Ich frag jetzt einfach mal blöd...
Zitat:
§ 8 Angemessenheitsprinzip
1. Bei Straftaten ist die Anklageerhebung ins Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt. Der Staatsanwalt spricht im Falle der Ablehnung eine Verwarnung aus. Bei Hochverrat, Verrat oder Störung des öffentlichen Friedens im besonders schweren Falle ist eine Ablehnung ausgeschlossen.
2. Bei Erstvergehen ist dem Täter die Möglichkeit eines Ausgleichs mit dem Opfer zu geben. Der Ausgleich muss innerhalb einer Woche ab Meldung des Verstoßes erfolgen. Verantwortlich dafür sind die örtlichen Büttel.
3. Bei Vergehen kann der Büttel in Absprache mit dem Staatsanwalt eine Rüge aussprechen und die direkte Zahlung eines Ordnungsgeldes festsetzen, das bei Bezahlung eine Strafverfolgung ausschließt.
Was für einen Sinn hat es, von Vergehen zu sprechen? Was sind Vergehen und wieso keine Straftaten?
Im gesamten Strafgesetzbuch taucht nicht einmal das Wort "Vergehen" auf, sondern immer konsequent "Straftat". Also wieso Vergehen? Oder was genau meinst du damit?
2. Was ist der Unterschied zwischen einer Rüge und einer Verwarnung? Erklärs mir bitte, damit ich es auch verstehe.