Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
Thema gesperrt

Abstimmung Änderung im Sicherheitsgesetz

So 12. Mär 2017, 00:20

Werte Ratsmitglieder,

die Abstimmungsreife von Änderung im Sicherheitsgesetz wurde festgestellt. Aufgrunddessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.

Die vollständige Diskussion könnt ihr hier nachlesen.


Abstimmungsfrage:

Ist der Rat mit den Änderungen im Sicherheitsgesetz einverstanden? Die Änderungen sind grün gekennzeichnet.


Sicherheitsgesetz der Grafschaft Württemberg
Fassung vom 11.01.1464


Abschnitt 1: Sicherheitsstrukturen

§1 Miliz

(1) Die Miliz ist der direkte Schutz des Rathauses. Sie ist eine zivile Einheit, die keine Ausbildung benötigt.


§2 Gendamerie

(1) Die Gendarmerie ist die durch den Obersten Feldrichter (OFR) eingestellte Truppe zum Schutz des Rathauses. Sie ist über ihre Aufgabe und deren Durchführung vom Obersten Feldrichter zu informieren.
(2) Die Gendarmerie darf in Friedenszeiten nicht außerhalb des eigenen Ortes, im Verteidigungsfall nicht außerhalb der Grafschaft tätig werden.

(3) Mitglieder der Armee dürfen auch Mitglieder der Gendarmerie sein. Ihre Verpflichtungen gegenüber der Armee haben jedoch Vorrang.

(4) Gendarmen dürfen ihren Dienst nur mit einer Frist von 7 Tagen beenden, Ausnahmen können vom Grafen genehmigt werden.


Abschnitt 2: Frieden

§3 Sicherung der Dörfer

(1) Die Sicherung des Dorfes wird durch die Miliz übernommen.

(1a) Die Miliz wird vom Bürgermeister eingestellt und erhält ihren Lohn vom Rathaus. Die Entscheidung über die Höhe des Lohnes obliegt dem Bürgermeister.

(2) Für die Sicherung der Dörfer in Friedenszeiten liegt die Verantwortung beim Bürgermeister, soweit dies durch die Maximalstärke (vier Mann) der örtlichen Miliz möglich ist. Täglich sollte jedes Dorf durch mindestens zwei Milizen, die der Bürgermeister ausschreiben muss, geschützt werden.

(2a) Wird vom Rat oder vom Grafen befunden, dass die Sicherheit in einem Dorf nicht gewährleistet ist, kann dem Bürgermeister befohlen werden eine gewisse Anzahl an Verteidigern einzustellen.

(3) Die Gendarmerie untersteht der Befehlsgewalt des Oberen Feldrichters (OFR) in der Verantwortung der Grafschaft. In jedem Dorf muss mindestens ein Gendarmerieführer bereitgestellt werden.
Die Zusammenarbeit zwischen OFR und Bürgermeister um dies zu gewährleisten, ist hierbei verpflichtend.


(3a) Bei Auffälligkeiten, die die Möglichkeiten des Bürgermeisters übersteigen (ab zehn verdächtigen Personen), hat der OFR im Auftrag der Grafschaft mit der Gendarmerie für die zusätzliche Sicherung des Dorfes zu sorgen. Dies kann vom Grafen, Hauptmann oder Nachrichtenoffizier angeordnet werden.

(3b) Der Leiter der Gendarmerie ist für die Meldung seines Dorfes verantwortlich. Diese ist täglich und so früh wie möglich abzugeben. In der Durchführung ist den Anweisungen des Nachrichtenoffiziers und des OFR Folge zu leisten.

(4) Für die Sicherung des Schlosses ist die Armee verantwortlich.


§4 Nachrichtendienst

(1) Der Nachrichtendienst muss den jeweiligen Bürgermeister brieflich informieren, wenn sich mehr als fünf Verdächtige in seinem Dorf befinden.

(2) Der Nachrichtendienst muss den jeweiligen Bürgermeister brieflich informieren, wenn sich mehr als fünf Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Deutschen Königreich (DKR) haben, in seinem Dorf befinden.

(3) Der Stadtkommandant hat sich täglich über die Gefahrenlage in seinem Dorf zu informieren.


§5 Grenzsicherung

(1) Der Graf kann ein Einreiseverbot für einzelne Personen, Gruppen und/oder Organisationen erlassen.

(2) Die Bedingungen des Einreiseverbots werden von dem Grafen diktiert.

(3) Die Möglichkeit zur Beantragung einer Einreisegenehmigung muss bestehen. Diese kann jedoch verweigert werden. Dafür müssen keine Gründe angegeben werden.

(4) Zuwiderhandeln gegen die Bedingungen des Einreiseverbots wird als Verrat geahndet. Daraus entstehender Schaden und/oder Kosten sind vom Verstoßenden zu tragen.

(5) Wenn ein Reiseverbot gegen eine oder mehrere untereinander nicht organisierte Personen verhängt wird, ist ihnen dies auf schriftlichem Wege mitzuteilen.

(6) Wenn eine organisierte Gruppe Einreiseverbot erhält, muss dies öffentlich in der Weinstube kundgetan werden.


§6 Feinde

(1) Der Graf kann einzelne Personen, Gruppen und/oder Organisationen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu Feinden erklären.

(2) Die Armee hat das Recht Feinde mit einem Banner zu verfolgen und anzugreifen.

(3) Soldaten der Armee können für Taten im Rahmen eines Einsatzes gemäß §8 (2) rechtlich nicht belangt werden.

(4) Konsequenzen und Verluste muss der Feind selbst tragen.

(5) Feinde müssen umgehend brieflich informiert werden, wenn sie zu solchen erklärt werden.


Abschnitt 3: Krieg

§7 Verteidigung der Dörfer

(1) Die Verteidigung der Dörfer ist im Kriegsfall über die Gendarmerie zu organisieren. Die Gendarmerie steht dabei unter dem Befehlsrecht der Armee.

(2) Der Hauptmann koordiniert dies in Zusammenarbeit mit Stab und Bürgermeistern.


§8 Verteidigung der Grafschaft

(1) Die Verteidigung der Grafschaft wird durch die Armee gewährleistet.

(2) Das Verteidigungsheer wird in die Armee eingegliedert und steht unter dem Befehlsrecht der Armee.

(3) Die Verantwortung liegt beim Hauptmann


§9 Kriegseinsätze außerhalb der Grafschaft

(1) Der Graf kann der Armee einen Kriegseinsatz außerhalb der Grafschaft befehlen.

(2) Freiwillige dürfen unter Einhaltung des Armeegesetzes daran teilnehmen.

(3) Die Verantwortung liegt beim Hauptmann.


Abstimmungsoptionen:
  • Ja
  • Nein
  • Enthaltung


Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:
  • Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
  • Es ist offen abzustimmen.
  • Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
  • Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
  • Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.

So 12. Mär 2017, 00:20

Re: Abstimmung Änderung im Sicherheitsgesetz

So 12. Mär 2017, 07:36

:fuer:

Re: Abstimmung Änderung im Sicherheitsgesetz

So 12. Mär 2017, 09:41

Ja, :fuer:

Re: Abstimmung Änderung im Sicherheitsgesetz

So 12. Mär 2017, 10:45

Ja, dafür

Re: Abstimmung Änderung im Sicherheitsgesetz

So 12. Mär 2017, 10:46

:fuer:

Re: Abstimmung Änderung im Sicherheitsgesetz

So 12. Mär 2017, 11:38

:fuer:

Re: Abstimmung Änderung im Sicherheitsgesetz

So 12. Mär 2017, 18:49

Jop

Re: Abstimmung Änderung im Sicherheitsgesetz

Mo 13. Mär 2017, 11:35

:fuer:

Re: Abstimmung Änderung im Sicherheitsgesetz

Mo 13. Mär 2017, 16:57

:fuer:

Re: Abstimmung Änderung im Sicherheitsgesetz

Mo 13. Mär 2017, 20:20

Dafür
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