Dorfdekret Zwiefalten
Stand: 20.10.1460
Zitat:
RATHAUS-DEKRET
§1 Gesetze von Württemberg
§2 Einrichtungen der Stadt
§3 Steuern
§4 Höchstpreise
§5 Lizenzen und Handel
§6 Broteinkauf
§7 Spekulation
§8 Mindestlöhne
§9 Bevorzugter Einkauf durchs Rathaus
§10 Bergwerke
§11 Forstwirtschaft
§12 Richtpreise, Höchstpreise
§13 Statistik
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§1 GESETZE VON WÜRTTEMBERG
Die kompletten Gesetze von Württemberg findet ihr hier:
Erstes Forum ~~ Gesetze und Verordnungen von Württemberg
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§2 EINRICHTUNGEN der Stadt
EBV (Einbürgerungsverein):
Der EBV hilft neuen Bürgern sich in Zwiefalten und in den Königreichen zu Recht zu finden. Bei Fragen könnt ihr einen Brief an die Leiterin des EBV schicken und sie wird euch gerne helfen.
Leiterin des EBV: Raphaela
ARMENHAUS:
Das Armenhaus bietet den ärmsten Bürgern (Lvl0-Bürger) der Stadt und Raubopfern immer ein Obdach und eine warme Mahlzeit (Brot zu 2 Talern).
Leiterin des Armenhauses: Gavenia
Der Weg ins Armenhaus:
Erstes Forum ~~ Württembergische Weinstube ~~ Halle von Zwiefalten ~~ Armenhaus Zwiefaltens
STUBE DER DORFBÜTTEL:
Ihr seid auf eurer Reise nach Zwiefalten ausgeraubt worden oder bemerkt eine Straftat innerhalb der Stadtmauern (z.B. Einstellung zu Mindestlohn), dann meldet euch bitte umgehend in der Büttel-Stube.
Zurzeit sind in Zwiefalten die folgenden Dorfbüttel aktiv:
Andreas..macleod (Oberbüttel)
Dunklerstab
Linefee
Der Weg in die Stube der Dorfbüttel:
Erstes Forum ~~ Württembergische Weinstube ~~ Halle von Zwiefalten ~~ Stube der Dorfbüttel
KIRCHENGEMEINDE:
Ihr wollt euch taufen lassen oder habt ein anderes religiöses Anliegen (z.B. Hochzeit), dann meldet euch bitte bei unserer Pfarrerin.
Priesterin des Dorfes: Juscha
Der Weg ins Pfarrhaus:
Erstes Forum ~~ Württembergische Weinstube ~~ Halle von Zwiefalten ~~ Pfarramt von Zwiefalten
KULTUR:
Verantwortlich für kulturelle Feste und Veranstaltung in Zwiefalten ist die Kulturbeauftragte.
Kulturbeauftragte: Elfe.
Der Weg in die Kulturstube:
Erstes Forum ~~ Württembergische Weinstube ~~ Halle von Zwiefalten ~~ Zwiefaltens Kulturstube
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§3 STEUERN
Die Steuern werden an jedem zweiten Sonntag erhoben!
Den Steuerbescheid findet ihr unter der Überschrift "Verschiedene Aktionen" im Menü-Punkt "Ich".
STEUER-ORDNUNG
(1) Jeder Bürger, der ein Feld oder eine Werkstatt in Zwiefalten besitzt ist steuerpflichtig.
(2) Die Höhe der Steuer wird vom örtlichen Bürgermeister festgelegt.
(3) Der Bürger hat spätestens 14 Tage nach der Erhebung die Steuer vollständig, mit den Säumniszinsen die ab dem 7. Tag erhoben werden, an das Rathaus zu entrichten.
(4) Der säumige Steuerpflichtige wird zeitnah, mind. aber nach 4 Wochen, nach dem verstrichenen Zahlungsziel vom Bürgermeister oder den Dorfbütteln schriftlich angemahnt. Eine Ausgleichsmöglichkeit gem. § 28 WBG wird dem säumigen Steuerpflichtigen vor einer Anklage geboten.
(5)
a) Kommt ein steuerpflichtiger Bürger dennoch der Zahlungsauforderung nicht nach so wird er wegen Betrug (Steuerhinterziehung) vor dem Gericht der Grafschaft von Württemberg angeklagt.
b) Die Strafe wird an der Höhe der Steuerschuld bemessen und kann den geschuldeten Betrag bis zu 50% übersteigen.
c) Kommt der Steuerpflichtige während des Prozesses der Steuerschuld nach gilt dies als strafmildernder Umstand. Ist dem der Fall darf die Strafe nur in einem Rahmen zwischen 5 und 50 Taler liegen. Dabei sind die §§ 25 und 26 WG zu beachten.
(6)
a)Ein Aufenthalt im Kloster entbindet nicht von der Steuerpflicht.
Die Steuern nebst Säumniszinsen sind nach Rückkehr aus dem Kloster innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Maßgeblich ist das Datum der letzten Sichtung der Person in der Stadt (LogIn). Ausnahmen von dieser Frist kann der Bürgermeister auf Antrag zulassen.
b) Sollte sich ein Steuerschuldner nach längerem Klosteraufenthalt in einer finanziellen Notlage befinden, liegt es im Ermessen des Bürgermeisters, die Steuern oder angefallenen Säumniszinsen ganz oder teilweise zu erlassen.
Der Steuerschuldner hat dabei seine Notlage in geeigneter Form glaubhaft zu machen.
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§4 HÖCHSTPREISE
1 Stück Holz: 4,00 Taler
1 Sack Weizen: 13,00 Taler
Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
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§5 LIZENZEN und HANDEL
In Zwiefalten werden die Handelslizenzen automatisch vergeben. Alles, was Ihr zu tun braucht, ist Eure Waren im offiziellen Forum an entsprechender Stelle aufzulisten:
Erstes Forum ~~ Württemberger Weinstube ~~ Halle von Zwiefalten ~~ Automatische Lizenzvergabe
Eine Lizenz wird automatisch erteilt, allerdings kann das Rathaus diese auch jederzeit zurückziehen.
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§6 BROTEINKAUF
Der Einkauf von Brot von 2,00 Talern ist ab sofort ausschließlich Bürgern in Level 0 oder nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Rathaus gestattet. Bei Nicht-Einhaltung ist mit sofortiger Anzeige und Bußgeld zu rechnen.
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§7 SPEKULATION
Spekulation (Aufkauf von Waren zum Weiterverkauf zu erhöhten Preisen oder Verkauf von Waren, die NICHT selbst hergestellt worden sind) ist verboten und wird grundsätzlich immer zur Anzeige gebracht!
Auch die Spekulation auf dem Bodenmarkt (Ankauf von billigen Feldern und teurerer Verkauf) ist nicht erlaubt und wird zur Anzeige gebracht!
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§8 MINDESTLÖHNE
(1) a) In Württemberg gilt ein Mindestlohn von 15 Talern.
b) Der Standardlohn der Bergwerke beträgt 16,50 Taler. Lohnänderungen in einzelnen Bergwerken sind durch den Rat möglich
(2) Verstöße gegen die in Absatz 1 aufgeführten Mindestlöhne werden als Sklaverei geahndet
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§9 EXPORTWAREN
Das Rathaus ist immer an besonders günstigen Waren für den Export interessiert. Bürger, die Waren an das Rathaus verkaufen möchten, melden sich bitte per Taube oder in der Bürgermeister-Stube.
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§10 BERGWERKE
Bitte geht regelmäßig in unserem Bergwerk arbeiten und unterstützt tatkräftig damit unsere Grafschaft, sie braucht es und zählt auf euch!
Um die Arbeit im Bergwerk attraktiver zu gestalten, hat die Grafschaft außerdem ein Bonussystem eingeführt. Informationen findet ihr im Forum:
Erstes Forum ~~ Württembergische Weinstube ~~ Förderprogramm für Bergwerksarbeiter
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§11 FORSTWIRTSCHAFT
Holz ist das wichtigste Exportgut von Zwiefalten. Darum kauft das Rathaus immer Holz zu 3,70 Talern und günstiger auf. Bitte bedenkt dies bei eurer Preisbildung.
Zum Holz hacken können eigene oder vom Rathaus geliehene Äxte verwendet werden.
Hier könnt ihr alles zur Forstwirtschaft nachlesen:
Erstes Forum ~~ Hilfe ~~ Anleitungen ~~ Anleitung – Holzfällen/ Waldarbeit
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§12 RICHTPREISE
Die Richtpreise wurden nach neuen Berechnungen noch einmal aktualisiert. Bitte haltet diese im Sinne eines handlungsfähigen Marktes ein!!!
Axt 170 Taler
Eimer (unfertig) 25 Taler
Eimer (fertig) 42 Taler
Fisch 19,50 Taler
Fleisch 17,50 Taler
Früchte 10,50 Taler
Gemüse 9,50 Taler
Holz 3,60 Taler
Kuhgerippe 30 Taler
Leder 15,00 Taler
Mais 3,20 Taler
Mehl 14 Taler
Messer 16 Taler
Milch 9,50 Taler
Schweinegerippe 15 Taler
Weizen 12 Taler
Wolle 11,50 Taler
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§13 STATISTIK vom 09.07.1460
Einwohner: 88
Anzahl der Spieler im Level 0 : 2
Anzahl der Spieler im Level 1 : 19
Anzahl der Spieler im Level 2 : 25
Anzahl der Spieler im Level 3 : 35
Anzahl der Spieler im Level 4 : 1
Anzahl der Landstreicher: 6
Anzahl der Weizenfelder: 26
Anzahl der Maisfelder: 33
Anzahl der Gemüsegärten: 23
Anzahl der Kuhzuchten: 6
Anzahl der Schweinezuchten: 6
Anzahl der Schafzuchten: 4
Anzahl der Bäcker: 8
Anzahl der Müller: 8
Anzahl der Fleischer: 9
Anzahl der Schmiede: 7
Anzahl der Zimmerleute: 4
Anzahl der Schneider: 9
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Zwiefalten, den 20. Oktober 1460