Blackrabbit hat geschrieben:
ach Ausnahmen machste nun doch ? soll der englisch sprachige doch rp machen. manchmal wird mir vom drehen des windes hier echt schwindelig
Dann setz dich. In dem Prozess haben beide Räuber sich einfach gar nicht eingelassen. Ich hab letztlich nur den Screen und die englische Aussage. Tja, Pech.
Und:
Rabi_de_Granezia hat geschrieben:
Sini_brachenau hat geschrieben:
So, ich habe mir das Versprechen abringen lassen, keinerlei Screens mehr zu verwenden und das werde ich auch nicht. Entschuldigt bitte meine Sturheit!
Keinerlei bedeutet für mich keinerlei. Und nicht es gibt gute und böse screens.
Konkrete Frage: die Ereignismeldung : "20/06/1465 10:35 : Sie haben der Schatzkammer von Grafschaft von Württemberg Geld entnommen, um xyz 95 Taler zu überweisen. Man kauft sich seine Freunde also mit Steuergeldern, nicht wahr?"
Ist die ein Beleg, dass ich Gendasold bezahlt habe?
Ich gebe dir völlig Recht wenn du sagst, ganz ohne Screens beschränken wir uns. Nur, du machst genau das.
Hast Recht, Rabi, ich hätte es wie folgt formulieren müssen: ich habe mir das Versprechen abringen lassen,
keinerlei Off-Screens mehr
als Beweise zu verwenden und das werde ich auch nicht. Definition wie erläutert.
Die Beschränkung mit den Screens im Gesetz zu verankern lehne ich ab. Ich werde so arbeiten, dass ich keine Off-Screens mehr verwende, richtig, schreibe das aber keinem vor.
Über deine Ereignismeldung können wir uns gern unterhalten. Sie ist für mich etwas anderes, da Geld fließt. Vielleicht muss ich/Müssen wir da besser differenzieren.