Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Mi 25. Jun 2014, 22:19 
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Beiträge: 25
Laella hat geschrieben:
Der Punkt ist, dass das Urteil von Rom bzw. der Kurie bestätigt werden muss. Wie lange es dauert, liegt alleine an den Kardinäle


Ysabet hat geschrieben:
Ysabet verlas das Urteil:

Maddel hat geschrieben:
Zitat:
    Bild

    Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe
    Constancia und Jackdan

    Zu Händen von Erzbischof Padre und des bischöflichen Offizialats von Konstanz,

    Wir, die Kardinäle des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Constancia und Jackdan .


    In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:


      Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

      Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

        - Artikel 6.1: Artikel 6.1: Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten.


    Aufgrund der Offensichtlichkeit mit der in der Verhandlung das Verschwinden des Gefühls der Liebe zwischen den Eheleuten offenbar wurde,

    Erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 10.05.1461 ausgesandt wurde, an, mit Außnahme der Buße des Ehegatten, welche gewandelt wurde. Zur Begründung: Die Einbeziehung unbeteiligter Dritter, hier die zum großen Teil noch nicht feststehenden Heiratswilligen, wird diesen gegenüber als unzumutbar angesehen.


    Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:

    • Die Ehefrau erhält das Verbot der Heirat für einen Zeitraum von 6 Monaten, weiterhin hat sie innerhalb dieser Zeit die Wallfahrt des
      Schädels des heiligen Zaltvyksle zu unternehmen. Dieses ist durch einen Priester der bereisten Städte zu bestätigen und danach an das bischöfliche Offizial zu senden.
    • Der Ehegatte erhält das Verbot der Heirat für einen Zeitraum von 6 Monaten, weiterhin hat er innerhalb dieser Zeit eine Wallfahrt seiner Wahl zu unternehmen. Dieses ist durch einen Priester der bereisten Städte zu bestätigen und danach an das bischöfliche Offizial zu senden. Dabei hat er in Absprache und Begleitung eines örtlichen Priesters während dieser Wallfahrt öffentlich aus dem Buch der Tugend zu lesen, je einmal die Kapitel Die Liebe und Natchiachia und die Hochzeit.



    Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“

    So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.

    So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtig. Die Voraussetzungen des Artikel 6.1 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.


    Gegeben in Rom am 16 Mai des Jahres der Gnade 1461,
    Im Namen des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium,
    Seine Eminenz Maddel

    Bild


G.Radebieger hat geschrieben:
G.Radebieger nickte

Vielen Dank, es war nicht immer angenehm hier, aber sehr interessant.

Ich hätte noch eine Frage. Wie funktioniert so eine Wallfahrt genau? Man sucht sich einen Ort aus, reist dorthin und liest dort?


Ysabet hat geschrieben:
Ysabet wandte sich dem Anwalt zu.
"Für eine Wallfahrt begebt ihr euch in die Pilgerstube. Dort lest ihr euch die Informationen allgemein zu Wallfahrten und zu den einzelnen Wallfahrten durch und entscheidet euch dann für eine. Ihr könnt euch diese Informationen, denke ich, von den Klerikern, die das Büro führen auch zuschicken lassen. Eine Wallfahrt ist normalerweise eine sehr persönliche Entscheidung und ein Weg dem Herrn und sich selbst näher zu kommen.
Wenn ihr euch entschieden habt, teilt ihr das den Verantwortlichen mit und diese erläutern euch was ihr weiter tun müsst."


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Verfasst: Mi 25. Jun 2014, 22:19 


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