Werte Ratsmitglieder,
in dieser Abstimmung soll über die Änderung des Strafgesetzbuches von Württemberg entschieden werden. Die vollständige Diskussion könnt ihr
hier nachlesen.
Abstimmungsfrage: Soll das Strafgesetzbuch wie vorgestellt geändert werden?
Zitat:
Bisherige Fassung:
§ 9 Begnadigung
(1) Allein der Graf hat das Recht einen Täter zu begnadigen. Dieses Recht kann er sowohl vor als auch nach Urteilsverkündung ausüben.
Zitat:
Neue Fassung:
§ 9 Begnadigung
(1) Allein der Graf hat das Recht einen Täter zu begnadigen. Dieses Recht kann er sowohl vor als auch nach Urteilsverkündung ausüben. Eine Entschädigung für bereits vollstreckte Strafen ist freiwillig.
Rot = StreichungGrün = ErgänzungAbstimmungsoptionen:Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:- Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
- Es ist offen abzustimmen.
- Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
- Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
- Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.