entscheiden.

Im ersten Fall sage ich halt klar, da hat dich jemand überredet, den ehrfahrenen Räubern auf Kosten von weniger aktiven Spielern entgegenzukommen. Klar, das gibt dann Lob im Biergarten, und die benachteiligten Raubopfer gehören nie zu denen die groß in Erscheinung treten. Ist aber dennoch der falsche Weg, wir machen nicht Justiz um gelobt zu werden.

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Mo 26. Jun 2017, 08:59

Rabi_de_Granezia hat geschrieben:Vielleicht weil nicht klar ist, was du vorhast? Erst sagst du gar keine screens. Jetezt sagst du, du würdest sie doch posten und der Richter entscheiden.

Im ersten Fall sage ich halt klar, da hat dich jemand überredet, den ehrfahrenen Räubern auf Kosten von weniger aktiven Spielern entgegenzukommen. Klar, das gibt dann Lob im Biergarten, und die benachteiligten Raubopfer gehören nie zu denen die groß in Erscheinung treten. Ist aber dennoch der falsche Weg, wir machen nicht Justiz um gelobt zu werden.


Ich glaube, ich sagte schonmal, dass du mir das hoffentlich nicht als Beweggrund unterstellst. Wäre auch falsch.

Entschuldigt, wenn das missverständlich ausgedrückt war.
Hier nochmal ganz deutlich: Ich werde keine Screens von Ereignissen als Beweise nutzen.

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Mo 26. Jun 2017, 10:05

Ok, dann muss ich ehrlich sagen, ich hoffe, künftige Staatsanwälte sehen da mehr den Einzelfall und geben auch nicht so massiv auftretenden Spielern die Chance sich zu beteiligen.

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

So 16. Jul 2017, 08:25

Wie ist hier der Stand, wie ich das herauslese könnte das auch archiviert werden.

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

So 16. Jul 2017, 09:19

Wegen meiner kann es zu, ja.
Es wurde sich mehrheitlich gegen eine Gesetzesänderung ausgesprochen. So sehe ich es auch nach wie vor.

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Mi 9. Aug 2017, 14:44

Da hier ja offenkundig niemand mehr Einwände hegt, könnte das Thema geschlossen werden.
Dieses Gesetzesänderung ist nicht von Nöten, wie erläutert.

:arrow: zu und weg (schade, dass es noch keinen Putzlappen oder Besen-Emoji oder so gibt :D)

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Mi 23. Aug 2017, 21:28

Post-It hat geschrieben:Thema abschließen und archivieren!

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Mi 23. Aug 2017, 23:13

Geschlossen udn archiviert
Thema gesperrt



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