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Re: Bestätigung der Sonderämter

Sa 26. Sep 2015, 11:07

"Wieso sollte man hier etwas neu erlassen, was es schon in der aktuellen Geschäftsordnung des Rates gibt? Man sollte es eben nur auf die schon vorhandenen Sonderämter ummünzen, so schwer kann das doch nicht sein?"

Sa 26. Sep 2015, 11:07

Re: Bestätigung der Sonderämter

Sa 26. Sep 2015, 11:09

Leiv ist irgendwie..nicht ganz bei der Sache. "Ach da steht schon sowas in der Geschäftsordnung?" Karin wird Stirnrunzelnd angesehen und sich dann zu ihr geneigt. "Kannst du mir die mal bitte zeigen. Ich weiß grad nicht mehr wo ich die finden kann."

Re: Bestätigung der Sonderämter

Sa 26. Sep 2015, 11:20

Aber natürlich. So wird aufgestanden und die Geschäftsordnung geholt. Der Finger tippt auf die entsprechende Stelle, nachdem sie sich wieder gesetzt hat:

V. Aufgabenverteilung des Rates

(1) Der Graf von Württemberg trägt die Gesamtverantwortung für die Ratsarbeit und teilt bei Bedarf Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume zu. Er kann Ratsämter eigenverantwortlich umbesetzen, die Ratsmitglieder sind darüber begründend zu informieren.

(2) Die grundlegende Aufgabenverteilung und die Verantwortungsbereiche der Ratsmitglieder sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Sollten davon abweichend Sonderämter geschaffen und Aufgaben an diese übergeben werden (z.B. Hafenbevollmächtigter, Aussenhandelsbevollmächtigter, Zollwachtmeister, Archivar), so hat dies binnen 14 Tagen nach der Ratswahl zu geschehen. In dringenden und begründenden Ausnahmefällen auch später.

(3) Das Einverständnis des verantwortlichen Ratsmitglieds für die Übertragung von Aufgaben ist vorab einzuholen, denn es wechselt die Aufgabe, aber nicht der Verantwortungsbereich auf das Sonderamt.

(4) Jede Aufgabenübertragung auf Sonderämter im Sinn von (2) endet automatisch mit der Amtszeit des Rates.


"Meiner Meinung nach müsste einfach nur ((2)) spezifiziert werden. Sollten dann weitere Sonderämter geschaffen werden, werde diese dort mit eingetragen. Fertig. Zur Zeit sähe das also so aus:" Jetzt wird erstmal kurz geschrieben und das fertige Papier dann zu Leiv geschoben:

V. Aufgabenverteilung des Rates

(1) Der Graf von Württemberg trägt die Gesamtverantwortung für die Ratsarbeit und teilt bei Bedarf Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume zu. Er kann Ratsämter eigenverantwortlich umbesetzen, die Ratsmitglieder sind darüber begründend zu informieren.

(2) Die grundlegende Aufgabenverteilung und die Verantwortungsbereiche der Ratsmitglieder sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Sollten davon abweichend Sonderämter geschaffen und Aufgaben an diese übergeben werden, so hat dies binnen 14 Tagen nach der Ratswahl zu geschehen. In dringenden und begründenden Ausnahmefällen auch später.
Die Sonderämter sind derzeit:
Provinzgesundheitsbeauftragte,
Provinz - EBV - Vorsitzender,
Provinzkulturbeauftragte,


(3) Das Einverständnis des verantwortlichen Ratsmitglieds für die Übertragung von Aufgaben ist vorab einzuholen, denn es wechselt die Aufgabe, aber nicht der Verantwortungsbereich auf das Sonderamt.

(4) Jede Aufgabenübertragung auf Sonderämter im Sinn von (2) endet automatisch mit der Amtszeit des Rates.

Re: Bestätigung der Sonderämter

Sa 26. Sep 2015, 12:11

Das ist... problematisch, Karin. Auch mit Beowolfs Vorschlag kann ich mich nicht anfreunden. Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf nämlich eines Ratsbeschlusses, so dass die Kompetenz für die Schaffung von Sonderämtern widersprüchlich sowohl dem Grafen als auch dem Rat obliegt.

Zumal uns eine Aufzählung oder eine gesetzliche Festlegung derer viel Flexibilität nimmt. Ich habe damals das Amt der Gesundheitsbeauftragten wegen Glairette geschaffen, und das schnell und unkompliziert mittels Dekret. Gleich noch dazu eine Institution. Und ich kann mir durchaus vorstellen, dass eine solche Flexibilität bei gewissen Ämtern nötig ist. Wenn ein Staatsanwalt maßlos überlastet ist und ein Provinzbüttel sinnvoll ist, dann ist eine 7 Tägige Ausschreibung oder ein Ratsbeschluss einfach zuviel.

Rechtlich gesehen sind Sonderämter per Definition nur solche Ämter, die Ratsaufgaben im Verantwortungsbereich eines Ratsmitgliedes ausführen. Also beispielsweise der Hafenbevollmächtigte für den Baumeister, der Außenhandelsbevollmächtigte für den HBV, der Zollwachtmeister für den Staatsanwalt, der Archivar für den Grafen...


(2) Die grundlegende Aufgabenverteilung und die Verantwortungsbereiche der Ratsmitglieder sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Sollten davon abweichend Sonderämter geschaffen und Aufgaben an diese übergeben werden (z.B. Hafenbevollmächtigter, Aussenhandelsbevollmächtigter, Zollwachtmeister, Archivar), so hat dies binnen 14 Tagen nach der Ratswahl zu geschehen. In dringenden und begründenden Ausnahmefällen auch später.

(3) Das Einverständnis des verantwortlichen Ratsmitglieds für die Übertragung von Aufgaben ist vorab einzuholen, denn es wechselt die Aufgabe, aber nicht der Verantwortungsbereich auf das Sonderamt.


Solch eine Aufgabenübergabe existiert beim Kulturleiter, beim Provinz-EBV, beim Gesundheitsbeauftragten oder beim Dekan hingegen nicht. Sie haben ihren eigenen Aufgabenbereich und sind - im Gegensatz zu den Sonderämtern - dafür auch voll verantwortlich.

Für den Dekan existiert beispielsweise keine gesetzliche Regelung. Er ist aber auch kein Sonderamt, sondern wird einfach eingesetzt, bis er das Amt niederlegt oder ersetzt wird. Ähnlich wie alle Hafenmeister, Gendarmerieführer, Büttel und so weiter. Deswegen würde ich den Kulturleiter und Provinz-EBV zumindest rechtlich auch dort ansiedeln und daher keine Bestätigung für erforderlich halten. Beim Gesundheitsbeauftragen habe ich das etwas verkompliziert. Ich habe da mittels Dekret die Regelungen des Artikel 5 angewandt und damit auch eine Bestätigung erforderlich gemacht - aber absichtlich, damit das wichtige Amt immer gut besetzt ist.

Deswegen würde ich schlicht vorschlagen die Ämter einmal aufzulisten und der korrekten Regelung einzuordnen, womit wir gleichzeitig auch das Bestätigungsproblem lösen würden.

Re: Bestätigung der Sonderämter

Sa 26. Sep 2015, 12:21

"Eigentlich braucht es all das gar nicht. Wenn man es sich mal genau durchliest steht da, dass Aufgaben von Ratsmitgliedern an Sonderämter übergeben werden.

Aufgaben VON Ratsmitgliedern. Die Kultur, Gesundheit und der EBV gehören allerdings nicht zu den Aufgaben von Ratsmitgliedern. Sie sind in dem Fall auch keine Sonderämter, denen man nur eine Aufgabe überträgt, sondern ein vollwertiges Amt mit eigener Verantwortung. So gesehen gehören die gar nicht dort rein und der ganze Abschnitt wird meiner Meinung nach auch nicht gebraucht, zumindest nicht so lange.

Die Provinzkultur, -gesundheitsbeauftragten und der EBV Vorsitzende sind damit gleichzusetzen mit dem Armeeführer, der ebenfalls eine ganz eigene Verantwortung trägt, aber dem Rat zur Rechenschaft verpflichtet ist. Sie sind im Grunde Berater des Rates mit eigenen Aufgaben und als solche würde ich sie auch implementieren.

Den Teil in der Geschäftsordnung braucht es für mich daher eigentlich auch gar nicht geben. Das einzige worin ich einigermaßen Sinn erkenne ist in der Außenhandelsbevöllmächtigten und die... kann man letztlich auch einfach als Händler engagieren."



Edit: "Mann..... Freas. Klau mir nicht die Worte." Wie dämlich das jetzt war, dass sie im Grunde dasselbe sagten.

Re: Bestätigung der Sonderämter

Sa 26. Sep 2015, 12:27

Da musste der Blonde lachen. Du hast deinen juristischen Sachverstand noch nicht verloren. meint er zu der Wettinerin.

Re: Bestätigung der Sonderämter

Sa 26. Sep 2015, 12:35

"Verstehe. Hmm...", Ja sie ist nachdenklich.

Re: Bestätigung der Sonderämter

Sa 26. Sep 2015, 14:26

"Ja, manchmal macht sich das wieder bemerkbar." Sie lächelte leicht und sah zu Karin. "Eigentlich bietet uns das ja eine gewisse Freiheit. Weil die Ämter einmalig besetzt werden können und damit dauerhaft besetzt sind. Zumindest gibts nichts, was gegenteiliges behauptet."

Re: Bestätigung der Sonderämter

Sa 26. Sep 2015, 14:28

Karin nickt "Das ist richtig."

Re: Bestätigung der Sonderämter

Mo 28. Sep 2015, 11:34

Ich möchte mal etwas Struktur hier rein bringen, damit wir nicht immer alles durcheinander würfen. Einige Erkenntnisse, die entscheidend sind für diese Diskussion, haben wir bereits oben zusammen getragen.

  1. "Sonderämter" im Sinne der GO des Rates, sind Aufgabenübertragungen aus der festen Aufgabenzuordnung eines Ratsmitgliedes. Da gibt es derzeit nur zwei, den Hafenbevollmächtigten (Teil der Aufgabe des Baumeisters) und den Aussanhandelsbevollmächtigten (Teil der Aufgaben des HBV). Dass Regelungen dazu in der GO stehen, macht Sinn. Denn es muss vom Baumeister und/oder vom HBV eine Aufgaben abgegeben werden, damit hängt es immer vom Amtsinhaber ab und sollte damit auch mit jeder neuen Amtszeit neu entschieden werden.
  2. Andere "Sonderämter" (besser definiert: "Zusätzliche Aufgabenbereiche") die in der Vergangenheit oder auch in Zugunft definiert werden, wie z.B. der Provinzkulti, der Provinz-EBV, der Gesundheitsbeauftragte etc., haben keine Berührungspunkte zu den definierten Aufgaben einzelner Ratsmitglieder. Sie wurde/werden nach Bedarf unter Wahnehmung der Gesamtverantwortung für die Provinz vom Rat geschaffen, wenn eine Aufgabe diese Struktur erfordert. Diese Ämter würde ich nicht in der GO hinterlegen, da sie kein Teil eines konkreten Ratsamtes ausmachen. Hier bedarf es eher einer Abstimmung (gemeinsame Verantwortung) durch den Rat, oder eine schlichten Festlegung durch Ernennung den Regenten (Einzelverantwortung).
  3. "Sonderämter" und "Zusätzliche Aufgabenbereiche" sollten eine Beschreibung erhalten, die es in teilen schon im Grafenbüro gibt. Diese sollten dann auch öffentlich ausliegen, so wie die Aufgabenverteilung im Rat auch.

Mein Vorschlag ist daher: Punkt 1 lassen wir unverändert nach GO bestehen. Wenn von den Amtsinhabern (HBV und Baumeister) Bedarf gesehen wird, besetzen wir das "Sonderamt" gemäß der bestehenden Regelung. Die "Zusätzlichen Aufgabenbereiche" nach Punkt 2. bleiben, so sie heute schon existieren, bestehen. Das sind also Provinz-Kulti und Provinz-EBV. Sollte nich keine offizielle legitimation für die Amtsinhaber vorliegen, holen wir das nach. Zudem überarbeten wir die bestehenden Beschreibungen, erweitern sie um die neuen Aufgabenbereiche.
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