Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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Soll der Passus zum württembergischen Gesetzbuch angepasst werden und das Dekret ablösen?
Umfrage endete am Mi 5. Sep 2012, 09:09
Ja 100%  100%  [ 11 ]
Nein 0%  0%  [ 0 ]
Enthaltung 0%  0%  [ 0 ]
Abstimmungen insgesamt : 11
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BeitragVerfasst: Mo 3. Sep 2012, 23:44 
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Verfasst: Mo 3. Sep 2012, 23:44 


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BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2012, 13:39 
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BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2012, 13:44 
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BeitragVerfasst: So 9. Sep 2012, 07:33 
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Damit ist die Abstimmung beendet. Der Antrag wurde mit

  • 12 Ja-Stimmen: Draktir, Kaylis, Arthro, JackDan, Lady Nicki, Rondohiob, mucky, BelgVl, Anastasia, Yannah, Rabi_de_Granezia, Mezcalina
  • 0 Gegenstimmen
  • 0 Enthaltungen
angenommen.

Ich würde Rabi bitten einen Aushang fertig zu machen und die Passage in den alten Gesetzbüchern zu ändern.

Zitat:
Aufhebung des Erlass zur Durchführung von Prozessen in der Weinstube

Gemäß der mir anvertrauten Rechte hebe ich hiermit den Erlass "Durchführung von Prozessen in der Weinstube" auf, welcher am 09.09.1457 von Graf Thrawn von Schenkenbach eingeführt wurde. Der Rat hat in einer Abstimmung entschieden, dass StGB so anzupassen, sodass dieser Erlass nichtig geworden ist.

gez. zu Reutlingen, 09.09.1460
Jackdan von Araja
Graf von Württemberg
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BeitragVerfasst: So 9. Sep 2012, 09:16 
Es sind 12 Stimmen dafür, nur hat jemand vergessen, bei der Umfrage selbst nochmals dafür zu stimmen.


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