Mi 22. Jun 2016, 08:32
Das Reichskammergericht kommt im Berufungsprozess [1464-017-B] zu folgendem Urteil
Der Angeklagte wird für die zwei begangenen Überfälle zu einer Gesamtstrafe in Höhe von 3 Tagen verurteilt. Eine Geldstrafe kann auf Grund des negativen Barbestandes des Angeklagten nicht beziffert werden.
Dem Angeklagten stehen somit pro Tag zu viel im Kerker 20 Taler Entschädigung (140 Taler) zu. Außerdem müssen 130 Taler als Ausgleichszahlung auf Grund des unzulässigen negativen Barbestandes getätigt werden.
Die Kosten hat die Grafschaft Württemberg zu tragen.
Begründung
Der Angeklagte hat während des Berufungsprozesses kurz und knapp gestanden, dass er ein Räuber ist und dies als sein Handwerk bezeichnet. Außerdem betont er, dass er seine Schuld nie abgestritten hat. Auf eine Befragung etwaiger Zeugen wurde somit verzichtet und das Geständnis des Angeklagten als ausreichend angesehen.
Der Angeklagte gilt jedoch zum Zeitpunkt der Straftaten als rehabilitierter Bürger – somit greift die Haft verlängernde Regelung des Richtervertrages nicht und das bestehende Urteil muss aufgehoben und durch folgendes ersetzt werden:
Das Reichskammergericht sieht die Schuld des Angeklagten für erwiesen an und verurteilt ihn gemäß §3 Strafgesetzbuch Württemberg zu einer Haftstrafe in Höhe von 3 Tagen. Eine angemessene Geldstrafe kann auf Grund des negativen Barbestandes nicht getroffen werden.
Dem Angeklagten sind pro Tag zu viel im Kerker 20 Taler auszubezahlen – 7x20 Taler ergeben 140 Taler. Außerdem weist der Barbestand des Angeklagten einen negativen Betrag auf – ein Umstand den es laut Richtervertrag unbedingt zu vermeiden gilt. Somit müssen weitere 130 Taler an den Anklagten ausbezahlt werden, sodass dieser sich zumindest mit einer Ration Nahrung versorgen kann.
Insgesamt stehen dem Angeklagten 270 Taler zu – die Kosten hat die Grafschaft Württemberg zu tragen.
Für die Ausgleichszahlung hat sich der Angeklagte binnen einen Monats mit dem Kämmerer Württembergs in Verbindung zu setzen.
Gez. Stuttgart am 08.06.1464
Kaum hatte er den Kerker verlassen, hatte er in der Hoffnung um die Erledigung der Angelegenheiten gehofft abreisen zu können. Ein Irrtum, wie es sich rausstellte. Nach der wohl Glanzleistung der Justiz versucht Württemberg sich mit der hinkenden Wirtschaft in die Schlagzeilen zu bringen? Der Portugiese hatte dann auch die Schnauze voll. Allerdings würde er nicht in irgendein Büro gehen, wo die Menschen verstauben eher sie Antworten bekommen. Er würde lieber ein Schreiben aufsetzen und dieses unter anderem in so ein Büro zu bringen. Er wusste um den Fetisch des Regenten, dies würde er im Schreiben beachten.
Ich erspare mir die Anreden, weil ich nun mal unhöflich bin und bei den Titeln sowieso nicht durchblicke und beschränkte es auf : Ihr da, im Rat!
Ich verlange, dass man Farmer nun endlich das Geld auszahlt! Kann es denn so schwer sein?
Wenn Ihr das nicht wisst erkläre ich Euch dies. Der Kämmerer geht in seine Kammer und fühlt einen Bogen aus. Darin wird es als Spende verzeichnet. Dann wird die Summe und der Name eingetragen. Man schickt für gewöhnlich einen Bote los, der das Geld dann dem jenigen überbringt, für den es bestimmt ist.
Wird Zeit sich zu bewegen. Er hat einen Anspruch und hat ihn nun geltend gemacht.
Gez.
Anrrique
Die Unterschrift setzte er ganz groß drauf, da er wusste der Regent sonst toben wird. Der Inhalt eines Briefes ist stets sekundär, eine Unterschrift, DAS ist das Wahre. Ohne Unterschrift würde er doch keine Briefe lesen. Hervorragender Plan, so erspart man sich die nervige Korrespondenz und Bittgesuche der Ungebildeten.
Mi 22. Jun 2016, 08:32
Mi 22. Jun 2016, 08:55
Mi 22. Jun 2016, 09:12
Mi 22. Jun 2016, 09:12
Mi 22. Jun 2016, 16:27
Mi 22. Jun 2016, 17:46
Wir sollten in der Tat biette einfach auszahlen, damit das vom Tisch ist. Wir haben hier eine Plicht zu erfüllen, die vom RKG verordnet ist. Kein Diskussionsgrund und auch keine Einflussmöglichkeit mehr - Urteil ist Urteil und muss umgesetzt werden.
Mi 22. Jun 2016, 18:08
Mi 22. Jun 2016, 19:23
Mi 22. Jun 2016, 20:00
Mi 22. Jun 2016, 21:03
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