Im Rat wurde über die Erzänzung des Württembergischen Gesetzbuches bezgl. der Liegegebühren in Naturhäfen diskutiert. Eingefügt werden soll folgender Passus:
Zitat:
§ 13 Sicherheitsbestimmungen und Liegedauer
1. - 5. ...
6. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Die Reparaturkosten für evtl. Beschädigungen des Schiffes beim Anlegen in einem Naturhafen trägt der Kapitän/Schiffseigner selbst.
Abstimmungsfrage:Soll das WBG um die Befreiung der Liegegebühren in Naturhäfen ergänzt werden?
Abstimmungsoptionen:Ja
Nein
Enthaltung
Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
Es ist offen abzustimmen.
Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
Es zählt die einfache Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.