Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Überarbeitung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mi 9. Mär 2016, 20:41 
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Wenn Kaylis und Camma sich auf das neue Teilstück bezogen hätten.. und nicht beide das alte komentiert hatten wäre es besser gewesen

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 20:41 


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 Betreff des Beitrags: Re: Überarbeitung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mi 9. Mär 2016, 21:46 
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Dann sage ich mal was zu dem Vorschlag.

Zitat:
§ X Struktur

(1) Der Regent von Württemberg ist der Oberbefehlshaber der württembergischen Armee .In Abwesenheit des Regenten liegt der Oberbefehl über die Armee bei dessen Stellvertreter.
(2) Der Hauptmann hat in Vertretung des Oberbefehlshabers die Befehlsgewalt über aller zivilen Kräfte inne. Er ist dem Armeeführer von Württemberg im Rahmen dieser Befehlsgewalt weisungsbefugt.
(3) Der Armeeführer hat in Vertretung des Oberbefehlshabers die Befehlsgewalt über die Armee von Württemberg.
(4) Der stellvertretende Armeeführer vertritt den Armeeführer bei Abwesenheit in allen Belangen. Er wird auf Vorschlag dessen vom Regenten ernannt.
(5) Der Armeeführer beruft einen Armeestab ein.
(6) Die Kommandanten erhalten vom Armeeführer den Befehl über die Kommandanturen.
(7) Alle Soldaten der württembergischen Armee sind entsprechend ihres Wohnortes einer Kommandantur zugeordnet.

Ich verstehe das so, dass die Armee mit Struktur des Gesetzes beginnt, indem sie einige verstreute Dinge zusammen schreibt. Allerdings ist das keine Neuerung, sondern eine Zusammenfassung der heutigen Paragraphen 1-4. Aber auch nur Teile davon, folglich muss man dann sowieso noch einmal später im Gesetz auf alle Rollen zurück kommen, da die Aufgaben, Rechte und Pflichten der benannten Personen noch fehlen. Und es fehlen weitere Strukturangaben, wie die Rollen der Stadtkommandanten, Truppführer, Bannerherren. Folglich scheint mir dieser Paragraphentwurf auch nicht vollständig. Inhaltlich sind die Absätze 1 und 2 sogar im Punkt der Vertretung des Oberbefehlshaber widersprüchlich formuliert.

Im Abs. 1 steht, der Regent hat einen Stellvertreter mit allen Rechten. In Abs. 2 steht nun, dass der Hauptmann den Regenten vertreten soll. Was ist mit seinem offiziellen Stellvertreter? Und das was im alten Gesetz schon unklar ist, dass der Hauptmann die Befehlsgewalt über zivile Kräfte hat, wird übernommen? Geht das denn, befehle an Zivilisten durch den Hauptmann und vor allem in einem Armeegesetz? Und wenn man den einfachen Bürger Befehle erteilen kann, dann darf der Hauptmann dem Armeeführer dafür auch noch Weisungen geben? Folglich müsste je auch geregelt sein, welche Kommandostruktur der Armeeführer gegenüber Zivilisten hat, oder? Der ganze Vorschlag erschließt sich mir nicht.

Ich glaube, so mit der Überarbeitung zu beginnen, verzetteln wir uns.
Denn eine Gesetzesnovelle, die in eine scheinbar vollkommene Neugestaltung darstellt, sollte in der Struktur nach dem Schema "Was/warum, Wer, Wie" geschrieben sein. Ich würde mit Präambel, die den Sinn dieses Gesetzes beschreibt, beginnen. Hier sollte wie heute schon stehen, wozu dieses Gesetz dient. Danach, dass wir dafür die Armee mit speziellen Aufgaben versehen. Und erst danach steht dann, in welchen Strukturen das erfolgen sollte und wie man das regelt.

Alternativ, wenn man den "großen Wurf" der Komplettnovelle nicht machen will, sollte man sich mehr mit den inhaltlichen Schwächen befassen. Denn trotz der strukturellen Schwächen, funktioniert es doch. Die Inhaltsfehler sind in meinen Augen dringender zu reformieren. Und sich darauf zu konzentrieren, geht deutlich schneller. Was inhaltlich angepasst werden sollte, wurde ja schon mal gesagt: Aufgaben der Armee im Gesetz verankern, Zivile Gerichtsbarkeit von Disziplinarmaßnahmen entkoppeln und die Rechte und Pflichten der millitärischen Ratsmitglieder (Hauptmann, OFR und Marschall) definieren.

Ich persönlich finde die Ausräumung der inhaltlichen Schwächen als viel wichtiger, als nun ein komplett neues Gesetz schreiben zu wollen. Denn wenn ich obigen Vorschlag als Ergebnis der letzten Woche aus der Armee-Arbeitsgruppe verstehe, würde es noch sehr viel Zeit brauchen, fertig zu werden. Und in dieser Zeit haben wir keine Verbesserung des aktuellen Status. Schade.

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 Betreff des Beitrags: Re: Überarbeitung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Mi 9. Mär 2016, 23:48 
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Nun, immerhin kann man sehen, was mir so spontan beim Lesen nicht gefällt und das ist ja so die eine oder andere Kleinigkeit.

Und dass man das falsch versteht, liebe Moony, liegt zum großen Teil auch daran, dass du die falschen Prioritäten gesetzt hast. Alt nach oben und Neu nach unten - zumindest wenn Neu nur ein paar Buchstaben sind - ist einfach der falsche Ansatz, so etwas zu präsentieren.

Und ich geb Jussi Recht, man sollte sich erstmal an das Ausräumen inhaltlicher Schwächen machen. Das andere ist dann Schritt zwei...


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 Betreff des Beitrags: Re: Überarbeitung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Do 10. Mär 2016, 10:51 
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Erstaunlicherweise kann ich mich da nur anschließen.

Davon ab, sind die Absätze sehr unschön formuliert und nötigen einen mehrmals zum Lesen, bevor man dann erkennt, dass sie sich zumindest nicht widersprechen. Wenn das Rad schon neu erfunden werden muss, dann bitte auch so, dass es rollt und dies in absehbarer Zeit.

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 Betreff des Beitrags: Re: Überarbeitung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Do 10. Mär 2016, 22:41 
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Mondlicht hat geschrieben:
§ X Struktur

(1) Der Regent von Württemberg ist der Oberbefehlshaber der württembergischen Armee . In Abwesenheit des Regenten liegt der Oberbefehl über die Armee bei dessen Stellvertreter.
(2) Der Hauptmann hat in Vertretung des Oberbefehlshabers die Befehlsgewalt über aller zivilen Kräfte inne. Er ist dem Armeeführer von Württemberg im Rahmen dieser Befehlsgewalt weisungsbefugt.
(3) Der Armeeführer hat in Vertretung des Oberbefehlshabers die Befehlsgewalt über die Armee von Württemberg.
(4) Der stellvertretende Armeeführer vertritt den Armeeführer bei Abwesenheit in allen Belangen. Er wird auf Vorschlag dessen vom Regenten ernannt.
(5) Der Armeeführer beruft einen Armeestab ein.
(6) Die Kommandanten erhalten vom Armeeführer den Befehl über die Kommandanturen.
(7) Alle Soldaten der württembergischen Armee sind entsprechend ihres Wohnortes einer Kommandantur zugeordnet.


Hier entstehen aber mehr Fragen als Antworten, denke ich:
- Wer ist mit Stellvertreter des Regentengemeint? WoFü, Hptm - je nach Festlegung Regent?
- Was sind die "zivilen Kräfte"? Inwiefern kann der Hptm deshalb dem AF Weisungen erteilen? In welchem Rahmen?
- Was ist mit Bannerherrn, Kapitänen? Marschall und OFR? Kommen die später noch dran oder sind sie in der Struktur nicht wichtig genug, um einzeln aufgeführt zu werden?
- Wozu dient die Armee, was ist ihre Aufgabe?
- Was regelt dieses Gesetz alles?

Nach nur einem einzelnen Paragraphen ist es sehr schwierig sich ein Bild von solch einem Gesetz zu machen; ich weiß ja nicht was später noch an anderer Stelle definiert und festgelegt wird.

Und wenn das hier das Ergebnis der harten Arbeit der Kommission seit Anfang diesen Monats ist, dann wage ich mal zu bezweifeln, ob auch zum Ende der nächsten Ratsperiode ein abstimmungsreifer Entwurf vorliegen könnte.

Empfehlung: Mit einer Gliederung beginnen, so kann man Umfang und Konzept des Gesetzes zumindest erahnen und über die grundsätzliche Zweckmäßigkeit diskutieren. Die einzelnen Inhalte der Unterpunkte könnten danach eingefügt werden. Zum Abschluss dann das Ganze mit einer (vorangestellten) Präamabel abbinden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Überarbeitung Armeegesetz
BeitragVerfasst: Sa 12. Mär 2016, 07:47 
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Wie gehts denn hier nun weiter?

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 Betreff des Beitrags: Re: Überarbeitung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 13. Mär 2016, 08:49 
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Es macht in meinen Augen keinen Sinn, wenn wir einzelne Abschnitte zu lesen bekommen und darüber diskutieren sollen. Um überhaupt etwas dazu sagen zu können, brauchen wir schon den Gesamtentwurf, damit man wenigstens nachsehen kann, ob das was einem aufgefallen ist, woanders vielleicht noch geregelt ist. Wann können wir den den Gesamtentwurf zu sehen bekommen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Überarbeitung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 13. Mär 2016, 11:33 
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"Ich wollte ähnlich wie Slaufa antworten.

Da es offensichtlich nicht zielführend ist, nach und nach Entwürfe einzelner Abschnitte vorzulegen, halten wir uns doch an das vorher beschlossene Vorgehen. Offengestanden ist die Eingabe des ersten Paragraphen aus der öffentlich los getretenen Diskussion entstanden und dem Vorwurf, es würde nichts passieren.

Es passieren Dinge, der Hauptmann und ich sind bereits in der Kommission integriert und die Arbeiten gehen gut voran.

Und um hier klare Fakten zu liefern. Der Staab wird sich noch einmal zusammen setzen. Mitte der folgenden Woche wären ihre eigenen Ideen und Vorstellungen ausformuliert und der Plan ist, dass der Staab sich mit denen im Gesetz genannten Amtsträgern, sowie eben der Fachkompetenz aus unserer Justiz zusammen setzt und hier deren themenbezogene Meinung einholt. Wurde etwas aus ihrem Aufgabenbereich vergessen? Ist etwas unglücklich formuliert? Gibt es eine Alternative, die nicht bedacht wurde? Solche Fragen. Danach besprechen wir es im öffentlichen Sitzungssaal und können den Vorschlag der Armee in aller Ruhe überdenken. Der Staab erhält dazu Wortrecht und wir haben eine Basis, auf der sich arbeiten lässt.

Ich stehe nun vor der Tatsache, dass wir dann sehr knapp vor der Wahl stehen und womöglich einige der Amtsträger wechseln könnten. Ich tendiere derzeit dazu, obgleich die Vorstellungen der Armee Mitte der Woche ausformuliert sein können, alles weitere auf die nächste Legislaturperiode zu legen, um die Übergänge reibungsloser zu gestalten. Was meint ihr?"

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 Betreff des Beitrags: Re: Überarbeitung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 13. Mär 2016, 12:27 
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Habe damit kein Problem wenn das auf die nächtste LP verschoben wird.

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 Betreff des Beitrags: Re: Überarbeitung Armeegesetz
BeitragVerfasst: So 13. Mär 2016, 15:21 
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Nach dem Prinzip "Mehr Augen sehen mehr" würde ich es schon vorstellen, sobald es ausformuliert ist. Dann kann jeder aus dem alten Rat drüberschauen und es auch kommentieren, sofern er es wünscht und der neue Rat kann direkt anknüpfen. Die Leute aus dem Armeestab wechseln ja nicht und können Rede und Antwort stehen. Warum also nicht schon mal vorstellen und beraten?


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