Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 4. Mär 2020, 17:11 
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ok. Dann bin ich ganz am Anfang noch über etwas gestolpert.
Zitat:
Das Gesetzbuch der Grafschaft gilt für jedweden Menschen innerhalb der Provinzgrenze. Verstöße können bestraft werden.

Eigentlich ist doch der zweite Satz unnötig. Das ist doch dasselbe wie die Pflichtverletzungen der Amtsträger.
Wer gegen das Gesetz verstößt, macht sich strafbar. Zumindest schreckt der Satz erstmal ab :)

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 4. Mär 2020, 17:11 


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 4. Mär 2020, 18:30 
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Mir geht es wie Majella, null Ahnung. Für eine Vereinfachung aller Dinge bin ich aber immer zu haben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 4. Mär 2020, 19:11 
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Verstöße können bestraft werden.

Der Satz ist wichtig :-)

Er lässt Ermessensspielraum zu. D.h. der Staatsanwalt kann geringfügige Fälle ablehnen, oder nur verwarnen. Ist der Satz nicht drin, musst du jeden Furz anklagen, der auch mit zwei Handgriffen oder einer Entschuldigung zu regeln wäre

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 4. Mär 2020, 21:55 
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ok, verstanden; stimme dir zu.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Fr 6. Mär 2020, 20:32 
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Dino hat geschrieben:
Das ist alles abgedeckt hierüber:

Amtsträger ist jedwede Person, die ein weltliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat. Sie hat sich unverzüglich über ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren und diese sorgfältig, gerecht und umsichtig auszuüben.

Wer zurücktritt, übt sein Amt nicht mehr sorgfälltig aus. Ebenswo wer verreist. Wer sein Amt für seine Zwecke missbraucht übt es nicht gerecht aus.


Wer zurücktritt kann sein Amt immer noch sorgfältig ausüben, da er erkannt hat das es ein anderer sorgfältiger ausüben kann. Solange der der zurücktritt sicher gestellt hat das die Geschäfte solange weiter laufen bis ein neuer im Amt ist, kann man ihm nur noch mit einem Richter der alle Augen verschließt und dümmer als Stroh ist rechtsgültig aburteilen.

Es wäre doch für alle Bewohner der Grafschaft sinniger wenn sich mehr als ein Rat einbringt bei Änderungen von Gesetzen, ansonsten kann der Ratsherr auch gleich Regent spielen oder haben wir derzeit nur eine Marionette als Gräfin?

Beim Ratsamt ist es das gleiche wie beim Bürgermeister.

Man will also jetzt Sklaven als Bürgerwehr einstellen was erwartet man sich denn davon?
Man sollte sich zumindest einmal entscheiden ob man nun die Grafschaft durchzieht in den Worten oder immer hin und her springt und mal Regent sagt weils gerade nachts um 3 war als das in der Gilde der Juristen angebracht wurde.

Grundsätzlich kann man noch viel am Stil machen, die Kürze ist erfrischend aber eine kompetentere Diskussion wo es hier um die Ordnung der Grafschaft geht wäre durchaus wünschenswert oder ist das nicht mehr zu verlangen von den Räten das Sie eine eigene Meinung und ein eigenes Rechtsempfinden haben?


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2020, 10:31 
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Lady Nicki hat geschrieben:
Gerade das WB-Gesetzbuch unterlag immer wieder Änderungen, mal wurden Paragraphen gekürzt, dann wieder weiter gefasst, je nach dem welcher Regent gerade im Amt war. Ich habe keine Intention, das Gesetz von Grund auf zu überarbeiten und es wieder bis auf ein Grundgerüst zu kürzen. Das hatten wir schon mal und es hat sich nicht bewährt.
Sicher lässt es dann viele Interpretationsmöglichkeiten zu, wenn es so kurz wie möglich gefasst ist. Aber dies gilt sowohl für die eine als auch für die andere Seite.

Ich finde den § 13 so in Ordnung, im Gegenteil, ich würde sogar in Absatz 3 noch hinzufügen wollen, dass Kapitäne mit der Bitte um Anlegeerlaubnis Auskunft darüber geben müssen, ob Kranke an Bord sind.
Dann könnte man Maßnahmen treffen, damit sich die Krankheiten nicht ausbreiten.


Ist das plötzlich nicht mehr gültig weil die Anregungen von Dino kommen und nicht von mir?

Übrigens, Hafengebüren in Naturhäfen werden nicht automatisch erlassen. Es gibt da immer wieder Ärger weil die Kapitäne nicht melden dass sie in einem Natirhafen liegen und eben STeuerbescheide bekommen.

Was für mich aber völlig inakzeptabel ist, ist die Tatsache, dass Dekrete unbegrenzt gültig sind. Damit ist die komplette Gesetzgebung ausgehebelt und liegt alleine in der Hand des Regenten.

Ansonsten hatte ich auf einige problematische Passagen hingewiesen die man aber so übernehmen möchte. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2020, 18:32 
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Rabi es ändert sich nichts, nur weil du Antworten ignorierst

Ich wiederhole es auch gern nochmal hier für dich:

Dino hat geschrieben:
Ein Dekret ist meistens was vorübergehendes, aber nicht immer. Wir haben Dorfdekrete, die seit Jahren unverändert sind. Hier ist vielleicht dann einfach die Benennung als Dekret nicht korrekt, keine Ahnung.
Aber wo ist das Problem, wenn ein Dekret 3 Monate und 14 Tage gebraucht wird? Oder 4 Monate? Und was hindert einen Grafen, sein 90 Tage altes Dekret an Tag 91 erneut unverändert auszuhängen? Nix, es würde wieder 3 Monate gelten. Von daher ist eine Befristung doch so oder so unsinnig.


Zitat:
Ansonsten halt viel Überflüssiges drin gelassen und wesentliches gestrichen. Ein völlig unsinniges Unterfangen.


das sind natürlich Argumente, mit denen man arbeiten kann :P


Falls dir die Lorbeeren wichtig sind, mir sind sie es nicht. Wir können gern am Ende drunterschreiben: Gesetzesänderung angeregt durch Rabi

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Gesetzbuch
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2020, 10:11 
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Es geht mir nicht um die Lorbeeren sondern um diese "Rabi, halt die Klappe ich beende die Debatte, egal was du sagst". Es zeigte halt worum es damals ging, nicht um WB sondern um Parteipolitik.

Und ich wiederhole mich eben auch gerne. Es ist ein Unterschied ob ein Dekret für 3 Monate gültig ist oder ob der Regent alle Gesetze im Alleingang per Dekret regeln kann. Für mich ist diese Änderung halt die Auflösung unserer bisherigen Tradition. Wir sind halt bisher nicht die Steiermark wo nur einer was zu sagen hat.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Gesetzbuch
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2020, 10:46 
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Ich hab nicht alles nachgelesen, aber könnte es nicht auch sein, dass es was mit deinem gewohnt herzlichen Tonfall zu hatte?

Also erklär mir das mit dem Dekret, ich verstehs nämlich nicht.
Angenommen ich wäre Regent. Graf Dino I. Ich erlasse nun ein Dekret. Nach aktuellem Gesetz gilt das 90 Tage. An Tag 91 erlasse ich exakt das gleiche Dekret für die nächsten 90 Tage. Das kann ich solange machen wie ich Graf Dino I. bin. Wird ein anderer Regent, kann er dieses Dekret kassieren oder ebenfalls verlängern. Wo ist also die Sinnhaftigkeit einer 3-Monatsfrist, wenn man dieses Dekret eh endlos verlängern kann?

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung Gesetzbuch
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2020, 12:03 
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Dino, dann lies bevor du verleumdest.

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