In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
(1) Als Raub und Piraterie können jene Handlungen bestraft werden, welche einer anderen Person oder Vereinigung mit körperlicher Gewalt einen Schaden zufügen. Darunter fallen insbesondere: 1. Diebstahl, Raub und Plünderungen; die Anwendung von körperlicher Gewalt. 2. Ein besonders schwerer Fall liegt dann vor, wenn die Existenz der Person oder Vereinigung bedroht ist oder beendet wurde. (2) Raub und Piraterie kann mit bis zu 10 Tagen Gefängnis und/oder einer Geldbuße in Höhe des gestohlenen Warenwertes oder in schweren Fällen mit dem Tod bestraft werden.
§ 4 Störung des öffentlichen Friedens
(1) Als Störung des öffentlichen Friedens können jene Handlungen bestraft werden, welche einer anderen Person oder Vereinigung mit Gewalt einen Schaden zufügen. Darunter fallen insbesondere:
1. Beleidigungen, Verleumdungen und Rufmord 2. Drohungen, Hetze, und der Aufruf zu Gewalt 3. Die Anwendung von körperlicher Gewalt 4. Gotteslästerung und Blasphemie
(2) Ist der Schaden derart gravierend, dass es die Existenz der Person oder Vereinigung bedroht oder beendet, so liegt ein besonders schwerer Fall vor. (3) Störung des öffentlichen Friedens kann mit 2 bis 10 Tagen Gefängnis und/oder einer Gelbuße oder in schweren oder wiederholten Fällen mit dem Tod bestraft werden
"Werte Ratsmitglieder,
aus den weiten der Internationalen Justiz wurde uns zugespielt, dass versuchter Raub als Störung des öffentlichen Friedens angeklagt werden müsste.
Was die Handlungsweise im Bezug auf unsere Gesetze angeht, denke ich das wir durch Unterpunkt 3. "Die Anwendung von körperlicher Gewalt" definitiv genug Gesetzesbasis haben um eine ordnungsgemäße Durchsetzung der Justiz zu gewährleisten. Allerdings können wir auch einen eigenen Unterpunkt wieder unter Störung der Öffentlichen Ordnung einführen, für versuchten Raub wie folgt als Beispiel:"
§ 4 Störung des öffentlichen Friedens
(1) Als Störung des öffentlichen Friedens können jene Handlungen bestraft werden, welche einer anderen Person oder Vereinigung mit Gewalt einen Schaden zufügen. Darunter fallen insbesondere:
1. Beleidigungen, Verleumdungen und Rufmord 2. Drohungen, Hetze, und der Aufruf zu Gewalt 3. Die Anwendung von körperlicher Gewalt 4. Gotteslästerung und Blasphemie 5. Versuchter Raub
(2) Ist der Schaden derart gravierend, dass es die Existenz der Person oder Vereinigung bedroht oder beendet, so liegt ein besonders schwerer Fall vor. (3) Störung des öffentlichen Friedens kann mit 2 bis 10 Tagen Gefängnis und/oder einer Gelbuße oder in schweren oder wiederholten Fällen mit dem Tod bestraft werden
Ich denke ein eigener Unterpunkt macht Sinn und ich würde ihn noch um die Worte „körperliche Gewalt“ erweitern, damit der Fall ganz klar ist und keine Basis für eine Diskussion bietet.
Fällt das nicht unter Weglagerrei und da spielt es garkeine Rolle ob man ein versuch macht oder ihn nur andenkt. im Historischen Kontex könnte man Weglagerrei allgemein verbieten und als Beabsichteten Angrriff auf die Handels und Diplomatischen Beziehungen der Städte und der Provinz sehen also eine Art schwacher Verrat an den Provinzen bzw an den Städten sehen
Also garnimmer im Bezug auf die bestohlene Persohn anklagen sondern als Verrat an der Vom Herscher und Gott gegebenen Ordnung
"Jeglicher Raubversuch könnte unabhängig von einer Anzeige als Störung der Öffentlichen Ordnung angeklagt werden, Gala. Da könnten wir durchaus mit dem Versuch der Räuberischen Tätigkeit einen Unterpunkt schaffen, abseits von Körperverletzung.. Immerhin kann es ja auch mal sein, dass ein Räuber auf einen Ritter trifft der ihn ohne eigenen Schaden am Straßenrand zurücklässt mit Blessuren die in jedem Krieg hart wären."
ja Karolus wenn der reisende eingestellt hat sich auf jeden Fall zu verteidigen dann kommts zur Kabbelei und je nachdem wer stärker ist kommt dann weiter. Direkten (leiblichen) Schaden gibs aber nicht sondern eben nur rp mäßig, was aber passieren kann, dass du dennoch waren oder Geld verlierst, du kannst nämlich auch stehlen ohne einen Angriff
Versteh ich das richtig, wenn ich meine Einstellungen auf immer kämpfen habe, dann kann man auch niedergeschlagen werden von irgendwelchen Reisenden? Die mir auch was wegnehmen kkönnen?
der erste sagt aus wann du kämpfst wenn du dort immer kämpfen eingestellt hast kloppst du dich mit jedem passanten und kannst auch verlieren dann kannst du rauben einstellen da bist du dann der aktive räuber bei passiv machste garnichts auch wenn du angegriffen wirst und bei verteidigung haust du nur zu wenn du angegriffen wirst
bei all den aktionen kannst du deine waren verlieren an deinen gegenüber
bei der einstellung kampf vermeiden hast du eine geringe chance zu verdufte also abzuhauen und dem gegenüber wegzurennen ob man da was verliert weis ich nicht
dann gibs noch die kampfeinstellung an sich also ob duu immer kämpfst nur gegen schwächere gegen gleichstarke und schwächere oder gegen stärkere
ein räuber zieht normal gleichstark und schwächere vor
dazu kommt nun auch noch die kaufpakete ein tarnpaket räuberpaket (immererfolg auf rauben) Händlerpaket (lastgrenzenerhöhung undgglaub chance auf goldschutz im kleinstmaß)
das spiel ist so ausgelegt das es kriminelle immer bevorzugt das ist jenes was die richtigen juristen die nach altem stand spielen wollen mit rp immer ankreiden aber ist so von celsius gewollt. und zu guter letzt hat das dkr die justiz ins ababsurdum geführt