Werte Ratsmitglieder,
die Abstimmungsreife von
Regelung zu Händlerreisen wurde festgestellt. Aufgrunddessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.
Die vollständige Diskussion könnt ihr
hier nachlesen.
Abstimmungsfrage:Soll diese Richtlinie ab sofort für Händlerreisen gelten?
Zitat:
Regelung zu Händlerreisen
Vereinbarungen und Aufträge für Händleraufträge bedürfen immer der Schriftform. Änderungen und individuelle Absprachen sind stets mit dem Handelsbevollmächtigten abzusprechen und müssen schriftlich dokumentiert werden.
Für Händler, die im Auftrag der Grafschaft Waren zu einem bestimmten Preis an- und/oder verkaufen gilt:
- bei Reisen auf dem Landweg werden Reisetage (2 Knoten/Tag) mit je 10 Talern pro Tag vergütet. Wartetage an denen gearbeitet werden kann, werden nicht vergütet.
- bei Reisen auf dem Seeweg werden ebenfalls die Reisetage (die Tage an Bord) mit 10 Talern vergütet, Tage an Land, an denen gearbeitet werden kann, werden nicht vergütet.
Die Regulierung von Verlusten im Schadenfall erfolgt individuell.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich stets die jeweiligen gültigen Marktgesetze und Handelsdekrete zu beachten und einzuhalten.
Abstimmungsoptionen:Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:- Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
- Es ist offen abzustimmen.
- Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
- Es zählt die einfache Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
- Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.