In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Öffentlich zugängliches Archiv der angelegten Sitzungsprotokolle des Rates.
Die Diskussion gab es ja nicht umsonst bei der letzten Abstimmung. Mit der RK dazu ist ja nun absolut klar das Enthaltungen nicht zählen und deshalb finde ich es auch richtig wenn wir das in die GO schreiben.
Also der Möglichkeit der Ratsmitglieder gegen die Entscheidung des Regenten bei einem Lehensentzug . Also in meinen Augen ein Unterscheid zu einer Abstimmung zu Diskussionen ,Gesetzten etc.
Wo es immer mal sein kann das man trotz hin udn her udn abwiegen der Möglichkeiten man sich doch nicht entscheiden kann und eine Enthaltung dann nun mal fpür ein Ratsmitglied die einzge Möglichkeit ist. Denn ein Ratsmitglied ist verpflichtet abzustimmen. Nimmt man nun die Möglichkeit des Enthaltens ,besteht die Möglichkeit das öfter gegen diese Pflicht verstoßen wird. Und es könnte ebenfalls zu ich nenn es mal "Fraktionszwang" kommen oder aber auch das sich weniger an den dsikussionen orientiert wird (was ich hoffe das es das wird) sondern an den Stimmen
2. Eine Stimmenthaltung bedeutet, dass die stimmabgebende Person sich bewusst für keine der angegebenen Alternativen entscheidet. Eine gewichtete Enthaltung würde bei einer Ja/Nein-Frage jedoch bedeuten, dass dem Enthaltenden ein Standpunkt aufgezwungen wird, die der Enthaltende vielleicht so gar nicht tätigen wollte und somit die Einrichtung der Enthaltung ad absurdum führen. Eine 2/3 Mehrheit ist zudem kein Quorum, sollten beispielsweise nur 6 Ratsmitglieder mit gewichteten Stimmen abstimmen und sich 6 Ratsmitglieder enthalten oder nicht abstimmen, bedarf es für ein Veto 4 Stimmen.
Edit. Die Enthaltungsoption soll ja nicht genommen werden. Enthaltungen werden nur einfach nicht gewertet weil sie keine gewichtigte Stimmabgabe sind.
Also wenn dann habe ich was falsch verstanden, oder Joe oder ich verstehe Joe falsch.
Es geht doch darum, dass genau das eingefügt wird, worüber wir (also die damalige FBW) eine Rechtsklärung wollten. Nämlich dass eine Enthaltung weder als Ja noch als Nein gezählt werden darf. Das müsste doch nach deinem SInne sein, Joe. Heißt, man darf sich enthalten, aber die Enthaltung hat keine Wertung bei dem Ergebnis, sondern nur im Punkto Teilnahme. Oder liege ich da jetzt falsch?