Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: So 19. Mai 2024, 06:42

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 155 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1 ... 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 ... 16  Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Fr 2. Dez 2016, 13:58 
Offline

Registriert: Mi 4. Feb 2015, 20:35
Beiträge: 1911
"Nun?"

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Fr 2. Dez 2016, 13:58 


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: Fr 2. Dez 2016, 15:41 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 9. Sep 2014, 09:22
Beiträge: 4985
Leiv. hat geschrieben:
"Büttel sind ein Exekutivorgan. Neben der Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) sind sie eine der drei Gewalten. Deshalb hat man die Büttel aus der Judikative rauszuhalten. Sie sind dazu da Anzeigen zu erstellen, unmittelbare Gefahren abzuwenden und der Judikative unterstellt im Normalfall. Meiner Meinung nach hat die Exekutive nichts bei der Judikative zu suchen um Einmischungen, Vorteile für sich und so weiter, im Zaun zu halten. Aber die Exekutive kann und sollte Verwarnungen aussprechen dürfen wenn es um den Verstoß von Stadtgesetzen geht. Das können sie sogar allein entscheiden ob und wie sie da Verwarnen ABER es sollte immer der Bürgermeister unterrichtet werden. Ich denke auch das man sagen kann das eine Verwarnung erstmal angebracht ist. zeigt sich das diese Verwarnung nichts bringt sollte man mit der Judikative besprechen ob man bei einem weiteren Verstoß nicht doch den Staatanwalt anklagen lässt."


Dem ist nichts hinzuzufügen und ich würde darüber gern abstimmen.

Für mich könnte das immer noch so aussehen:

Sini_brachenau hat geschrieben:
§ 8 Angemessenheitsprinzip

1. Bei Straftaten geringer Bedeutung ist die Anklageerhebung ins Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt. Der Staatsanwalt spricht im Falle der Ablehnung eine Verwarnung aus.

2. Bei Erstvergehen geringer Bedeutung ist dem Täter die Möglichkeit eines Ausgleichs mit dem Opfer zu geben. Der Ausgleich muss innerhalb einer Woche ab Meldung des Verstoßes erfolgen. Verantwortlich dafür sind die örtlichen Büttel in Absprache mit dem Staatsanwalt.

3. Bei Vergehen geringer Bedeutung kann der Büttel in Absprache mit dem Staatsanwalt eine Rüge aussprechen und die direkte Zahlung eines Ordnungsgeldes festsetzen, das bei Bezahlung eine Strafverfolgung ausschließt.


wobei man hier Staats durch Bm ersetzen könnte, um an Leivs Beispiel zu bleiben.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mi 21. Dez 2016, 14:33 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 9. Sep 2014, 09:22
Beiträge: 4985
Ich weiß es ist die besinnliche Julmondzeit, wir sind alle träge vom leckeren Winterfestessen und lieber mit unseren Familien als dem drögen Pergament der Arbeit zusammen.

Und doch: Das hier liegt seit 3 Wochen brach. Bitte! Hat hier noch jemand eine Meinung zu?
Ich würde noch immer gern abstimmen.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 14. Jan 2017, 12:34 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 9. Sep 2014, 09:22
Beiträge: 4985
Schade, dass dies hier zu keinem Abschluss gekommen ist.

Lieber neuer/teils alter Rat, nehmt euch dessen doch bitte an.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2017, 23:16 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 24. Aug 2015, 16:21
Beiträge: 2557
Das ist bisher leider liegen geblieben und ich würde es gerne dem neuen Rat offen lassen. Falls doch Interesse besteht versperre ich mich dem Thema nicht, nur steht es zur Zeit nicht ganz oben auf meiner Liste.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr 17. Mär 2017, 17:03 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 9. Sep 2014, 09:22
Beiträge: 4985
Sini_brachenau hat geschrieben:
Leiv. hat geschrieben:
"Büttel sind ein Exekutivorgan. Neben der Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) sind sie eine der drei Gewalten. Deshalb hat man die Büttel aus der Judikative rauszuhalten. Sie sind dazu da Anzeigen zu erstellen, unmittelbare Gefahren abzuwenden und der Judikative unterstellt im Normalfall. Meiner Meinung nach hat die Exekutive nichts bei der Judikative zu suchen um Einmischungen, Vorteile für sich und so weiter, im Zaun zu halten. Aber die Exekutive kann und sollte Verwarnungen aussprechen dürfen wenn es um den Verstoß von Stadtgesetzen geht. Das können sie sogar allein entscheiden ob und wie sie da Verwarnen ABER es sollte immer der Bürgermeister unterrichtet werden. Ich denke auch das man sagen kann das eine Verwarnung erstmal angebracht ist. zeigt sich das diese Verwarnung nichts bringt sollte man mit der Judikative besprechen ob man bei einem weiteren Verstoß nicht doch den Staatanwalt anklagen lässt."


Dem ist nichts hinzuzufügen und ich würde darüber gern abstimmen.

Für mich könnte das immer noch so aussehen:

Sini_brachenau hat geschrieben:
§ 8 Angemessenheitsprinzip

1. Bei Straftaten geringer Bedeutung ist die Anklageerhebung ins Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt. Der Staatsanwalt spricht im Falle der Ablehnung eine Verwarnung aus.

2. Bei Erstvergehen geringer Bedeutung ist dem Täter die Möglichkeit eines Ausgleichs mit dem Opfer zu geben. Der Ausgleich muss innerhalb einer Woche ab Meldung des Verstoßes erfolgen. Verantwortlich dafür sind die örtlichen Büttel in Absprache mit dem Staatsanwalt.

3. Bei Vergehen geringer Bedeutung kann der Büttel in Absprache mit dem Staatsanwalt eine Rüge aussprechen und die direkte Zahlung eines Ordnungsgeldes festsetzen, das bei Bezahlung eine Strafverfolgung ausschließt.


wobei man hier Staats durch Bm ersetzen könnte, um an Leivs Beispiel zu bleiben.




Na dann starten wir doch mal einen neuen Versuch.
~siehe oben~
Ich würde gern abstimmen!

Kollegen, lest euch ein, ich steh gern für Rückfragen zur Verfügung, halte obiges Zitat aber für sinnig und gut und abstimmungsreif.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr 17. Mär 2017, 18:11 
Offline
Major
Major
Benutzeravatar

Registriert: Mi 16. Mär 2011, 16:58
Beiträge: 5383
Ich habe mich eingelesen und nichts gegen die Änderung auszusetzen.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr 17. Mär 2017, 18:22 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 25. Jun 2013, 09:39
Beiträge: 1577
ich auch nicht

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 18. Mär 2017, 02:49 
Offline

Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
Beiträge: 10279
Die Büttel dürfen jetzt also wieder etwas mehr, aber nur in Absprache mit dem Sta. Ich fände klare Regelungen aber besser und bitte hier noch um etwas mehr Zeit, um auch einen konkreten Vorschlag machen zu können.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 18. Mär 2017, 07:44 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 9. Sep 2014, 09:22
Beiträge: 4985
Natürlich - ich hoffe nur ,es in dieser LP auf den Weg zu bringen. Es liegt ja nun weiß Gott schon lang.
Alternativ zur Absprache mit dem Staats hatten wir auch schon "in Absprache mit dem Bm" erwogen, was ich weniger gut, aber auch in Ordnung fände. Dem Staats sollte in dem Fall aber Bescheid gegeben werden einfach damit der Name vielleicht vermerkt werden kann sollte er nochmal im Justizturm auf den Tisch flattern.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 155 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1 ... 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 ... 16  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

[Abstimmung] Änderung StGb
Forum: Archiv der Ratsbeschlüsse
Autor: Jorik_baerentatze
Antworten: 12
Abstimmung des Rates über die Änderung von § 2 (2d) Stgb
Forum: Archiv der Ratsbeschlüsse
Autor: Lady Nicki
Antworten: 13
Anpassung des StGb, Einarbeitung Erlass Provinzverfahren
Forum: Archiv der Ratsbeschlüsse
Autor: JackDan
Antworten: 13

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz