In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Öffentlich zugängliches Archiv der angelegten Sitzungsprotokolle des Rates.
nun es ist nciht verboten in WB sich zur Wahl zu stellen rechtlich darfst du aber Laut Fassung niemanden Denunzieren wie du das handhabst das sie nciht gewählt wird musst du entscheiden eine rechtliche Grundlage zum Verbot gibt es nicht
Auf keinen Fall darf der Rundbrief des Rathauses hierzu genutzt werden, das würde als Amtsmissbrauch gelten:
§ 4 Amtsträger 5. Amtsinhabern ist es ausdrücklich verboten ihr Amt zum persönlichen Vorteil oder zum Vorteil einer Gruppierung zu missbrauchen.
Der Rundbrief des Rathauses dient zur Information der Bürger, darf aber nicht zu Wahlzwecken missbraucht werden. Du kannst aber persönliche Briefe schreiben, dass ist nicht verboten.
Ich glaube das brauchst du nicht! In Stuttgart hat sie sich zur Wahl gestellt und hat eine herbe NIederlage eingesteckt und so wird es ihr auch in Reutlingen ergehen!
Fly du darfst im allgemeinen nicht negative post versenden wenn es um Ämter geht da du somit den Char denunzierst, das wurde schon vor Gericht geahndet und gilt als Rufmord. Das Rundschreiben sowie andere allgemeinen Dinge von den Dörfern oder der Provinz dürfen nciht dazu genommen werden! Dazu gelten auch Dekrete, Aushänge des Rates oder der Dörfer, Rundschreiben des Grafen, der IG Terminkalender ecpp.
Solche Anzeigen kommen aber recht selten und werden ncoh seltener vor Gericht gebracht ich fand nun grad mal 2 Urteile dazu.
Wie bitte, ich habe doch gar keinen Brief geschrieben und habe es auch nicht vor, Gala! Du hast mich jetzt mit jemanden anderem verwechselt. Aber es stimmt, du darfst die Briefe die vom Rathaus versendet werden können, nicht für sowas benutzen. Auch nicht für eigene Wahlbriefe.