Öffentlich zugängliches Archiv der angelegten Sitzungsprotokolle des Rates.
Thema gesperrt

Re: Antrag auf änderung des Strafgesetzbuchs

Do 27. Jul 2017, 08:10

Durius hat geschrieben:Dh wenn jemand unabsichtlich ein Stellenangebot ausschreibt welches unter dem Mindestlohn ist wird der ja angeklagt und bekommt dann eine Strafakte für 3 Monate?


Nein, eine Verwarnung vom Staatsanwalt ohne Prozess und Akte.
Schau mal hier, Duri:

§ 8 Angemessenheitsprinzip


(1) Bei Straftaten geringer Bedeutung kann auch nach einer Anzeige durch das Opfer die Anklageerhebung von der Staatsanwaltschaft abgelehnt werden.

(2) Bei Erstvergehen geringer Bedeutung ist dem Täter die Möglichkeit eines Ausgleichs mit dem Opfer zu geben. Der Ausgleich muss innerhalb einer Woche ab Meldung des Verstoßes erfolgen. Verantwortlich dafür sind die örtlichen Büttel. Über Vorgehen, Name und Tathergang ist der Staatsanwalt in Kenntnis zu setzen. Bei Hochverrat, Verrat oder Störung des öffentlichen Friedens ist ein Ausgleich in Verantwortung des Büttels ausgeschlossen.

(3) Der Staatsanwalt spricht im Falle einer Ablehnung der Klageerhebung eine Verwarnung an den Straftäter aus. Zu der Verwarnung kann auch die Zahlung eines Ordnungsgeldes bis 50 Taler an die Grafschaft angeordnet werden. Wird das Ordnungsgeld nicht innerhalb von einer Woche gezahlt, so muss die Straftat angeklagt werden.



Ich schlage also nochmals diese Formulierung vor:

(4) Nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab Urteilsspruch, in denen ein Verurteilter sich keiner weiteren Straftat schuldig gemacht hat, wird seine Akte geschlossen und er gilt als rehabilitiert. Bei besonders schweren Verfehlungen (Mord, Hochverrat etc.) oder Wiederholungstätern kann der Richter mit Urteilsspruch eine Rehafrist von bis zu 6 Monaten verhängen.

Do 27. Jul 2017, 08:10

Re: Antrag auf änderung des Strafgesetzbuchs

Do 27. Jul 2017, 11:00

Geh ich mit konform, wobei ich die angeführten Beispiele weglassen würde.

Re: Antrag auf änderung des Strafgesetzbuchs

Fr 28. Jul 2017, 16:35

Sini so würde ich auch dakor gehen

Ich würde nur auch die Beispiele, weg lassen.

Re: Antrag auf änderung des Strafgesetzbuchs

Fr 28. Jul 2017, 17:01

Hm, ich dachte, ich nehme die Beispiele rein, weil Leiv sie empfohlen hat, finde sie aber auch nicht so schön. Das sollte jeder Rechtsanwender selbst subsumieren können und sollen!

Dann wäre ich bei:

(4) Nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab Urteilsspruch, in denen ein Verurteilter sich keiner weiteren Straftat schuldig gemacht hat, wird seine Akte geschlossen und er gilt als rehabilitiert. Bei besonders schweren Verfehlungen oder Wiederholungstätern kann der Richter mit Urteilsspruch eine Rehafrist von bis zu 6 Monaten verhängen.


und darüber können wir gern abstimmen!

Brille, dickes Lob an dich, dass du das Problem erkannt und so zügig gebannt hast ;)

Re: Antrag auf änderung des Strafgesetzbuchs

Fr 28. Jul 2017, 23:41

Sini_brachenau hat geschrieben:Hm, ich dachte, ich nehme die Beispiele rein, weil Leiv sie empfohlen hat, finde sie aber auch nicht so schön. Das sollte jeder Rechtsanwender selbst subsumieren können und sollen!

Dann wäre ich bei:

(4) Nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab Urteilsspruch, in denen ein Verurteilter sich keiner weiteren Straftat schuldig gemacht hat, wird seine Akte geschlossen und er gilt als rehabilitiert. Bei besonders schweren Verfehlungen oder Wiederholungstätern kann der Richter mit Urteilsspruch eine Rehafrist von bis zu 6 Monaten verhängen.


und darüber können wir gern abstimmen!

[....]

JA wens niemanden mehr weiter stört ;)

Re: Antrag auf änderung des Strafgesetzbuchs

Sa 29. Jul 2017, 10:00

(4) Nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab Urteilsspruch, in denen ein Verurteilter sich keiner weiteren Straftat schuldig gemacht hat, wird seine Akte geschlossen und er gilt als rehabilitiert. Bei besonders schweren Verfehlungen oder Wiederholungstätern kann der Richter mit Urteilsspruch eine Rehafrist von bis zu 6 Monaten verhängen.

:fuer:
Damit gibt es dann auch eine feste Grenze nach oben.

Re: Antrag auf änderung des Strafgesetzbuchs

Sa 29. Jul 2017, 10:06

:fuer:

Re: Antrag auf änderung des Strafgesetzbuchs

Mi 2. Aug 2017, 09:50

:arrow: sieht gut aus

Re: Antrag auf änderung des Strafgesetzbuchs

Mi 2. Aug 2017, 12:19

Dann bitte ich hier einfach nochmal ganz offiziell um Abstimmung über die Gesetzesänderung!

Re: Antrag auf änderung des Strafgesetzbuchs

Do 3. Aug 2017, 20:18

Sini_brachenau hat geschrieben:Dann bitte ich hier einfach nochmal ganz offiziell um Abstimmung über die Gesetzesänderung!


danke :) Ich wollte eben auch fragen ....
Thema gesperrt



Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz