Mo 18. Jan 2016, 15:08
Von Theophania Gesendet am am 18 Januar 1464, um 14h14
Betreff Holz und Eisen
Läuft am 07 Februar 2016 ab
Hallo Sini,
der vertrottelte Richter hat ein Todesurteil gefällt.
Tut mir leid dir mitteilen zu müssen, dass 816 Holz und 56 Eisen nun für immer verloren sind. Und das für nichts.
Vielleicht kannst deine Kollegen ja mal überreden etwas gegen diese Regierung zu unternehmen. Es stehen noch weit über 2000 Holz und 100 Eisen auf der Kippe.
Und wie gesagt - das Todesurteil nützt im Prinzip gar nichts - ausser dass alle meine Vorstrafen gelöscht sind. Niemand kann mich für meine Taten in einem früheren leben verurteilen. Jetzt fängt wieder alles bei 0 an :)
Gruss
Theophania
Urteilsspruch
Der Beschuldigte wurde im Falle Betrugfür schuldig befunden.
Im Namen der Grafschaft ergeht folgendes Urteil:
Die Angeklagte Theophania ist schuldig des Betruges gemäß §4 (2b) des württembergischen Strafgesetzbuchs.
Durch die Aussage der Reutlinger Bürgermeisterin, Sini_brachenau hat das Gericht keinerlei Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Doch ist nicht nur die Zeugenaussage sowie die Aufzeichnung der Einkäufe, die von der Bürgermeisterin vorgelegt worden sind, glaubhaft sondern vorallem die vorangegangen Verurteilungen komplettieren das Bild der Angeklagten.
Drei Verurteilungen in drei Monaten wegen ein und desselben Verstoßes. Betrug. Dekretverstoß. Wir haben in dieser Angeklagten ein negativ Beispiel auf das ich jetzt nochmal in allen Einzelheiten eingehen möchte. In ihrem ersten Verfahren, vom November 1463, war die Entschuldigung der hier Angeklagten, folgende. Sie kauft unrechtmäßig Holz auf weil sie sich ein Schiff bauen möchte.
In ihrer zweiten Verhandlung, die im Dezember stattgefunden hat, wollte die hier Angeklagte gütiger weise Holz zurück auf den Markt bringen obwohl sie wegen des unrechtmäßigen Kaufes von Holz angeklagt wurde.
In ihrem dritten Verfahren, Anfang diesen Monat, hat sie sich dann gar nicht mehr geäußert aber dann in dem hier laufenden Verfahren folgendes ausgesagt. Sie habe das Eisenerz aufgekauft weil sie Vorrat für ihr Handwerk braucht weil sie demnächst eine Werkstatt eröffnen möchte.
All diese getätigten Aussagen der Angeklagten sind eine Lüge. Das hohe Gericht wird deshalb jetzt eine Zeugenaussage verlesen die sie leider erst vor zwei Tagen erhalten hat, aber dennoch in dieses Urteil mit einfließen wird.
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Werter Richter,
ergänzend zur 4. Anzeige gegen Theophania möchte ich eine Aussage der jüngsten Vorkommnisse machen:
Die Dame suchte gestern das persönliche Gespräch. Sie entschuldigte sich, dass ihre Käufe Reutlingen treffen. Sie gab an, wäre sie nicht verbannt, sie wäre nach Stuttgart gereist und hätte da die 1000 Holz (ich weiß nicht, wovon sie spricht) aufgekauft. Gleichwohl kündigte sie aber unmissverständlich an, weiter den Markt leer zu räumen, wann immer es geht. Ihre Geldquelle sei unerschöpflich. Und sie wäre nicht die einzige.
Bezeugen können dies neben mir auch: Cersan, Jackobatius, Liisi und auch Kuno_vom_waldstein.
Mir flüsterte sie darüber hinaus zu, dass ich Holz von ihr kaufen könne, wenn es denn so dringend wäre. ich bestätigte. Tatsächlich verkaufte sie mir 50 Stück zu 2 Talern.
Auf Nachfrage gab sie an, sie habe noch so rund 400 Holz und 50 Eisenerz, das meiste sei aber schon abgeholt, in ein Lager gebracht. Mehr war nicht zu erfahren.
Nichts davon solle ich weiter erzählen.
Auf wiederholte Nachfrage gab Theophania an damit dem Regenten und dem Richter was zeigen zu wollen. Leider verstand keiner der Anwesenden was und auch nicht wie, gab es ja keine öffentlichen Verlautbarungen oder Plakte von ihr. Sie wünschte auch nicht, dass ich ihr Anliegen ins Schloss trage, was ich bereitwillig anbot, wenn es nur irgendwie für Reutlingen eine Lösung gebracht hatte. Diese war an dem Abend aber absolut nicht zu erzielen.
Den Rückkauf von Holz zu einem Spottpreis von 2 Talern (womit sie knapp 2 Taler Verlust macht je Holz) werte ich als wirklich gutes Zeichen. Da sie aber weitere Dekretverstöße angekündigt hat um zu erreichen, was ich leider nicht verstanden habe, erscheint sie mir unbelehbar. Aller Bemühungen ihr Handeln in irgendwelche andere Bahnen zu lenken, sei es politische, öffentliche oder was auch immer, führten zu nichts.
Ich hoffe - in welcher Form auch immer - dass diese Informationen nützen, das Bild zu komplettieren.
hochachtungsvoll
sini brachenau
Bürgermeisterin
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Gerade diese Aussage der Bürgermeisterin Reutlingen scheint endlich Licht in das Dunkel zu bringen warum die Angeklagte derart oft gegen geltendes recht verstößt. Es soll eine Art Rachefeldzug sein. Ein Beweis an den Regenten unserer Grafschaft und an mich den Richter. Was genau die Angeklagte damit zu beweisen versucht will ich gar nicht erst hinterfragen denn es ist in diesem Fall nicht mehr von Bedeutung.
Da die Angeklagte gegenüber der Bürgermeisterin betont hat sie würde nicht aufhören gegen geltendes recht zu verstoßen, und damit weiter ins Marktgeschehen eingreift um den Bürgermeistern damit große Probleme verursacht, aufgrund ihrer vorangegangen Straftaten und ihren Lügen gegenüber des Gerichts und ihrer Verbannung, ausgesprochen vom Regenten am 03.01.1464, wird das hohe Gericht die Angeklagte hiermit zum Tode verurteilen.
Die Angeklagte wird sich nicht bessern, das hat sie selbst zugegeben und dennoch hat das Hohe Gericht gehofft das in der Angeklagten ein Funken Weisheit zu stecken vermag und sie sich zurück auf den rechten Pfad begibt Württemberg duldet es nicht, und wird es niemals, das man sich derart dreist an den Gesetzen vergreift. Dass man versucht die Justiz lächerlich zu machen, den Handwerkern ihre Rohstoffe nimmt und den Bürgermeistern erhebliche Probleme verursacht.
Ich wünsche dem Henker eine geschickte Hand und der Angeklagten das der HERR ihrer Seele gnädig sein wird.
Gezeichnet und gesiegelt am 17.01.1464
Leiv de Vries
Richter von Württemberg
Der Beschuldigte wurde zu(r) Todesstrafe verurteilt. Die Hinrichtung findet statt in 3 Tage.
Mo 18. Jan 2016, 15:08
Mo 18. Jan 2016, 16:00
Mo 18. Jan 2016, 18:48
Mo 18. Jan 2016, 20:01
Von Theophania Gesendet am am 18 Januar 1464, um 19h58
Betreff AW: AW: Holz und Eisen
Läuft am 07 Februar 2016 ab
Hallo Sini
wie du siehst werde ich aus dem WH geworfen
von einer Einsicht ist nichts zu erkennen. Na mal sehen wenn der Staatsanwalt und der Richter eine Anklage wegen Hexerei erhält, wenn er Tote verfolgt.
Tut mir leid wegen deinen Mitbürgern. Aber findest es nicht bedenklich wenn deine Freunde dir so wenig vertrauen. Anscheinend waren da einige auf dem Clo, als der Verstand und Diplomatie verteilt wurden.
Ich für meine Person sehe keinen Anlass solche Leute weiter zu unterstützen.
Sind wohl geistlose Mitläufer
An sieht sich im nächsten Leben :)
PS.: An deiner Stelle würde ich das Amt des BM niederlegen.
Di 19. Jan 2016, 18:23
Galaresch hat geschrieben:nen kleinen tipp an den richter
leif es gibt eine möglichkeit die gleiche wie bei den kreuuzzügen
jedoch würde ich das vorher mit einem admin absprechen
und zwar indem die geldstrafe so hoch gestellt wird dass sie sie nichtmerh bezahlen kann und somit handlungsunfähig wird
die zweite methode die gefällt dir nicht war aber früher durchaus üblich
dass man sich die waren wiederholt indem man die persohn als freiwild verurteilt und auf der reise abfängt
die dritte methode ist der autokauf des rh
holz wird atm zu einem preis aufgeklauft und den bürgern auch angekündigt das zuwenig gezahlte geld wird zurückgespendet an den verkäufer
machte man auch schon in esslingen wird holz gebraucht wird es über das rh und dessen angestellten an die persohn geliefert
zb ein büttel erhällt mandat mit holz und ist für den direkten verkauf zuständig
was das erz angeht
so könnte die gs es direkt klären
indem sie das mandat an die handwerker ausstellt zum preis des rh und den überschuss dem rh spendet (zb weizenaufkauf für futtermittel dort die gesammtsumme erhöhen durch den profit oder dergleicehn)
wenn man das ne weile macht und der markt schlichtweg leer ist dann bekommen sie nichts an die einheimischen los und sie können auch ncihts aufkaufen
ich weiß ist ne menge arbeit aber ich weiß wovon ich spreche
ich denke jder weiß das esslingen die längste zeit dekrete hatte wegen des marktes und das aus dem grund weil wir den teuersten markt haben
wieviel zeit und kontrollen ich durchführe brauch ich net zu sagen
zu esslingen ich hab sug angeboten mein holz zur verfügung zu stellen aber das problem ichs tell 20 raus und auf einen schlag wirds aufgekauft
mitlerweile wenden sich halt einheimische direkt an mich weil sie wissen das ich reserven hab und dann geht das holz auch dort hin wos hin gehört
andererseits wenn die dame sich nach dem hinrichten wiederbelebt und weitermacht wurde ja auch nciht das todesurteil vollstereckt sondern kann punktum wieder vollzogen werden
gabs früher ja auch das der henker mehr mals zuhacken musste bis der kopf ab war
gruß gala
ps kannste dazuhängen
Mi 20. Jan 2016, 06:51
Do 28. Jan 2016, 14:29
Do 28. Jan 2016, 15:11
Sini_brachenau hat geschrieben:Bonjour,
Je suis désolée, mais à vous lire, je crois comprendre qu'il n'y a rien que je puisse faire. Le respect de la charte du juge est obligatoire, vous devrez continuer à la condamner à la peine maximale prévue pour son niveau.
Peut-être pourriez-vous aussi essayer de dialoguer avec son joueur pour comprendre ses motivations.
Cordialement,
Myrtle, Celsius Admin
frei Übersetzt - mit Google Übersetzer :D
Hallo,
Es tut mir leid , aber zu lesen, ich verstehe , dass es nichts, was ich tun kann. Respektieren des Richters Charta ist vorgeschrieben , müssen Sie weiterhin die maximale Strafe für seine Ebene zu verurteilen.
Vielleicht haben Sie auch versuchen könnte , den Dialog mit dem Spieler, seine Motive zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Myrtle Celsius Admin
Fr 29. Jan 2016, 13:32
es gibt vom RKG ne Rechtsklärung, die festlegt, was die Todesstrafe ist und wann jemand tot ist: es ist nicht die Version, die Theophania für korrekt hält.
Zu Beginn musste das Reichskammergericht feststellen, dass sich hinter dem landläufig Begriff der Todesstrafe nicht zwangsläufig das verbirgt, was der reine Name auf den ersten Blick vermuten lässt. Vielmehr versteht man darunter eine derart unmenschliche Folterstrafe in den Kellern der unterschiedlichen Burgen des Reiches, welche die Meisten nicht überleben. ... hat sich für dieses Strafmaß der Name „Todesstrafe“ eingebürgert.
Eine Person gilt dann als verstorben, wenn diese entweder in den Listen der kaiserlichen Administration gelöscht wurde oder für tot erklärt wird.
(http://forum.diekoenigreiche.com/viewto ... 9#85571959)
Also, keine Tote, keine Schliessung der Akten.
Diese komische Beschuldigung, das Gericht wäre duch jedes Todesurteil schuld an der Vernichtung grosser Mengen Holz, das würde ich in der Öffentlichkeit auch nicht grade auf mir sitzen lassen als Rat. Das stimmt doch nicht, dass mit ner Todesstrafe der Inventarinhalt verschwindet. Sie könnte es höchstens selber mutwillig wegwerfen.
Dann noch ne Überlegung. Der Spielerin scheint ihr Char ja wurscht zu sein, die klickt den um Stress zu machen und das kann sie nach einem Todesurteil sofort so weitermachen. Punktverlust macht ihr nix, hindert sie ja auch an nix. Wäre es nicht sinnvoller, sie statt mit Todesurteil jedesmal für 10 Tage (Kerker) aus dem Verkehr zu ziehn?
Fr 29. Jan 2016, 16:05
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