Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Di 20. Jun 2017, 05:58 
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Rabi_de_Granezia hat geschrieben:
Gut, also keine Steuerlisten mehr, keine Inventarlisten etc. Gut zu wissen.


Ich dachte die Definition von RP-Off-Screens haben wir eingehend bereits diskutiert?

Rp-ON-Screens:
  • Briefe
  • Steuerlisten
  • Char-Profilbilder
alles, was ingame relevant ist und existiert, was beschreibbar ist!

RP-Off-Screens:
  • Ereignismeldungen
Es existiert ingame nicht (oder weckt dich morgens um kurz nach 4 einer und brüllt dir ins Gesicht "sie wurden ausgeraubt"?) und ist fälschbar (wenngleich man jede Fälschung i.d.R. auch als solche identifizieren kann).

Fahrt das Drama bitte wieder etwas runter. Ich sehe es ja nicht anders als ihr. Aber wieso nicht versuchen es besser zumachen? Wir sind schließlich eigentlich hier zum rpn.

Verfolgen wir doch vielleicht - als Kompromiss - erstmal die aktuellen Prozesse gegen Ladyarya, Liliana_ und Philipp..
Da wurden keine Off-Screens verwendet.

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Verfasst: Di 20. Jun 2017, 05:58 


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BeitragVerfasst: Di 20. Jun 2017, 06:44 
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Ingame bekommen wir schon diese Benachrichtigungen, Sini.. jedenfalls in meinen Augen. Sie sind Spieltechnisch einfach auch da.
Wenn man das nicht nutzen kann was dann?

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BeitragVerfasst: Di 20. Jun 2017, 07:37 
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Dann werde ich von jetzt an keine Spendenfunktion mehr nutzen. Da die Zahlungen damit ja nicht mehr beweisbar sind. Und weißt du, ich fände es merkwürdig wenn mein Char morgens aufwacht und nicht feststellt, dass er ausgeraubt wurde. Die Ereignismeldungen sind doch dazu da, dass wir so etwas merken. Wie sollte man es sonst bemerken?

Ich finde es einfach sehr unklug kategorisch zu sagen "ich nutze generell keine Screens und keine Ereignismeldungen" weil die Räuber und ihre Freunde sonst sagen ich kann kein RP.

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BeitragVerfasst: Di 20. Jun 2017, 10:41 
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Rabi_de_Granezia hat geschrieben:
Ich finde es einfach sehr unklug kategorisch zu sagen "ich nutze generell keine Screens und keine Ereignismeldungen" weil die Räuber und ihre Freunde sonst sagen ich kann kein RP.


Ich hoffe du unterstellst mir das nicht als einzigen Beweggrund, dem ist nicht so. Du hast mich im Biergarten streiten sehen.

Wir sind uns prinzipiell doch einig: Keine Gesetzesänderung!

Ich für meine Arbeit jetzt als Staatsanwältin werde mich nicht mehr auf Off-Screens stützen. Es mag Ausnahmen geben (aktuell der Fall des englischsprachigen Opfers), vorrangig will ich aber anders arbeiten.

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BeitragVerfasst: Di 20. Jun 2017, 15:37 
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ach Ausnahmen machste nun doch ? soll der englisch sprachige doch rp machen. manchmal wird mir vom drehen des windes hier echt schwindelig

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BeitragVerfasst: Di 20. Jun 2017, 15:46 
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Sini_brachenau hat geschrieben:
So, ich habe mir das Versprechen abringen lassen, keinerlei Screens mehr zu verwenden und das werde ich auch nicht. Entschuldigt bitte meine Sturheit!


Keinerlei bedeutet für mich keinerlei. Und nicht es gibt gute und böse screens.
Konkrete Frage: die Ereignismeldung : "20/06/1465 10:35 : Sie haben der Schatzkammer von Grafschaft von Württemberg Geld entnommen, um xyz 95 Taler zu überweisen. Man kauft sich seine Freunde also mit Steuergeldern, nicht wahr?"

Ist die ein Beleg, dass ich Gendasold bezahlt habe?

Ich gebe dir völlig Recht wenn du sagst, ganz ohne Screens beschränken wir uns. Nur, du machst genau das.

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BeitragVerfasst: Di 20. Jun 2017, 16:06 
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Blackrabbit hat geschrieben:
ach Ausnahmen machste nun doch ? soll der englisch sprachige doch rp machen. manchmal wird mir vom drehen des windes hier echt schwindelig


Dann setz dich. In dem Prozess haben beide Räuber sich einfach gar nicht eingelassen. Ich hab letztlich nur den Screen und die englische Aussage. Tja, Pech.

Und:

Rabi_de_Granezia hat geschrieben:
Sini_brachenau hat geschrieben:
So, ich habe mir das Versprechen abringen lassen, keinerlei Screens mehr zu verwenden und das werde ich auch nicht. Entschuldigt bitte meine Sturheit!


Keinerlei bedeutet für mich keinerlei. Und nicht es gibt gute und böse screens.
Konkrete Frage: die Ereignismeldung : "20/06/1465 10:35 : Sie haben der Schatzkammer von Grafschaft von Württemberg Geld entnommen, um xyz 95 Taler zu überweisen. Man kauft sich seine Freunde also mit Steuergeldern, nicht wahr?"

Ist die ein Beleg, dass ich Gendasold bezahlt habe?

Ich gebe dir völlig Recht wenn du sagst, ganz ohne Screens beschränken wir uns. Nur, du machst genau das.


Hast Recht, Rabi, ich hätte es wie folgt formulieren müssen: ich habe mir das Versprechen abringen lassen, keinerlei Off-Screens mehr als Beweise zu verwenden und das werde ich auch nicht. Definition wie erläutert.

Die Beschränkung mit den Screens im Gesetz zu verankern lehne ich ab. Ich werde so arbeiten, dass ich keine Off-Screens mehr verwende, richtig, schreibe das aber keinem vor.

Über deine Ereignismeldung können wir uns gern unterhalten. Sie ist für mich etwas anderes, da Geld fließt. Vielleicht muss ich/Müssen wir da besser differenzieren.

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BeitragVerfasst: Di 20. Jun 2017, 19:00 
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Ich werde die Bilder teile sowieso nur noch nach hinten anstellen es ist ja Laut RV schon verboten !! Und der steht über allen dem !!!

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BREAKING: Is wach!!
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BeitragVerfasst: Di 20. Jun 2017, 19:38 
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natürlich sollen sie nach hinten gestellt werden, sollen anhaltspunkte geben

aber wenn ein opfer beweisen will ihm ist ein grosser schaden entstanden kann er das nur mit screen denn bei einer gruppe von 3 räubern stehen 3 aussagen gegen eine

was wiegt dann mehr vom rp her sicher die 3 die sich einig wären. Es ist halt schade wenn die Justiz den Opfern mal wieder das gefühl gibt es lohnt sich nicht anzuzeigen. bestes Bsp Ralfvonscheld der sich die Anzeige sparen wollte weil es eh nichts bringt. Denn das ist was nach aussen bei den Opfern und Bürgern hängen bleibt es bringtnichts

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BeitragVerfasst: Di 20. Jun 2017, 19:48 
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Das ist völlig verständlich, Joe, aber:

Es zählt nicht Quantität sondern Qualität der Aussagen. Bei 3 Räuber-Aussagen gegen eine Opfer-Aussage haben die Räuber auch die größere Chance sich zu widersprechen. Zusammen mit fehlenden Alibis kann man da durchaus was machen. Aber ein Screens wird nicht mehr Beweise sein. Maximal Aussage.

Die Ereignis-Meldungen sind was passiert ist, das ist klar. Aber sie beweisen eben nicht zwingend was.
Auch Rabis Beispiel
Zitat:
"20/06/1465 10:35 : Sie haben der Schatzkammer von Grafschaft von Württemberg Geld entnommen, um xyz 95 Taler zu überweisen. Man kauft sich seine Freunde also mit Steuergeldern, nicht wahr?"
beweist nix. Eine Bilanz könnte das, die sich deckenden Aussagen von Zahlendem und Zahlungsempfänger. Aber die Ereignismeldung ist eigentlich nur eine Aussage.

Ich musste auch einfach akzeptieren, dass leider nicht alles beweisbar ist. Und dann, ja, dann gilt leider "im Zweifel für den Angeklagten". Doch das will ich ja gerade verhindern :twisted:

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