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Re: Bestätigung der Sonderämter

Fr 25. Sep 2015, 09:12

Ich hab' den Gesundheitsbeauftragten damals mittels Dekret geschaffen. Vielleicht hilft dir mein altes Dekret bei der Formulierung, Jussi?

Fr 25. Sep 2015, 09:12

Re: Bestätigung der Sonderämter

Fr 25. Sep 2015, 10:22

"Ich war grad mal im Archiv. Ich find da nix. Also auch keine Abstimmung zum Provinzkulti. Allerdings ist Sini, seid ich im Rat war Provinzkulti und wir sollten dieses Sonderamt auf jeden Fall jetzt mal ganz offiziel bestätigen und vorallem Sini bestätigen."

Re: Bestätigung der Sonderämter

Fr 25. Sep 2015, 10:47

Soweit ich weiß gab es bisher auch keine Abstimmung dazu. Reicht nicht auch eine Ernennung des Regenten? Das Sini die allerbeste ist für den Job steht außer Frage.

Re: Bestätigung der Sonderämter

Fr 25. Sep 2015, 11:43

"Wenn wir schon darüber reden, können wir uns auch grundsätzlich die Frage stellen, welche Sonderämter überhaupt Sinn ergeben und ob wir je nachdem nicht überlegen sollten den Passus zu ändern, damit nicht jeder Rat neu bestimmen muss.

Provinzkulturbeauftragte oder Provinz-EBV - müsste das nicht eher Provinz-EBV-Vorsitzender oder so heißen? Egal - sind beispielsweise Posten, die nicht so sehr vom Rat abhängen, dass man sie alle 2 Monate neu bestätigen müsste. Machen wir mit dem Armeeführer ja auch nicht.

Und bei der Gesundheitsbeauftragten sehe ich das ähnlich. Bei der Außenhandelsbevöllmächtigten sehe ich das schon mehr ein, wenn man diesen denn braucht."

Re: Bestätigung der Sonderämter

Fr 25. Sep 2015, 18:04

MMh wie wäre es wenn wir einfach einmal alle nicht militärischen und nicht Amts Ämter hier Auflisten und daraus dann einen Entwurf für z.b. ein Gesetz formen,
ich denke das das weit mehr Rechtssicherheit dann bieten würde.

Als Beispiel könnte man folgendes nennen:
Nationale Ämter der Grafschaft Württemberg:
Allgemein:
In den folgenden Zeilen werden Ämter genannt, welche neben den Rats-und militärischen Ämtern zu den Verfügbaren Ämtern innerhalb der Grafschaft gehören.

Bestätigung und Kandidatur für ein Nationales Amt:
1. Jeder Bürger der Grafschaft Württemberg, der nicht geächtet oder verbannt wurde, ist berechtigt sich auf eines der aufgeführten Nationalen Ämter zu bewerben.
2. Die Ausschreibungen für ein Nationales Amt erfolgen nach folgenden Kriterien:
2.1. Ein Inhaber eines Nationalen Amtes legt dies nieder.
2.2. Ein Inhaber eines Nationalen Amtes wird enthoben.
2.3. Ein Inhaber eines Nationalen Amtes wird durch einen Rat nicht bestätigt.
3. Wird oder ist ein Nationales Amt Vakant, so wird eine Ausschreibung für die Bürger Württembergs öffentlich in der Weinstube gestartet.
3.1. Diese Ausschreibung läuft über einen Zeitraum von 7 Tagen.
4. Nach Beendigung der Ausschreibungs und Bewerbungs Phase wird durch den Rat eine Abstimmung eingeleitet mit allen Kandidaten.
4.1. Diese Abstimmung läuft über einen Zeitraum von 48 Stunden, der Kandidat mit den meisten Ratsstimmen erhällt den Zuschlag.

Liste der Nationalen Ämter:


Das wäre nur ein grober Vorschlag, unter der Liste könnte man dann die Ämter z.b. Aufführen.

Re: Bestätigung der Sonderämter

Fr 25. Sep 2015, 20:41

Nachdem ich den Vorschlag des werten Beowolf gelesen habe tendiere ich noch viel mehr zu dem Vorschlag von Ronde. Wir haben eh schon zuviel Bürokratie hier zu bewältigen.Z.B. die Kulturbeauftragte bzw.Gesundheitsbeauftragte wird vom Regenten ernannt und bleibt es solange bis ein Regent einen neuen ernennt. Beim Dekan wird es ja auch so gemacht. Damit erspart sich der Rat eine Menge unnötige Diskussionen und evtl. Abstimmungen.

Re: Bestätigung der Sonderämter

Fr 25. Sep 2015, 21:06

Der neue Hauptmann von Württemberg kratzte sich an der Stirn. Da war einiges an Druck in der Diskussion. Nun, er war der Neue und so hörte er sich einige Wortmeldungen genau an. Schließlich meinte er jedoch:
"Nun den Vorschlag vom werten Beowolf halte ich nicht für sonderlich praktikabel... Die Durchführung würde außerordentlich viel Zeit und Kraft verschwenden. Ich persönlich glaube, dass wir wesentlich einfacher denken müssen. Zum einen haben wir mit dem Dekan und dem Armeeführer beispielsweise sehr einfach zu besetzenden Ämter, die so auch gut funktionieren. Zum anderen haben wir hier im Rat auch zwei Leerposten, die kein speziell beschriebenes Amt bekleiden.

Ich denke, dass eine einfache Regelung reichen würde, die besagt, dass ein Ratsmitglied bestimmte Aufgaben mit Erlaubnis des Regenten an einen Württemberger Bürger weitergeben kann. Gibt es doch Probleme mit der Wahl, kann der Rat per Abstimmung die Besetzung verhindern. Somit wäre es jederzeit möglich einfach solche Posten zu schaffen, und ebenso einfach für den Rat diese Schaffung zu blockieren oder zu diskutieren. Möchte der Graf also einen neuen Dekan oder EBV-Leiter ernennen, so tut er dies einfach, hat der Rat Einwände, kann er dies einfach stoppen. Braucht der Rat ein neues Amt, sagen wir... einen Herold, der der werten Wortführerin unter die Arme greift beim Schreiben oder Verkündung des Wortes dieses Rates - wohlgemerkt natürlich nur ein Beispiel zur Veranschaulichung - nun, so schlägt sie dem Grafen hier im Ratssaal die Besetzung vor, der Graf muss zustimmen und weigert sich der Rat wird die Besetzung einfach verhindert."

Re: Bestätigung der Sonderämter

Sa 26. Sep 2015, 07:24

Beowolf lauscht den Worten der beiden anderen Ratskollegen.
"Die werte Siri bat mich ihre Worte dazu auch hier zu zeigen, ich denke da es auch um ihr Amt geht zeige ich euch ihren Brief dazu."
Sini_brachenau hat geschrieben:
Beowolf_Dracul hat geschrieben:MMh wie wäre es wenn wir einfach einmal alle nicht militärischen und nicht Amts Ämter hier Auflisten und daraus dann einen Entwurf für z.b. ein Gesetz formen,
ich denke das das weit mehr Rechtssicherheit dann bieten würde.

Als Beispiel könnte man folgendes nennen:
Nationale Ämter der Grafschaft Württemberg:
Allgemein:
In den folgenden Zeilen werden Ämter genannt, welche neben den Rats-und militärischen Ämtern zu den Verfügbaren Ämtern innerhalb der Grafschaft gehören.

Bestätigung und Kandidatur für ein Nationales Amt:
1. Jeder Bürger der Grafschaft Württemberg, der nicht geächtet oder verbannt wurde, ist berechtigt sich auf eines der aufgeführten Nationalen Ämter zu bewerben.
2. Die Ausschreibungen für ein Nationales Amt erfolgen nach folgenden Kriterien:
2.1. Ein Inhaber eines Nationalen Amtes legt dies nieder.
2.2. Ein Inhaber eines Nationalen Amtes wird enthoben.
2.3. Ein Inhaber eines Nationalen Amtes wird durch einen Rat nicht bestätigt.
3. Wird oder ist ein Nationales Amt Vakant, so wird eine Ausschreibung für die Bürger Württembergs öffentlich in der Weinstube gestartet.
3.1. Diese Ausschreibung läuft über einen Zeitraum von 7 Tagen.
4. Nach Beendigung der Ausschreibungs und Bewerbungs Phase wird durch den Rat eine Abstimmung eingeleitet mit allen Kandidaten.
4.1. Diese Abstimmung läuft über einen Zeitraum von 48 Stunden, der Kandidat mit den meisten Ratsstimmen erhällt den Zuschlag.

Liste der Nationalen Ämter:


Das wäre nur ein grober Vorschlag, unter der Liste könnte man dann die Ämter z.b. Aufführen.


Werter Beowolf,

ich weiß nicht, ob ich in der Diskussion um die Sonderämter redeberechtigt bin, aber habe ich - wie Ihr hoffentlich nachvollziehen kann - ein großes Interesse an der Diskussion.

Vielleicht könnt Ihr meinen Brief mit in die Diskussion nehmen. Ich habe nämlich etwas Angst ob folgender Passage:

Ein Inhaber eines Nationalen Amtes wird durch einen Rat nicht bestätigt.


Eben das war ja jüngst das Problem. Ich weiß nicht ob Ihr die Hetzjagd gegen meine Person mitbekommen habt. Nicht nur, weil es mich direkt betrifft oder betreffen könnte. Das wünsche ich einfach niemandem! Auch wenn es jetzt ja jüngst runter gespielt wird.

Wäre eine Bestätigungsfiktion in einem solchen Fall nicht sinniger?
Es deckt sich auch mehr mit dem, was Karin in der Diskussion nannte. Provinz-Kulti und -EBVler müssen ja nicht zwangsläufig alle 2 Monate neu besetzt werden. Mit der Fiktion würde eine automatische Weiterernennung erfolgen. Eine Hetzjagd wie zuletzt ist ausgeschlossen. eine Erhebung oder Amtsniederlegung kann immer noch erfolgen.

Vielen lieben Dank für Eure Mühe und Eure Zeit!

Gruß
Sini Brauchenau

"Grundsätzlich war mein Vorschlag nur eine grobe Idee, sicher ist weniger Bürokratie an manchen Stellen sinnvoll, an anderen wiederum weniger.
Die idee der werten Siri wäre es vielleicht auch, man könnte womöglich auch einfach eins zwei Paragraphen schreiben.

Ursprungsversion:
(4) Jede Aufgabenübertragung auf Sonderämter im Sinn von (2) endet automatisch mit der Amtszeit des Rates.

Neufassung:
(4) Jede Aufgabenübertragung auf Sonderämter im Sinn von (2) wird fortgeführt nach Beendigung einer Ratsperiode, insofern der folge Rat nach (2) dieses Sonderamt nicht streicht.

Damit hätte man zum einem die automatische Besätigung der Ämter wenn eine Ratsperiode endet, aber diktiert auch einem folgenden Rat nicht den Erhalt dieser Ämter oder deren Umbesetzung wünscht.
Man könnte nun evtl. noch einen zeitlichen Rahmen fassen oder anderes.
(Edit)
Wobei ich verstehen kann das kein Inhaber eines Sonderpostens ständig damit leben will, das er bei einem neuen Rat dieses verliert oder dieses gestrichen wird, da viele Personen viel Herzblut in dieses Amt investierten.
Was den Armeeführer angeht, wird dieses Amt ja sowieso seperat geregelt und ich als ehemaliger Soldat denke das dieser eh aus der Armee selbst stammen sollte und auch durch diese gewählt werden sollte und nicht von uns. "

Re: Bestätigung der Sonderämter

Sa 26. Sep 2015, 08:22

Mir war eigentlich das man mal im Rat gesagt hatte, das am ein Sonderamt so lange inne hat, bis man es nieder legt oder der Regent sagt nein, ich möchte das jemand anders macht und eine Ausschreibung des Sonderamtes anregt.
Ich glaube das war unter Graf Janski das man gesagt hatte, man ist so lange Amtsinhaber bis der eine oder andere sagt, nein.
Aber da wurde nie darüber abgestimmt oder was schriftliches fest gelegt. Für mich war Sini immer die Provinz-Kulti.

Re: Bestätigung der Sonderämter

Sa 26. Sep 2015, 11:05

"Also ich empfinde es auch als völlig unsinnig hier ein Gesetz oder eine Geschäftsordnung zu erlassen. Man könnte höchstens einen Satz mit aufnehmen ala Der regent bestätigt/entlässt die Amtsinhaber der Sonderämter zu Beginn seiner Regentschaft."
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