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[rp]An Anastasia von macKenzie, Freifrau von Urach
Von: Zenta von Phoenix, Gräfin von Calw und Neuenstein, Regentin von Württemberg
Euer Hochwohlgeboren,
gern möchte ich Euch auf Eure Frage antworten, obwohl sich nichts seit Eurer letzten Ratszeit geändert hat und Ihr diese Verfahrensweise kennt. Die Verfahrensweise ist gemäß der Geschäftsordnung des Rates von Württemberg:
[quote]I. Regelung bei Abstimmungen
(1) a) Der Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel seiner aktuellen Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen.
b) Wenn die Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder geringer ist, muss die Abstimmung verschoben werden oder einstimmig geendet haben.
(2) Die Abstimmung wird mit einfacher Mehrheit entschieden.
(3) Bei Stimmgleichheit entscheidet der Graf.
(4) Jedes Ratsmitglied ist stimmberechtigt und dazu verpflichtet an Abstimmungen teilzunehmen, außer es ist für die Abstimmungszeit entschuldigt.
(5) Die Dauer einer Abstimmung beträgt 48 Stunden. Abstimmungen können vorzeitig beendet werden, wenn alle stimmberechtigten Ratsmitglieder vor Ablauf der 48 Stunden ihre Stimme abgeben.
(6) Die Stimmabgabe erfolgt offen.
(7) a) Das Ergebnis ist nach Ende der Abstimmung vom Grafen oder Wortführer bekanntzugeben. Beim Vorliegen von besonderen Gründen kann das Ergebnis auch schon vor Ende der Abstimmung bekanntgegeben werden, wenn der Ausgang eindeutig ist.
b) Die Stimmanzahl und -verteilung ist auf jeden Fall erst nach Abstimmungsende bekanntzugeben.[/quote]
Hochachtungsvoll,
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Zenta von Phoenix, Gräfin von Calw und Neuenstein
Regentin von Württemberg
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Geschrieben und gesiegelt in Stuttgart, 11. Dustermond 1464[/rp]