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Bestandslisten der Bürgermeister

Mi 19. Okt 2016, 17:30

Es gibt derzeit ein Problem in einem Württemberger Dorf, dass der Bestand des Rathauses bzw. der Verbleib einiger Waren nicht oder nur schwer geklärt werden kann. Und zwar, weil der vorhergehende Bürgermeister die Bestände nicht aufgelistet hat. Dazu ist aber laut Württemberger Gesetzbuch jeder Bürgermeister nach jeder Amtsperiode verpflichtet.

II. Staatsorganisation


§ 4 Amtsträger

1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.

2. Die Grafschaft Württemberg wird vom Grafen regiert. Er bildet mit den Ratsmitgliedern an seiner Seite den Rat. Gemeinsam geben sie sich eine Geschäftsordnung.

3. Zur Amtseinführung leisten Ratsmitglieder und Bürgermeister, sowie weitere Amtsträger auf Anweisung des Grafen oder Bürgermeisters einen Amtseid.

4.. Der Rücktritt aus dem Ratsamt, dem Bürgermeisteramt oder einem Amt, dass der direkten Autorität des Grafen untersteht, ist nur mit Genehmigung des Grafen zulässig.

5. Amtsinhabern ist es ausdrücklich verboten ihr Amt zum persönlichen Vorteil oder zum Vorteil einer Gruppierung zu missbrauchen.

6. Ratsmitgliedern ist es während ihrer Amtszeit verboten, die Grafschaft zu verlassen. Bürgermeister und Hafenmeister dürfen ihre Ortschaften nicht verlassen. Ausnahmen kann der Graf gewähren, sofern das Fortlaufen der Amtsgeschäfte gewährleistet ist.

7. Allein der Graf von Württemberg hat das Recht einen Bürgermeister abzusetzen und die Erstürmung eines Rathauses zu befehlen.

8. Binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode haben die Bürgermeister eine Bestandsliste abzugeben. Darin ist aufzuführen,

a. der Bargeld- und Warenbestand des Rathauses
b. der Warenbestand des Rathaus-Wirtshauses
c. eine Liste der ausgegebenen Mandate samt Inhalt
d. eine Übersicht der Steuerschuldner.
Ein neuer Bürgermeister hat nach Amtsübernahme unverzüglich die Bestandsliste seines Vorgängers zu prüfen und zu bestätigen. Bei Unstimmigkeiten ist eine neue Bestandsliste vorzulegen.

Ich kann mich auch erinnern, dass nach einem Rathaussturm nicht aufgelistet werden konnte, was die Räuber mitgenommen hatten. Der Raub war gleich ein oder zwei Tage nach Neuwahlen. Der alte Bürgermeister hatte keine Bestandaufnahme abgegeben und der neue Bürgermeister konnte das Diebesgut nicht genau beziffern. Ist vor Gericht auch doof.
Der Bürgermeister, der das verpennt hatte, hätte meines Erachtens nach auch angezeigt werden müssen. Aber das ist schon ein zweites Thema...

Laut Geschäftsordnung des Rates ist es niemands Aufgabe zu kontrollieren, ob die gesetzliche Forderung von den Bürgermeistern umgesetzt wird. Zumindest habe ich das nicht gefunden.

Unabhängig von vergangenen Vorfällen möchte ich vorschlagen, dass das einem festen Posten als Aufgabe zugeschrieben wird. Die Kontrolle der Abgabe der Bestandslisten. Die Information, dass ein Wechsel im Bürgermeisteramt stattgefunden hat (ob Sturm oder Wahl), kann derjenige der KAP entnehmen und in den darauffolgenden Tagen darauf achten.

Außerdem könnte der liebe Herr Wortführer die Bürgermeister in seinen gelegentlichen Rundschreiben daran erinnern, dass das zu tun ist. So, wie ja auch immer wieder dran erinnert werden muss, dass neue Dekrete unverzüglich vorzulegen sind.

Mi 19. Okt 2016, 17:30

Re: Bestandslisten der Bürgermeister

Mi 19. Okt 2016, 18:47

Ich schaue gleich mal nach wer seine Inventuren nicht gemacht hat oder hinter herhinkt und werde dann dementsprechend die/den Bürgermeister anschreiben und darauf hinweisen.

Re: Bestandslisten der Bürgermeister

Mi 19. Okt 2016, 22:39

ich hinkeeeeeeeeeee
aber ich werd mich morgen drum kümmern
(hatte ein wenig viel Rl sorry)


meines Wissens sollten die Bestandslisten von den Hbv oder Kämmerer geprüft werden, denn die haben ja auch Einsicht in all diese Dinge

Und Werte Kollegin Mezcalina wie euch vielleicht aufgefallen sein sollte nutzt der jetzige Wortführer dafür sein Büro in der Vogtei nicht, aus einem einfachen Grund um die Gewissen Dinge zu sparen die bei Nutzung verbraucht werden. Damit seinen Ratskollegen die dringender in ihre Büros müssen ,diese noch nutzen können.

Aber auch mir als Bürgermeister udn vor allem als Wortführer ist auch aufgefallen das sich die Kommunikation zwischen Bürgermeistern udn Rat ab udn an etwas schwierig gestaltet
Mitunter vielleicht auch weil die Türen zu meinem Büro im Schloss leider für die BM Kollegen geschlossen sind, wie ich vor kurzem erfuhr.

Aber seid gewiss an eine Lösung diesbezüglich wird schon gearbeitet und zu diesem Wochenende wohl auch umgesetzt
Und zu den Dekreten wie ihr wisst bin ich dran,nach und nach.da wie ihr oben entnehmen könnt Nutze ich dazu nicht die Rundbriefe, sondern jeder Bm wird von mir "individuell" gebeten,es fehlen nur noch die beiden neuen Kollegen, die dazu selbstverständlich auch noch andere Informationen von mir erhalten werden und ich gerne Eure Anregung mit aufgreife
Und zum zweiten Thema
und ja deine Erinnerungen trügen dich nicht liebe Mais udn sei gewiss hätte ich damals schon das Wissen von heute gehabt wäre ich rechtlich dagegen vorgegangen, aber da bin ich immer noch irgendwie der Meinung das hätte der ehemalige Rat auch gemusst.

Re: Bestandslisten der Bürgermeister

Do 20. Okt 2016, 05:51

"Ich würde das dann allerdings nicht ins Gesetz schreiben, sondern eher in den Aufgaben für die Ratsmitglieder. Ich hatte ohnehin mal angedacht, dass wir uns die Aufgaben mal wieder ansehen und überprüfen ob da noch alles stimmt."

Re: Bestandslisten der Bürgermeister

Do 20. Okt 2016, 12:37

Die anderen beiden habe ich angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht.

Re: Bestandslisten der Bürgermeister

Do 20. Okt 2016, 18:39

Joe und Fly, ich komme mir total authoritär vor, wenn ihr gleich losrennt... *kichert*

Fly, Danke, dss du das erstmal tust!

Joe, du bist ein Guter, wenn du keine Rundbriefe schreibst, sondern alles einzeln. Nun weiß ich auch, warum du manchmal so eine Sauklaue hast
*grinst sich eins*
Ich wollte dich da auch nicht belehren, ich hab mich nur an meine Schreiben erinnert und ich hatte das, mit den Dekreten, in jedem Brief drin. Ist manchen bestimmt zu den Ohren rausgekommen, aber es hat geholfen! Könnte ich mir bei den Bestandslisten auch vorstellen und daher finde ich es schön, wenn du es aufgreifen willst!

Zenta, ich wollte es ja gar nicht ins Gesetz schreiben, sondern in die Geschäftsordnung *klatscht sich an die Stirn* Aber natürlich gehört das in die Aufgabenverteilung! Danke für die Klarstellung!

Den HBV oder Kämmerer würde ich auch für diese Aufgabe vorschlagen. Die haben im Bürgermeisterbereich zu tun. Aber diese beiden Posten sind leider schon so vollgepackt und zeitaufwändig.

Re: Bestandslisten der Bürgermeister

Do 20. Okt 2016, 21:05

Ich habe es früher als HBV hin und wieder kontrolliert. Allerdings hatte ich das nicht so auf dem Schirm. Aber ich schau jetzt immer wieder mal dort rein, wenn im Newsticker die Bms angezeigt werden, die die BM-Wahl gewonnen haben. Ich renne ja meistens meiner eigenen Inventur hinter her :D

Re: Bestandslisten der Bürgermeister

Fr 21. Okt 2016, 02:00

Holdeste der holden nur weil du nich mehr so gut gugge kannst, is meien schrift ja nich weniger schön wie früher nee^^

ha fly erwischt.. wo ist di epeitsche???????

Re: Bestandslisten der Bürgermeister

Fr 21. Okt 2016, 10:39

Versteckt!! :D

Re: Bestandslisten der Bürgermeister

So 30. Okt 2016, 10:41

Von drei Bürgermeistern haben zwei Bürgermeistern ihre Inventuren nachgeholt. Nur ein Bürgermeister hat bis heute noch nichts gemacht. Den Bürgermeister habe ich gerade angeschrieben und zum letzten Mal aufgefordert, das nach zu holen.
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