Zusammenfassend als Ergebnis der Debatte habe ich den folgenden Aushang vorbereitet:
Die Verweigerung der Vorkasse durch die Grafschaft war nicht Teil der Abstimmung, wird aber als Arbeitsgrundsatz so oder so eingeführt.
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Ratsbeschluss bzgl. Private Handelsmandate------------------------------------------------------------------------------------------
An die Bürger Württembergs,
die folgenden Regeln treten mit dem heutigen Tag in Kraft.
Private Handelsmandate:Der Rat von Württemberg genehmigt alle 4 Wochen jedem Einwohner Württembergs die Ausstellung von einem privaten Handelsmandat. Jedes weitere Mandat darüber hinaus, wird wie unten stehend besteuert.
Der Antragssteller muss das unten aufgeführte Mandat komplett ausgefüllt an den amtierenden HBV schicken und garantieren, dass beide Mandatsträger mindestens die nächsten 3 Tage das Mandat empfangen können. Sollte dies nicht der Fall sein, wird jedes weitere Mandat besteuert. Sollte es von Seiten der Grafschaft, z.B. wegen geschlossenen Büros zu Verzögerungen kommen, besteht keine Haftung seitens der Grafschaft.
Mandatsantrag:Mandatsantrag vom XX.XX.1470
Ware von Ort - XXX nach Ort - XXX
Ort: XXX
Mandatsträger: XXX
Ankauf in das Mandat:
X Ware a X Taler = Gesamt XXX
Verkauf aus dem Mandat:
X Ware a X Taler = Gesamt XXXX
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Ort: XXX
Mandatsträger: XXX
Ankauf in das Mandat:
X Ware a X Taler = Gesamt XXX
Verkauf aus dem Mandat:
X Ware a X Taler = Gesamt XXXX
Ausgenommen von dieser Regelung sind private Umzugsmandate sowie die Wochenmandate der Bürgermeister. Eine Lieferung von Waren über die Wochenmandate muss mit dem jeweiligen Bürgermeister abgesprochen werden. Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung ist es den Bürgermeistern verboten, nur für bestimmte Bürger Waren über die Wochenmandate weiterzuleiten. Sie behalten allerdings die Entscheidungsfreiheit, die Lieferung von Waren über ihr Wochenmandat grundsätzlich und für alle Bürger zu verwehren.
Im Fall einer Warenweiterleitung gilt der Grundsatz, das erst nach Annahme der Ware diese ausgeliefert wird. Die Grafschaft ist nicht verpflichtet, Waren vorab aus dem eigenem Lager zu liefern.
Wertstaffelung für private Handelsmandate.
Wert bis 100 Taler - 5 Taler kosten
Wert bis 250 Taler - 10 Taler
Wert bis 500 Taler - 15 Taler
Wert bis 1000 Taler - 20 Taler
über 1000 Taler nach Absprache
Gezeichnet und gesiegelt in Rottweil zum 10.04.1470
Jorik Haakonsen
Graf von Württemberg
Herzog von Baar [/rp]