Ich finde es super, dass das Armeegesetz wieder überarbeitet wird. Da habe ich besonderen Spaß dran und möchte gerne etwas dazu sagen, wenn der Rat es gestattet.
Zitat:
(4) Zu Beginn jeder Ratsperiode erstellen die Stabsmitglieder einen umfassenden Rechenschaftsbericht für den Rat über ihren Tätigkeitsbereich.
Das würde ich nicht mit reinnehmen, es verpflichtet, ist aber vllt gar nicht notwendig.
Mein Vorschlag wäre, so man das möchte:
(4) Zu Beginn jeder Ratsperiode erstellen die Stabsmitglieder,
auf Wunsch des Oberbefehlshaber, einen umfassenden Rechenschaftsbericht für den Rat über ihren Tätigkeitsbereich.
Der Teil wurde jetzt nicht kürzer, er wurde länger, in meinen Augen aber lässt es dem Armeestab auch Freiraum. Es kann sein, dass ein Rat drei Perioden lang regiert und man dreimal dasselbe bekommt. Pergament und Zeit Verschwendung. Deshalb würde ich das davon abhängig machen, ob der Graf (und damit sein Rat) es für notwendig halten in der jeweiligen Periode.
In §8 (2), häng ich fest.
Einmal das Aktuelle:
Zitat:
(2) Wissen und Unterlagen, welche im Rahmen der Tätigkeit als Soldat erworben werden unterliegen der Geheimhaltung auch nach Austritt aus der Armee. Von dieser kann er durch den Oberbefehlshaber oder Armeeführer entbunden werden.
Genaugenommen am "oder" häng ich fest. Es kann sein, dass ich einen Denkfehler habe und das ist auch ein besonderer Fall, aber wenn als Beispiel der Regent, also Oberbefehlshaber, nicht von der Schweigepflicht entbinden will, der Armeeführer es dann aber tut, macht er sich dann strafbar, oder nicht? Oder hebt sich dieser Teil automatisch damit auf, dass der Regent ohnehin in allem ein Veto-Recht hat? Dann würde ich hier den Oberbefehlshaber ganz rausnehmen und nur den Armeeführer drin lassen.
Also dann so:
(2) Wissen und Unterlagen, welche im Rahmen der Tätigkeit als Soldat erworben werden unterliegen der Geheimhaltung auch nach Austritt aus der Armee. Von dieser kann er durch den Armeeführer entbunden werden.
Sollte der Regent, warum auch immer, dagegen sein, greift sein Vetorecht.
§8 (9) Häng ich auch fest. Dieser Punkt sagt, dass jeder Soldat ein Recht auf Erstattung hat. Er sagt genau genommen:
Zitat:
(9) Jeder Soldat hat das Recht jeglichen Verlust an Eigentum auf Grund eines Einsatzes erstattet zu bekommen.
Jetzt frage ich mich, im Falle wie des Frankreich-Einsatzes, wo soviele doch nicht das ausgezahlt bekamen, was sie erwartet hatten, ob die Soldaten das aber dennoch einfordern können, dann aber von unserer Provinz? So verstehe ich den Absatz jedenfalls und das hieße für mich, dass die Provinz gesetzlich dazu verpflichtet ist auszuzahlen, selbst wenn es nicht möglich wäre. Aus welchen Gründen auch immer. Bitte klärt mich auf, wenn ich das falsch lese.
Zitat:
(2) Banner der württembergischen Armee dürfen nur von Personen mit abgeschlossener Bannerherrenausbildung der Reichsarmee oder dem Hauptmann geführt werden.
Bei dem Punkt habe ich auch überlegt ob es nicht sinniger ist, wenn sich die Armee ein Türchen offen lässt und sowas wie:
(2) Banner der württembergischen Armee dürfen nur von Personen mit abgeschlossener Bannerherrenausbildung der Reichsarmee oder dem Hauptmann geführt werden.
Ausnahmen darf nur der Armeeführer genehmigen.- einbaut. Denn in Ausnahmesituationen könnte es vllt doch von Vorteil sein, wenn ihr selber auch Unausgebildete nehmen dürft und nicht wegen eurem eigenen Gesetz blockiert seid. Gala hat hier ja schon das Bespiel "Krieg" gebracht.
Zitat:
(5) Sanktionen innerhalb der Armee können unabhängig des gerichtlichen Urteils vollstreckt werden.
Kollidiert das nicht mit den Spielregeln in denen es heißt, dass keiner zweimal für eine tat verurteilt werden darf? Auf der anderen Seite kann man natürlich sagen, derjenige erklärt sich mit den Gesetzen ja einverstanden, wenn er in die Armee aufgenommen werden möchte. Also ich will nur sicher gehen, dass man den Armee-Spielern nicht iwann ans Bein pinkeln kann mit den Spielregeln.
Ansonsten, Gala, ist der Hauptmann eigentlich kein Bestandteil des Armee-Stabes sondern des Rates. Er kann auf Befehl des Grafen hin, Befehle weiterleiten, an den Armee-Stab. Er ist meines Wissens aber, kein Bestandteil dessen.
Danke für die Aufmerksamkeit und ich danke auch schon vorab für Erklärungen.
Hochachtugsvoll,
Anastasia