Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
Thema gesperrt

Änderung Gesetzbuch

Sa 6. Jan 2018, 00:40

Werte Ratsmitglieder,

die Abstimmungsreife von Änderung im Gesetzbuch wurde festgestellt. Aufgrund dessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.

Die vollständige Diskussion könnt ihr hier nachlesen.


Abstimmungsfrage:

Soll das Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg §8 Militärische Vereinigungen und das
wie folgt ergänzt werden und dementsprechend auch das Sicherungsgesetzt §5 Grenzsicherung
der Grafschaft dem angepasst werden und beide Paragraphen neu nummeriert werden.

Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg
§ 8 Militärische Vereinigungen

1. Militärische Vereinigungen dürfen nur von der Grafschaft von Württemberg oder nach Meldung vom Deutschen Königreich gegründet werden. Ausnahmegenehmigungen können vom Grafen erteilt werden.

2. Die Gründung von bewaffneten Korps oder Lanzen oder die Einreise mit einer solchen Gruppe ist erlaubt.

3. Die Gründung von Bannern oder die Einreise mit einem Banner bedarf der Genehmigung durch den Hauptmann in Absprache mit dem Grafen.(NEU)

4. Der Graf oder der Hauptmann können diese Erlaubnis ohne Angabe von Gründen entziehen. Der Beschluss muss dem Gruppenführer mitgeteilt werden. Dieser muss der Anweisung zur Auflösung innerhalb eines Tages nachkommen.

5. Es ist ungenehmigten Vereinigungen verboten auf dem Territorium Württembergs zu werben, öffentlich aufzutreten oder zu agieren.


Sicherheitsgesetz
§5 Grenzsicherung
(1) Die Einreise mit einem Banner benötigt immer die Genehmigung durch den Hauptmann in Absprache mit dem Grafen. (NEU)
(2) Der Graf kann ein Einreiseverbot für einzelne Personen, Gruppen und/oder Organisationen erlassen.
(3) Die Bedingungen des Einreiseverbots werden von dem Grafen diktiert.
(4) Die Möglichkeit zur Beantragung einer Einreisegenehmigung muss bestehen. Diese kann jedoch verweigert werden. Dafür müssen keine Gründe angegeben werden.
(5) Zuwiderhandeln gegen die Bedingungen des Einreiseverbots wird als Verrat geahndet. Daraus entstehender Schaden und/oder Kosten sind vom Verstoßenden zu tragen.
(6) Wenn ein Reiseverbot gegen eine oder mehrere untereinander nicht organisierte Personen verhängt wird, ist ihnen dies auf schriftlichem Wege mitzuteilen.
(7) Wenn eine organisierte Gruppe Einreiseverbot erhält, muss dies öffentlich in der Weinstube kundgetan werden.



Abstimmungsoptionen:
  • Ja
  • Nein
  • Enthaltung


Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:
  • Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
  • Es ist offen abzustimmen.
  • Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
  • Es zählt die einfache Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
  • Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.

Sa 6. Jan 2018, 00:40

Re: Änderung Gesetzbuch

Sa 6. Jan 2018, 01:11

:fuer: Ja zur Ergänzung, Anpassung und Neunummerierung

Re: Änderung Gesetzbuch

Sa 6. Jan 2018, 14:54

:fuer:

Re: Änderung Gesetzbuch

Sa 6. Jan 2018, 15:47

:arrow: :fuer:

Re: Änderung Gesetzbuch

Sa 6. Jan 2018, 15:55

:arrow: :fuer:

Re: Änderung Gesetzbuch

Sa 6. Jan 2018, 16:46

:arrow: Dafür

Re: Änderung Gesetzbuch

Sa 6. Jan 2018, 19:14

:fuer:

Re: Änderung Gesetzbuch

So 7. Jan 2018, 05:21

:arrow: dagegen

Re: Änderung Gesetzbuch

So 7. Jan 2018, 09:22

:gegen:

Re: Änderung Gesetzbuch

So 7. Jan 2018, 12:43

Dafür
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