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Re: Abschaffung des Stipendium für Kirchenstudenten

Fr 14. Okt 2016, 12:59

Ich möchte nochmal anders argumentieren.

Im Nebenraum wird gerade gesagt, dass eine Handelsreise mit einem Schiff alleine von einem Grafen in Absprache mit dem Handelsbevollmächtigten beschlossen werden kann. Dabei geht es evtl. um einen Betrag von zigtausend Talern, die als Waren verschifft werden. Dem Rat ist davon also möglicherweise gar nichts bekannt. Erst wenn das Schiff versenkt würde, erführen die anderen Ratsmitglieder davon.
Gegen diese Kompetenz habe ich auch nichts, es ist die Entscheidung des amtierenden Grafen.

Ich finde nur, es steht in keiner Relation, wenn man die Stipendienbeträge betrachtet.

Ob wir in die Richtlinie schreiben, dass das vertraglich festgehalten werden muss oder nicht, ein Graf könnte anders entscheiden. Und wenn kein Vertrag aufgesetzt wird, obwohl es künftig geschrieben stehen soll, passiert auch nichts.
Mir sind bisher nur zwei Stipendien bekannt und die haben uns Erdnüsse gekostet. Will sagen, was ist denn die furchtbarste Folge, wenn der Stipendiat jetzt sein Studium abbricht? Wir hätten in 6 Jahren 'nen paar hundert Taler (wenn überhaupt) verloren. Ja und?

Ich muss doch dafür keine Richtlinie ändern (dafür ist es auch eine Richtlinie), sondern gesunden Menschenverstand unterstellen. Wenn den ein Graf nicht hat, nützt auch nichts Geschriebenes. Mir ist das einfach zu aufwändig und unsinnig und bringt im Ergebnis notfalls nichts.

Da würde ich eher drüber nachdenken, ob so ein hohes Risiko wie bei einer Schiffshandelsreise vom Rat mitgetragen werden sollte, als hier eine Regelung für ein Stipendium festzuschreiben, das aus der Portokasse bezahlt werden kann.

Fr 14. Okt 2016, 12:59

Re: Abschaffung des Stipendium für Kirchenstudenten

Mo 17. Okt 2016, 07:14

"Man muss keine Richtlinie nach deiner Argumentation ändern, kann man aber dennoch machen. Zumindest spricht es auch nicht dagegen.

Und da man hier gerade zu keiner wirklichen einheitlichen Sichtweise kommt, werde ich einfach eine Abstimmung aufsetzen, bei der man sich für eine der beiden Versionen entscheiden kann. Die Mehrheit entscheidet, wie immer.

Re: Abschaffung des Stipendium für Kirchenstudenten

Mo 17. Okt 2016, 09:04

:arrow: Abstimmung steht

Re: Abschaffung des Stipendium für Kirchenstudenten

Mo 17. Okt 2016, 19:40

Naja, "wie immer", ist ja genau der Punkt um den es geht.
Ob ein Graf alle Jubeljahre ein Kirchenstipendium bewilligt oder nicht, mag man ihm nicht überlassen.
Da braucht es eine Richtlinie, eine ausgefeilte Richtlinie sogar.

Aber wenn er eine Entscheidung trifft, bei der es um das hundertfache von Talern geht, muss er dem Rat nicht mal Bescheid geben.

Das finde ich so unsinnig, dass ich mir über eine Richtlinie, die man einhalten kann oder auch nicht, keinen Kopf machen möchte.

Re: Abschaffung des Stipendium für Kirchenstudenten

Mo 17. Okt 2016, 19:44

nuja das eine ist ein amt das der Rat kontrollieren kann und wenn der Graf oder Rat wissen will wie die Finanzen stehn bekommt er bescheid
aber es ist nunmal anders bei weggegebenem geld das man nicht nachvollziehen kann wos gebraten wird

Re: Abschaffung des Stipendium für Kirchenstudenten

Mi 19. Okt 2016, 19:05

Die Abstimmung ist mit 11 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.

Der Rat von Württemberg hat sich für die Änderung der Richtlinie entschieden.

Die Abstimmungsergebnisse im Detail:

Mit "Aktuelle Richtlinie beibehalten" stimmten: Mezcalina, Sualtim (2)
Mit "Änderung gemäß dem Vorschlag zur neuen Richtlinie" stimmten: Butterfly9, Dino, Galaresch, Lady_Nicki, Moritz_kaspar, Nalinga, Zenta (7)
Enthaltungen: Carlson, Blackrabbit (2)

Nicht abgestimmt haben: Sir Reginald (unentschuldigt)


Richtlinie aktuell:

Vergabe von Kirchenstipendien

Die Grafschaft Württemberg gewährt einem Jedem, der den Weg zum Vikar geht oder Kirchenstudenten, die den Priesterweg suchen, auf Antrag Beihilfe in Form von Talern (Voll- oder Teilübernahme der Vorlesungskosten), vergünstigten Nahrungsmitteln, Geleitschutz usw. Die Unterstützung wird individuell nach Bedarf ermittelt.

Voraussetzung dafür ist der ernsthafte Wille, den Weg der Kirche bis zum Ende zu gehen und die Fürsprache des Mentors, der die Ausbildung bisher geleitet hat.

Der Rat von Württemberg


Neue Richtlinie:
Vergabe von Kirchenstipendien

Die Grafschaft Württemberg gewährt einem Jedem, der den Weg zum Vikar geht oder Kirchenstudenten, die den Priesterweg suchen, auf Antrag Beihilfe in Form von Talern (Voll- oder Teilübernahme der Vorlesungskosten), vergünstigten Nahrungsmitteln, Geleitschutz usw. Die Unterstützung wird individuell nach Bedarf ermittelt.


Voraussetzung dafür ist der ernsthafte Wille, den Weg der Kirche bis zum Ende zu gehen und die Fürsprache des Mentors, der die Ausbildung bisher geleitet hat. Zusätzliche Vereinbarungen müssen vertraglich festgehalten werden.

Anmerkung zur neuen Richtlinie:
Rot: Streichung aus der Richtlinie
Grün: Ergänzung der Richtlinie

Re: Abschaffung des Stipendium für Kirchenstudenten

Do 20. Okt 2016, 06:39

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