Also ich bin ja kein Justizfachmann. Aber für mich liest sich der neue Vorschlag nicht soooo gänzlich anders, als der alte.
alt
Zitat:
1. Informationen, die im Zuge der Amtsführung erhalten werden, unterliegen der Geheimhaltung.
neu
Zitat:
1. Vertrauliche Informationen, die ein Amtsträger im Zuge der Amtsführung erhält, unterliegen der Geheimhaltung.
Im Prinzip ändert sich nichts, außer dass die Kommission sehr richtig vorschlägt, dass sich die Verschwiegenheit auf "vertrauliche" Informationen bezieht. Informationen aus dem öffentlichen Bereich des Schlosses kann ja eh jeder nachlesen, der es möchte. Ergo find ich es nur richtig, dass die Kommission hier spezifiziert hat.
noch Alt Punkt 1
Zitat:
Sie dürfen ausschließlich mit gleich- oder höherberechtigten Amtsträgern besprochen werden.
Also wenn ich den Satz jetzt streng auslege, dann darf der Regent eigentlich nichts mit den ihm untergeordneten Ratsmitgliedern besprechen. Denn gleichrangig ist ja niemand - und schon gar nicht übergeordnet. Insofern find ich es gut, dass der Satz entfernt wurde.
Neu Punkt 2
erklärt genau, was der Geheimhaltung unterliegt, abhängig von der Örtlichkeit und der Ansage des Regenten. Find ich nicht nur vollkommen in Ordnung, sondern sogar besser, weil eindeutiger.
Punkt 2 alt - geht nun in Punkt 3 neu über.
Der Graf darf auch Personen Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren - in Neu wird allerdings - und das vollkommen zu Recht - darauf hingewiesen, dass eben jene Personen genauso der Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, wie die Ratsmitglieder. Da bin ich schon wieder beim Vorschlag der Kommission, weil es präziser formuliert ist.
Also für mich ist das ingesamt einfach nur detailreicher formuliert. Das einzige was ich mich nur frage ist, wer denn ab Gesetzesänderung die Eröffnung von Themen übernehmen soll...