In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Öffentlich zugängliches Archiv der angelegten Sitzungsprotokolle des Rates.
:arrow: Thema umbenannt in "Bedrohung von Leonit an Richter Brille" damit es auch eindeutig ist falls man in Archiven danach sucht :arrow: Zusammenführung der Themen "Bedrohung von Leonit an Richter Brille" und "[intern]SINNIIIIIIIIIIII ich hab .."
Wir brauchen davon nicht mehrere Themen, reicht wenn es eines gibt.
Brille du musst dich immer noch an Staatsanwaltskonferenz wenden falls du eine Anklage erheben willst.
(1) Provinzstaatsanwälte können im Rahmen ihrer Gesetze nur Klage gegen Personen erheben, die sich in ihrer Provinz strafbar gemacht haben.
(5) Erklärt sich der zuständige Provinzrichter befangen, ist das Urteil durch die Richterkonferenz zu fällen. Der prozessführende Provinzrichter nimmt nicht an der Urteilsberatung teil. Benutzerprofil anzeigen
Ich bin daran Infos Kommen
Sinni sorry wegen der Aufforderung zur anklage - du hättest dich strafbar gemacht hättest das Gemacht ;) Und ja bei Sinni meine ich das Sorry echt `;)
Zuletzt geändert von brillevonhalten am So 4. Jun 2017, 09:28, insgesamt 1-mal geändert.
Na wenigst meinst das Sorry echt :D Dein Posting auf der 1. Seite versteh ich leider auch nicht, wie Joe schon sagte. Hatten wir nicht n Deal du schreibst mit etwas mehr Liebe zum Deutsch? :D Sonst räumst allein auf, mein Leiber! ^^
Zurück zum Thema: Dino hat mich auch drauf aufmerksam gemacht, dass ich anklagen kann/soll/muss. Den richtigen §§ hast du zitiert. Es wäre dann an der Richterkonferenz zu entscheiden, wie geurteilt wird, wenn du dich befangen erklärst.
Aber: ((sry, jetzt muss ich ins Off. Der User hat mich auch angeschrieben und nach dieser albernen Diskussion im Biergarten und dem on-off-Gemische von diesem Leonit, der sich ja aber ach so lobt, kein User-Wissen zu verwenden, dumpfbacke die, nehm ich mich da raus)) Ich erkläre mich hier ganz deutlich auch als befangen. Tschuldige, das hätte ich früher deutlich machen müssen.
Und damit musst du bitte an die Staatsanwaltskonferenz. Leg Briefe und Gesprächsnotizen dazu. Benenn Zeugen, deine Frau bspw. Du kannst das auch alles gern mir geben, ich helf dir gern, wie Rabi es auch schon anbot, und schreib dir was zusammen. Wäre aber nicht nötig; ist dann Sache der Staatsanwaltskonferenz.
Dann kann hier zu. Bei mir kam alles nur über Forum-Pn und natürlich im Off... wobei sauber halt auch einfach anders is.
Kann hier dann zu?
by the way, Brille, ich hoffe heute noch die Anklagereden in den 3 Prozessen Frederik_, Liliana_ und Ladyarya halten zu können, ich schreib dir dann nochmal. ab dann wieder 2 Tage für das letzte Plädoyer der Verteidigung und dann dein Urteil. Da dazu ja diese Biergarten-Diskussion losgebrochen war, gib dir Mühe! ;) Zeigen wir denen, dass es geht!