Vergabe von Kirchenstipendien
Zitat:
Die Grafschaft Württemberg gewährt einem Jedem, der den Weg zum Vikar geht oder Kirchenstudenten, die den Priesterweg suchen, auf Antrag Beihilfe in Form von Talern (Voll- oder Teilübernahme der Vorlesungskosten), vergünstigten Nahrungsmitteln, Geleitschutz usw. Die Unterstützung wird individuell nach Bedarf ermittelt.
Voraussetzung dafür ist der ernsthafte Wille, den Weg der Kirche bis zum Ende zu gehen und die Fürsprache des Mentors, der die Ausbildung bisher geleitet hat. Jene, die ein Stipendium erhalten, schließen mit der Grafschaft Württemberg einen Vertrag über das Stipendium ab, in welchem mindestens geregelt ist, dass der Stipendiat in einem bestimmten Zeitraum seinen Studienstand zu übermitteln hat.
Der Rat von Württemberg
Zur Erklärung: Rot :arrow: dieser Teil kann gestrichen werden, da kein Studium vonnöten ist um Vikar zu werden. Die Ausbildung im Seminar der Heiligen Hildegard kostet kein Geld und somit sehe ich hier keinen Grund warum man ein Stipendium ermöglichen sollte.
Blau :arrow: Hier sehe ich eine Absicherung für beide Seiten. Der Stipendiat erhält mit diesem Vertrag eine Sicherheit, dass er die Zahlungen auch wirklich bekommt und die Grafschaft erhält eine Sicherheit regelmäßig informiert zu werden ob das Geld auch für den Zweck genutzt wird.
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