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Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Fr 23. Jun 2017, 11:13

Ich verstehe das Prinzip nich nach dem du da vorgehen willst, Sini..
für mich gelten die Aussagen der Opfer.. es wurde ja auch immer gesagt macht vor der reise nen Screen damir man beweisen kann was man dabei hatte..
das soll jetzt alles nicht mehr gelten? Es werden also die Leute im Stich gelassen.. und da zähle ich mal unsere Neubürger die sich durchbeissen und weiter machen anstatt alles gleich in die Ecke feuern zu, die also nicht so RP erfahren sind. Sich also nicht mit diesen teils sehr erfahrenen Räubern messen können. Die alle würden unter den Tisch fallen mit einer solchen regelung.
Sorry.. das gefällt mir nicht

Fr 23. Jun 2017, 11:13

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Fr 23. Jun 2017, 11:35

Sini du verhinderst gar nichts damit.

Ausser erneut das Vertrauen in Justiz zuschaden. Schade eigentlich wohl du so lange dafür gearbeitet hast das den Bürgern wieder zu geben

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Fr 23. Jun 2017, 12:21

Ich verstehe eure Sorgen total! Sie haben mich hier ja auch erst NEIN! schreien lassen.

Ich bin aber gewillt es zu versuchen. Und Moni, gerade wie du es beschreibst, darfst du nicht vergessen, dass ich ja auch noch da bin. Ich kann Alibis zerpflücken, Wachberichte heranziehen, Sichtungen etc pp. Das ist meine Arbeit. Die wird damit umfangreicher, ja, aber auch realistischer, vor allem aber RP-haltiger, was ich begrüße.

Gegen die Gesetzesänderungen spreche ich mich ja auch nach wie vor aus.

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Fr 23. Jun 2017, 12:28

Nochmal ja ich weiß du willst es nicht hören, du verspielst das Vertrauen der Bürger/ Opfer mit deiner Haltung.

das ist Schade nachdem ich wirklich dachte in der Justiz hätte sich dementsprechend etwas geändert

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Fr 23. Jun 2017, 12:59

Vorallem spielst du völlig unstimmig wenn du mit 3 Aussagen gegen 2 wichtiest. Wenn du schon ohne screens arbeitest solltets du auch den Ruf und das Ansehen der Zeugen bewerten.

Aber ich finde es schlicht falsch zu sagen : ich nutze Grundsätzlich keine Off-screens. Weil niemand weiß was ein Off screen ist, definierst du dass dann?

Was wirst du tun, wenn ich dir heute eine Anzeige auf den Tisch lege, ich sei heute Nacht überfallen worden?

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Fr 23. Jun 2017, 17:21

Blackrabbit hat geschrieben:Nochmal ja ich weiß du willst es nicht hören, du verspielst das Vertrauen der Bürger/ Opfer mit deiner Haltung.

das ist Schade nachdem ich wirklich dachte in der Justiz hätte sich dementsprechend etwas geändert


Das hat nix mit nicht hören wollen zu tun, ich kann nur nix über das allg. Vertrauen in die Justiz sagen - oder gar mich :roll:
Einige sorgen ja sowieso sehr öffentlich dafür, meinen Ruf zu demontieren, von daher... :D
Ich arbeite gern härter, um zu beweisen, es geht auch ohne.


Rabi_de_Granezia hat geschrieben:Vorallem spielst du völlig unstimmig wenn du mit 3 Aussagen gegen 2 wichtiest. Wenn du schon ohne screens arbeitest solltets du auch den Ruf und das Ansehen der Zeugen bewerten.

Aber ich finde es schlicht falsch zu sagen : ich nutze Grundsätzlich keine Off-screens. Weil niemand weiß was ein Off screen ist, definierst du dass dann?

Was wirst du tun, wenn ich dir heute eine Anzeige auf den Tisch lege, ich sei heute Nacht überfallen worden?


Natürlich! Leumundsschreiben können auch ein Beweis sein.

Ich definiere nicht, was Off-Screens sind. Wir könnten uns am RKG orientieren.
Grundsätzlich gilt: Alles, was Ereignis-Meldungen sind, sind keine Beweise; sie können Aussagen sein.
Wenn du mir also was auf den Tisch legst Rabi, was nur ein Screen ist, werte ich es als Aussage und klage an, wenn noch mehr Indizieren zu finden sind. Parallel schreibe ich dich an und beginne das Sammeln von Beweisen.

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Fr 23. Jun 2017, 23:06

Sini hat geschrieben:Aber die Ereignismeldung ist eigentlich nur eine Aussage.


Dann sag mir doch mal bitte, was du als Beweis wertest.
So wie ich das sehe, wertest du alles nur als Aussagen. Weder Screens noch Ereignismeldungen sind für dich Beweise.
Da kann doch niemand mehr irgendwas nachweisen.

Jeder kleine Bauer, der des RPs nicht so mächtig ist, wird es nicht anzeigen, dass er ausgeraubt wurde, weil es eh nichts bringt
Er hat nichts anderes als einen Screen im besten Fall.
Und eine Ereignismeldung, dass er schwer verletzt im Feld liegen gelassen wurde.

Willst du wirklich die Räuber damit unterstützen? Das tust du damit nämlich.
Die Räuber sind gewieft und können sich rausreden.

Das gefällt mir überhaupt nicht.

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Sa 24. Jun 2017, 12:23

Nirchos_ hat geschrieben: Weder Screens noch Ereignismeldungen sind für dich Beweise.


Ich sprach mich gegen Screens von Ereignismeldungen aus. :D

Beweise sind Briefe (auch Screens davon), Bilanzen, Wachberichte, Augenzeugenberichte, Leumund und strafrechtlich relevante Vorgeschichte, Fallakten etc pp.
Straffindend berücksichtigt werden außerdem Kooperation, Vorstrafen, Reha-Fristen, Benehmen und dergleichen.
Keine Beweise sind Ereignismeldungen, die können maximal als Aussage gewertet werden.

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Sa 24. Jun 2017, 14:48

Das Resultat ist halt, du schützt Räuber die schon lange dabei sind und entmutigst die, die sich erst vielleicht ins RP reintrauen würden. Ausserdem, wenn ein Opfer sich tatsächlich auf einen RP Prozess mit Räubern einlassen würde, endet es doch eh damit, dass im Biergarten steht, wie bescheuert und unfähig der User des Opfers ist und dass er gefälligst wo anders spielen soll.

Re: Ergänzung: § 6 Klageerhebung und Prozessverlauf

Mo 26. Jun 2017, 00:45

Die Ereignismeldung ist doch in der Regel das Erste was kommt, gerade wenn es sich um Leute dreht die nicht soviel rpen.
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